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Arbeiten nach dem Studium

Viele internationale Studierende streben an, im Anschluss an ihr Studium einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird die Aufenthaltserlaubnis jedoch ungültig. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufenthaltserlaubnis ursprünglich länger gültig war. Es ist deshalb nötig, bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung der "Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes" zu beantragen.

Gemäß der aktuellen Fassung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG § 16,4 IV) kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate in den folgenden Fällen verlängert werden:

  • Zur Suche einer Beschäftigung, die dem Hochschulabschluss angemessen ist, oder
  • Zur Unternehmensgründung, und wenn
  • Die beabsichtigte Erwerbstätigkeit gemäß den Bestimmungen von §§ 18-21 AufenthG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG) von Ausländern ausgeübt werden darf.

Entsprechende Bemühungen zur Suche eines Arbeitsplatzes (Bewerbungen, etc.) sind der Ausländerbehörde nachzuweisen. Während der Arbeitsplatzsuche können Sie jede (auch selbstständige) Erwerbstätigkeit ausüben.

Stand Juli 2015.

Die Informationen auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kontakt

Johanna Weber

Johanna Weber

Ausländerzulassung Bachelor-Studiengänge

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