Erasmus SMP Auslandspraktika
ein kurzes VIDEO zum Thema - Auslandspraktikum mit Erasmus
Wenn Sie ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten, können Sie sich im Bereich Internationale Angelegenheiten um ein Erasmus+ -Stipendium bewerben. Dieses Programm übernimmt teilweise die Praktikanten-Kosten, die den Firmen entstehen. Der Bereich Internationale Angelegenheiten sucht jedoch keinen Praktikumsplatz für Sie.
Die Erasmus-Charta für Studierende informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten, sowie darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimathochschule und der aufnehmenden Hochschule bzw. dem aufnehmenden Unternehmen erwarten dürfen.
Was kann gefördert werden?
- ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 60 Kalendertagen bis zu maximal 12 Monaten je Ausbildungszyklus
- Freiwillige- und Pflichtpraktika
- der praktische Teil einer Abschlussarbeit
- Praktika in fast allen Unternehmen oder Organisationen in Ländern der EU
- Praktika ab 2 Monaten Dauer können nicht nur während sondern auch nach Abschluss des Studiums gefördert werden (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der jeweiligen Studienphase erfolgt.
Was kann nicht gefördert werden?
- Praktika in Einrichtungen der EU
- Praktika in Projekten, die mit EU-Mitteln gefördert werden
- Praktika in Auslandsvertretungen der eigenen Nationalität
Fördervoraussetzungen
- neben einem Praktikumsplatz
- erfolgreicher Abschluss der ersten Hälfte Ihres Bachelorstudiums
- gute Kenntnisse der Landessprache, bzw. Unternehmenssprache
- während des Praktikums muss der/die Praktikant/in vor Ort wohnen (keine Grenzgänger)
Das Programm bietet folgende Leistungen
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule (Pflichtpraktikum) und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen in vorheriger Absprache mit dem Studiengang
- einen monatlicher Mobilitätszuschuss
Mobilitätszuschüsse für 2022/23 | ||
Gruppen | Länder | Höhe monatlicher Zuschuss |
Gruppe 1 | Dänemark,Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 € |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 € |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Nordmazedonien, Türkei, Ungarn | 490 € |
TOP-UPS/Sonderförderungen
- 150 € zusätzliche Unterstütung für ein Auslandspraktkum
- Grünes Erasmus+
Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, wird das Programm mit gutem Beispiel vorangehen, indem die Teilnehmenden dazu angeregt werden, Verkehrsmittel mit geringerem CO2 -Ausstoß als Alternative zum Fliegen zu nutzen. Die Erasmus-Mittel werden auch in den Aufbau von Wissen und Verständnis für Nachhaltigkeit und Klimaschutz fließen, damit Europäer/innen die weltweit führenden Kompetenzen erwerben, die für die Schaffung nachhaltiger Gesellschaften, Lebensstile und Volkswirtschaften erforderlich sind.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
- Inklusion und Vielfalt
Das neue Programm zielt darauf ab, die qualitative Wirkung seiner Maßnahmen zu erhöhen und Chancengleichheit sicherzustellen. Dazu richtet sich das Programm an Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund. Der Schwerpunkt wird auf benachteiligten Menschen liegen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, bildungsbezogenen Schwierigkeiten oder Migrationshintergrund, sowie Menschen, die in ländlichen und entlegenen Gebieten leben.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org - Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen, können Sondermittel beantragen.
Die Bewerbung um ein Stipendium ist jederzeit möglich, mussaber mindestens 2 Monate vor dem geplantenPraktikumsbeginn im Bereich Internationales vorliegen. Der Praktikumsplatz muss bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sein.
Bewerbung auf der online Plattform
Bitte lesen Sie sich das Anmeldeverfahren in Ruhe durch, bevor Sie an die Durchführung gehen und schicken danach alle Sie Ihre Unterlagen per email an mich; Originale in Papierform werden nicht mehr benötigt.
Allgemeine technische Voraussetzungen
1. das System akzeptiert nur Email Adressen, die ausschließlich Kleinbuchstaben enthalten und keine Microsoft -Adressen sind, z.B. outlook, hotmail, live
2. Die Online-Bewerbung wurde für Microsoft Internet Explorer Version 8 oder höher und Firefox 5 oder höher optimiert. Wir können nicht garantieren, dass die Bewerbung mit anderen Browsern ordnungsgemäß funktioniert. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um das Antragsformular auszudrucken. Adobe Acrobat Reader sollte vor Beginn der Bewerbungsprozesses installiert werden und kann hier heruntergeladen werden (Download Adobe Acrobat Reader).
Bewerben Sie sich bitte auf unsererBewerbungsformular - der Loginerfolgt mit Ihrem Campus Account (wie bei olat, Ihrer PC Anmeldung etc).
Bewerbungsunterlagen
- ausgedruckter und unterschriebener online-Antrag
- aktueller Notenauszug
- Motivationsschreiben (persönliche und fachliche Gründe für den Auslandsaufenthalt und eine kurze Darstellung der Finanzierung)
- Nachweis der Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache
- Praktikumsvertrag/Praktikumszusage - soweit schon vorhanden
Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Die Schweiz hat sich aufgrund des Ausgangs der Volksabstimmung zum Thema Freizügigkeit für das akademische Jahr 2014/15 leider vom Erasmus+ Programm ausgeschlossen.
Allerdings sollen weiterhin Praktika aus den Ländern des Erasmus+ Raums gefördert werden. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Schweizerische Kompetenzzentrum für Austausch und Mobilität der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit: www.ch-go.ch
weitere Infos
Bereich Internationale Angelegenheiten, Ernst-Boehe-Str. 4, Hauptgebäude Raum A 202 oder schreiben Sie eine email an Darijo Zivkovic