Aktuelle Informationen der HWG LU zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen (HWG LU) möchte ihre Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden auf dieser Seite kontinuierlich über Maßnahmen und Hinweise in Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) informieren und auf dem Laufenden halten. An der Hochschule wurde eine Task Force eingerichtet, bei der alle relevanten Informationen zusammenlaufen und die mit den Gesundheitsbehörden eng vernetzt ist. Im weiteren Verlauf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die öffentlichkeitsrelevanten Informationen.
Als Koordinierungsbeauftragter der Hochschulleitung wurde Herr Pascal Mayer ernannt. Sie erreichen ihn für Fragen und Hinweise unter der Telefonnummer 5203-117 bzw. per Mail: pascal.mayer@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de
zuletzt geändert am 15.05.2022; 15:20 Uhr
Das Wichtigste (Stand: 20.05.2022)
- 3G-Pflicht und -Kontrolle: Die 3G-Pflicht und damit auch die Kontrolle der entsprechenden Einhaltung entfällt. Dies gilt sowohl für den Studien- und Prüfungsbetrieb als auch für die Beschäftigten sowie für Besucher:innen und Gäste. Das bedeutet, dass für das Betreten der HWG-Räumlichkeiten die 3G-Pflicht nicht mehr gilt.
- Masken – Unter Berücksichtigung des Anratens unseres Ministeriums hat das Präsidium nach ausgiebiger Diskussion festgelegt, dass im Rahmen des Hausrechts die Maskenpflicht als wichtigste und effektivste Schutzmaßnahme beibehalten wird. Lehrende können ihre Maske abnehmen, sobald sie im Hörsaal den Lehrenden-Tisch erreichen, sofern auf Höhe des Tisches nach links und rechts der entsprechende Mindestabstand von 1,5 m zu den Studierenden gegeben ist.
- Homeoffice: Zum 01.04.2022 wurde beschlossen, die Home Office Pflicht zu beenden. In Abstimmung mit dem Personalrat hat die Hochschulleitung daher entschieden, die Maßnahme der Corona-bedingten Einstellung des Präsenzbetriebes zu beenden und zum mobilen Arbeiten im vereinbarten Umfang zurückzukehren. Die Dienstvereinbarung über Maßnahmen bei der Schließung des Präsenzbetriebes wird damit zum 31.3.2022 abgelöst durch die zuvor geschlossene Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten (s. Anlage). Das bedeutet auch, dass ab dem 1.4.2022 Ihre individuell getroffene Nebenabrede zum mobilen Arbeiten wieder Gültigkeit hat.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass weiterhin auf eine hinreichende Lüftung der Räume während der Vorlesungen durch eine sachgerechte Stoßlüftung bzw. Querlüftung zu achten ist!
- Keine Kontakterfassungspflicht. Wir empfehlen die Corona-Warn-App und die darin enthaltene QR-Code-Registrierung zu nutzen. Die QR-Codes sind innen an den Türen der Hörsälen/Räumen angebracht.