Aktuelle Informationen der HWG LU zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen (HWG LU) möchte ihre Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden auf dieser Seite kontinuierlich über Maßnahmen und Hinweise in Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) informieren und auf dem Laufenden halten. An der Hochschule wurde eine Task Force eingerichtet, bei der alle relevanten Informationen zusammenlaufen und die mit den Gesundheitsbehörden eng vernetzt ist. Im weiteren Verlauf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die öffentlichkeitsrelevanten Informationen.
Als Koordinierungsbeauftragter der Hochschulleitung wurde Herr Pascal Mayer ernannt. Sie erreichen ihn für Fragen und Hinweise unter der Telefonnummer 5203-117 bzw. per Mail: pascal.mayer@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de
Die aktuellsten Infos zu den Vorgaben des Landes sind hier aufgeführt:Rechtsgrundlagen
Absonderung und absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich gilt:
- Bei einer Corona Infektion ohne Symptome dürfen Sie an der Vorlesung teilnehmen - Voraussetzung: Dauerhaft die Maske tragen!!!
- Bei einer Corona Infektion mit Symptomen oder generellen Erkältungssymptomendürfen Sie die Hochschulgebäude nicht betreten bzw. nicht an den Präsenzvorlesungen teilnehmen!
Ab dem 26. November 2022 entfällt in Rheinland-Pfalz die generelle Isolationspflicht für mit dem Corona-Virus infizierten Personen. Umgesetzt wird diese Änderung in der Landesverordnung zu Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen (Schutzmaßnahmenverordnung – SchutzmaßnahmenVO RP), die die bisherige Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infek-tion ersetzt. Positiv getestete Personen unterliegen nunmehr nach § 3 der SchutzmaßnahmenVO außerhalb der eigenen Wohnung einer Maskenpflicht, wobei die Maskenpflicht nicht gilt
1. für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie
2. für Personen, denen es aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Maske zu tragen.
Die nach § 3 Abs. 1 der SchutzmaßnahmenVO zum Tragen einer Maske verpflichteten Personen können diese absetzen, sofern
1. im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann,
2. ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht oder
3. sie sich alleine in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhalten. 3/10
Es handelt sich hierbei um sogenannte absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen.
Nur für diejenigen, denen es aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Maske zu tragen, verbleibt es - da keine absonderungsersetzenden Maßnahmen in Betracht kommen - nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 SchutzmaßnahmenVO bei der Pflicht zur Absonderung.
Mitarbeitende
Im Falle einer COVID-19 Infektion sind Beamtinnen und Beamte dienstunfähig und Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt, soweit eine diesbezügliche Krankmeldung erfolgt. Bei dienstunfähigen Beamtinnen und Beamten wird die Besoldung weiter gewährt. Arbeitsunfähige Beschäftigte erhalten für 6 Wochen Entgeltfortzahlung nach § 22 TV- L. Hier ist nichts weiter zu veranlassen.
Positiv getestete – aber nicht erkrankte – Mitarbeitende unterliegen grundsätzlich weiterhin der Arbeits- bzw. Dienstpflicht. Sofern nach der SchutzmaßnahmenVO eine Absonderungspflicht besteht, entbindet diese nicht von der Arbeits- bzw. Dienstpflicht, sofern die Tätigkeit in Telearbeit, mobilem Arbeiten oder sonstiger Heimarbeit erbracht werden kann. Gemäß § 5 der SchutzmaßnahmenVO wird auch positiv getesteten Personen, die keiner Absonderungspflicht unterliegen, unbeschadet der vorstehenden Regelungen empfohlen, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen.
Sofern der Dienst nicht in Telearbeit, mobiler Arbeit oder sonstiger Heimarbeit erbracht werden kann, ist der Dienst in Absprache mit der personalverwaltenden Dienststelle unter Einhaltung der absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen in der Dienststelle aufzunehmen.
zuletzt geändert am 13.12.2022; 12:45 Uhr