Direkt zum Inhalt springen

Hochschulzugangsberechtigung

Weitere wichtige Zulassungsvoraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung,- ein Schulabschluss, der zum Studium berechtigt. Auf der Internetseite der Kulturministerkonferenz können Sie sich unverbindlich informieren, ob Ihr Schulabschluss Aufnehme eines Studiums ermöglicht. Die Entscheidung darüber, ob die Aufnahme des Studiums möglich ist, trifft der Bereich Internationale Angelegenheiten der jeweiligen Hochschule oder Universität.

Sollte Ihre Vorbildung Sie zum Studium nicht berechtigen, können Sie entweder Internationales Studienkolleg der Hochschule Kaiserslautern oder Internationales Studien- und Sprachenkolleg der Johannes Gutenberg Universität Mainz besuchen und mit des Ablegen einer Feststellungsprüfung eine Hochschulzugangsberechtigung erlangen.

Bei der Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland mit Notenlisten
  • Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs für ein betriebswirtschaftliches Studium
  • Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs für ein Studium der Sozialen Arbeit oder Pflege
  • Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs für ein Studium der Wirtschaftsinformatik.

Detalierte Informationen dazu entnehmen Sie der Seite "Zulassungsvoraussetzungen für Bachelorstudiengänge".

Wenn Sie keine oder unvollständige Unterlagen über Ihre Vorbildung haben, können Sie trotzdem studieren. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Verfahren; Sie können z.B. über Einzelfallprüfung, Intewiev zum Studium zugelassen werden.

Wenn sie Ihre Schul- und Hochschulzeugnisse oder einen Berufsabschluss bewerten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an:

beide webseiten sind derzeit leider nur auf deutsch verfügbar

 

 

 

 

 

 


Anschrift der Hochschule

Ernst-Boehe-Straße 4
67059 Ludwigshafen

 +49 (0) 621/5203-0

 +49 (0) 621/5203-105

info@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de