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Praktikum im Ausland

Praktika im Ausland

Ein Auslandspraktikum bietet ausländischen Studierenden den Vorteil, dass die 120 ganze bzw. 240 halbe Tage-Regelung keine Anwendung findet. Man kann also für eine relativ lange Zeit ein Praktikum absolvieren, allerdings nur solange der Erfolg im Studium nicht beeinträchtigt ist. Zu diesem Zweck wird die Zustimmung der Ausländerbehörde benötigt. Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren lassen.

Beim Praktikum im Ausland unterscheidet man zwischen Praktikum im Heimatland und Praktikum in einem Land außerhalb von Deutschland

 Praktikum im Heimatland

Es ist ebenso für ausländische Studierende möglich ein Praktikum im Heimatland zu absolvieren. Nützliche Informationen rund um Praktika im Heimatland sowie finanzielle Unterstützung erhalten ausländische Studierende auch beim STUBE.

STUBE ist ein Studienbegleitprogramm für Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika  und hat unter anderem als Ziel die Förderung von berufsvorbereitendenden Praktika und Studienaufenthalten im Heimatland. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Förderungsmöglichkeiten“ und unter http://www.stube-rps.de/

Praktika außerhalb Deutschland 

Falls Sie sich für ein Praktikum außerhalb von Deutschland entscheiden, beraten Sie die Mitarbeiter/innen des Bereichs Internationale Angelegenheiten gerne. Zudem können Sie auf der Homepage der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen offene Praktikumsstellen im Ausland finden.

Ausländische Studierende können auch im Rahmen der Förderprogramme Eramus+ und Promos finanziell unterstützt werden, wenn sie ein Praktikum außerhalb von Deutschland absolvieren.

Erasmus+ ist ein Teilstipendium für Auslandspraktika, finanziert durch die Europäische Union und fördert Studierende, wenn Sie unter anderem ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten. Bewerben können sich deutsche sowie internationale Studierende, sofern sie in der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen ordnungsgemäß eingeschrieben sind und die Fördervoraussetzungen erfüllen. Diese sind beispielweise:

o   neben einem Praktikumsplatz,

o   ein erfolgreicher Abschluss der ersten Hälfte Ihres Bachelorstudiums

o   gute Kenntnisse der Landessprache, bzw. Unternehmenssprache haben.

o   während des Praktikums muss der/die Praktikant/in vor Ort wohnen (keine Grenzgänger)

Mehr über die Einzelheiten des Förderprogramms erfahren Sie hier

Promos unterstützt mit einer Teilförderung unter anderem:

o   Praktikum im Ausland

o   Fahrtkostenzuschuss

Mehr über die Fördervoraussetzungen und die Bewerbungsfristen können sie hier einsehen.

<link file:40505 download file>Broschüre zum Download

Stand Juli 2015.

Die Informationen auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kontakt

Johanna Weber

Johanna Weber

Ausländerzulassung Bachelor-Studiengänge

Ernst-Boehe-Str. 4
67059 Ludwigshafen

A 202+49 621 5203-453+49 173 3964697