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Praktikum in Deutschland

Früher waren sie ein Plus, heute sind sie ein Muss: Ohne vorhergehende Berufserfahrung ist es schwierig, erste Kontakte zu Unternehmen zu knüpfen. Auch für internationale Studierende ist ein Praktikum eine große Chance: Sie lernen den Berufsalltag in Deutschland kennen, sammeln Erfahrung und knüpfen Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern.

Es lassen sich vor allem fünf Kriterien ausmachen, die ein gutes Praktikum auszeichnen. Wer böse Enttäuschungen vermeiden möchte, sollte im Vorfeld abklären, in wie weit sie auf die konkrete Praktikumsstelle zutreffen:

  • Anspruchsvolle Aufgaben: Die Aufgaben sollten komplex und herausfordernd sein, so dass man etwas dazu lernen kann, idealerweise in einem eigenen Projekt. Zwar gehören auch monotone und wiederkehrende Aufgaben dazu, aber man sollte nicht die ganze Zeit über Dateien pflegen oder Kaffee kochen.
  • Eigenständiges Arbeiten: Nach einer Phase der Einweisung sollte man sein Projekt selbständig und eigenverantwortlich bearbeiten können, wenn auch natürlich unter gelegentlicher Hilfestellung. Wer es schafft, die ihm übertragenen Aufgaben souverän zu erfüllen, kann das Unternehmen von sich überzeugen.
  • Angemessene Dauer: Ein Praktikum sollte lange genug sein, um komplexe Aufgaben zu übernehmen. Dafür reichen in der Regel zwei bis drei Monate. Unbezahlte Praktika mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten sollte man sehr kritisch hinterfragen
  • Fester Ansprechpartner: Für seine Praktikumszeit sollte man einen festen Ansprechpartner im Unternehmen haben, mit dem man sich regelmäßig austauscht.
  • Faire Bezahlung: In manchen Unternehmen bekommen Praktikanten 800 Euro pro Monat, in anderen nichts. Viele Unternehmen zahlen 300 bis 500 Euro. Wenn die Vorteile der praktischen Erfahrung überwiegen und nicht das Geldverdienen, sollte man sich im Zweifel für das Praktikum entscheiden.

Es gibt unterschiedliche Arten von Praktika. Freiwillige Praktika kann man nach eigenen Interessen absolvieren. Für sie gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für studentische Nebentätigkeiten. Pflichtpraktika hingegen sind obligatorischer Bestandteil vieler Studienfächer. Im Gegensatz zu freiwilligen Praktika finden die Bestimmungen des § 16 AufenthG bei Pflichtpraktika keine Anwendung. Mit anderen Worten: ausländische Studierende dürfen in Deutschland Pflichtpraktika ohne zusätzliche Genehmigung ausüben.

Stand Juli 2015.

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Johanna Weber

Johanna Weber

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