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Studienplatzbewerbung

StudienbeginnJeweils zum Wintersemester
Bewerbungsschluss15. Juli des laufenden Jahres
BewerbungsverfahrenOnline über das Bewerbungsportal der Hochschule
Zulassungsbeschränkt            Ja

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Bei Fragen zur Bewerbung finden Sie als Studieninteressierte hier allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess (u.a. Informationen über einzureichende Bewerbungs- und Antragsunterlagen, zur Hochschulzugangsberechtigung). Zu den Voraussetzungen des sozialen Vorpraktikums finden Sie hier ein extra Informationsblatt. Wenn Sie sich soweit informiert haben, steht Ihnen hier alles zur Registrierung im Onlinebewerbungsverfahren zur Verfügung.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zum Studiengang haben (Aufbau, Praktika, Unterstützungsangebote während des Studiums etc.), so wenden Sie sich an die Fachberatung von Stefanie Gora. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess (zu einzureichenden Unterlagen, zu Fragen der Zugangsberechtigung, etc.) wenden Sie sich bitte an Timo Schweitzer vom Bewerbungsmanagement. Beide Kontakte finden Sie in der rechten Seitenleiste. 

Hochschulzugangsberechtigungen & Zugangsvoraussetzungen

Mit Abitur oder Fachhochschulreife benötigen Sie

  • einen Nachweis über ein soziales Vorpraktikum von 12 Wochen.

Für den Hochschulzugang für Personen mit qualifizierter, fachbezogener Berufsausbildung benötigen Sie

  • den erfolgreichen Abschluss einer fachbezogenen Berufsausbildung (Notendurchschnitt von mindestens 2,5).

Für den Hochschulzugang für Personen mit qualifizierter, nicht fachbezogener Berufsausbildung benötigen Sie

  • den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung (Notendurchschnitt von mindestens 2,5)               und
  • einen Nachweis über ein soziales Vorpraktikum von 12 Wochen.

Für den Hochschulzugang für Personen mit beruflicher Weiterqualifikation benötigen Sie

  • eine erfolgreiche berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung, unabhängig vom Notendurchschnitt und ohne das Erfordernis einer anschließenden beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit (über die Vergleichbarkeit entscheidet im Einzelfall die Hochschule)             und
  • einen Nachweis über ein soziales Vorpraktikum von 12 Wochen. Dieses entfällt, wenn die Weiterqualifikation durch die Hochschule als fachbezogen bewertet wird.