Zuständigkeiten für Verbesserungen und Beschwerden im Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen (FB IV)
1. Schritt
Für die Studiengänge im Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen (Fachbereich IV) sind die Assistentinnen und Assistenten der Studiengänge und die Studiengangsleiterinnen und Studiengangsleiter Ihre Ansprechpartner.
Wenn Sie Hinweise zu den Lehrveranstaltungen selbst haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrenden. Alle weiteren Zuständigkeiten finden Sie unten nach Themen und Anliegen sortiert.
Ebene oder Thema | Ansprechpartner/-in |
---|---|
Veranstaltungen | Lehrende |
Module | Modulbeauftragte |
Studiengänge | Studiengangsassistenzen bzw. Studiengangsleitungen |
Praktikumsfragen | Leitung des fachbereichsweiten Praxisreferats |
Prüfungsfragen | Vorsitzende/-r des Prüfungsausschusses |
Fachbereich: Allgemeines | Prodekan/-in für Studium & Lehre oder Dekan/-in |
2. Schritt
Wenn Sie mit den Vertretern Ihres Fachbereichs keine zufriedenstellende Lösung finden konnten, wenden Sie sich an die Zentrale Verbesserungs- und Beschwerdestelle. Das Kontaktformular finden Sie hier.