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Auslandsstudiensemester

Sie planen während Ihres Studiums ein integriertes Auslandssemester zu absolvieren? Das ist eine sehr gute Entscheidung!

Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Informationen rund um die Vor- und Nachbereitung und die Anerkennung Ihres Auslandssemesters.

Das freiwillige Auslandssemester findet im Studiengang BMC im 5. Fachsemester statt. Damit Ihr Auslandssemester als ein integriertes Auslandssemester anerkannt wird, müssen Sie vor und nach dem Auslandssemester einige Formalitäten erledigen.

Halten Sie hierfür auch die Augen offen für den Termin der Auslandssemesterinfoveranstaltung, die einmal im Semester stattfindet. Der Termin wird dabei über OLAT kommuniziert und Sie sollten diese Veranstaltung im 3. Semester besuchen (der Besuch der Veranstaltung ist Voraussetzung dafür, dass Sie ins Ausland gehen dürfen!).

Vor dem Auslandssemester

Folgende Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Teilnahme an der Infoveranstaltung Auslandssemester (in der Regel im 3. Semester)
  • Bestehen aller Modulprüfungen der ersten beiden Studiensemester (Nachweis durch Notenauszug)
  • Englisch B2-Nachweis
     

Folgende Dokumente sind gebündelt (d.h. IN EINER Email oder Mappe) zur Genehmigung im Fachbereich 1 bei Frau Notheis einzureichen:


Nach der Genehmigung durch die/den Auslandsbeauftragte/n im Fachbereich reichen Sie die Genehmigung spätestens mit der Bewerbung für das Auslandssemester im Bereich Internationale Angelegenheiten ein.

Während des Auslandssemesters

Bei Änderungen der Kurse SOFORT Rücksprache mit Bereich Internationales und mit der zuständigen Programm Managerin im Fachbereich (derzeit: melden Sie sich bei Frau Notheis).

Nach dem Auslandssemester

Für die Anerkennung des Auslandssemesters sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule
  • Bescheinigung der bestandenen, vorab genehmigten Studienleistungen im Umfang von 30 Credits (ECTS), davon
    • 20 – 23 Credits aus dem Bereich Management und International Aspects
    • 7 – 10 Credits aus dem Wahlmodulangebot anderer Studiengänge
  • Umrechnung der Noten aus dem Bereich Internationale Angelegenheiten
  • ein mindestens 5 DIN-A-4-seitiger Erfahrungsbericht, in der Regel auf Englisch
    • spätestens in der 1. Vorlesungswoche des Folgesemesters abzugeben
  • Fragebogen über das Auslandssemester
  • Präsentation  des Auslandssemesters sowie elektronische Abgabe der Präsentationsunterlagen im nachfolgenden Semester
  • Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Rahmen des Auslandssemesters

Weitere Infos

Sie haben 30 ECTS im Ausland nicht erreicht. Was nun?

Falls Sie sich für ein Auslandssemester an einer NICHT-Partnerhochschule entscheiden, müssen Sie sich um Ihr Auslandssemester selbst kümmern. Allerdings gelten auch für Sie studiengangspezifische Formalitäten vor- und nach dem Auslandssemester!

Alle Unterlagen sowohl vor als auch nach dem Auslandssemester sind im Fachbereich vorzulegen!!!

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen für das Auslandssemester im Bereich Internationale Angelegenheiten. Diese finden Sie auf der Seiten des Bereiches.