Anrechnung von Blended-Learning auf das Lehrdeputat
Seit dem Sommer 2017 besteht für hauptamtlich Lehrende der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen die Möglichkeit, sich den erhöhten Erstellungsaufwand für den E-Learninganteil einer Blended-Learning-Lehrveranstaltung sowie den Betreuungsaufwand auf das Lehrdeputat anrechnen zu lassen.
Weitere Einzelheiten können Interessierte dem Dokument "Anrechnungsmöglichkeiten von Blended-Learning-Angeboten auf das Lehrdeputat" entnehmen, das zusammen mit dem dazugehörigen Antragsformular bei den Dekanaten und dem Kompetenz- und Supportcenter E-Learning erhältlich ist.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag immer beim betreffenden Dekanat einzureichen ist!
Gerne berät Sie das Kompetenz- und Supportcenter E-Learning bei der Konzeption und Umsetzung Ihres Blended-Learning Lehrangebotes.