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Studiensemester im Ausland

Sie planen Ihr obligatorisches Semester an einer Hochschule im Ausland zu absolvieren? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Hier erhalten Sie die notwendigen Informationen rund um die Vor- und Nachbereitung und die Anerkennung Ihres Auslandssemesters.

Das obligatorische Auslandssemester findet im Studiengang IME in der Regel im 6. Semester statt. Damit Ihr obligatorisches Auslandssemester anerkannt wird, müssen Sie vor und nach dem Auslandssemester einige Formalitäten erledigen.

Vor dem Auslandssemester müssen Sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme am Seminar Auslandssemester (alle Termine)
  • Nachweis über das Bestehen aller Modulprüfungen der ersten drei Studiensemester
  • Englisch B2-Nachweis
  • Russisch A1-Nachweis
  • Genehmigung der im Ausland zu erbringenden Leistungen
    • reichen Sie zuerst im Fachbereich mit Kursbeschreibungen und Notenauszug ein
    • nach der Genehmigung durch Auslandsbeauftragten im Fachbereich reichen Sie diese spätestens mit der Bewerbung für das Auslandssemester im Bereich Internationale Angelegenheiten ein

Während des Auslandssemesters:

  • Bei Änderungen der Kurse SOFORT Rücksprache mit Bereich Internationales und mit der zuständigen Programm Managerin im Fachbereich

Nach dem Auslandssemester sind folgende Formalitäten zur Anerkennung des Auslandssemesters zu erledigen:

  • Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule
  • Bescheinigung der bestandenen, vorab genehmigten Studienleistungen im Umfang von 30 Credits (ECTS)
  • Umrechnung der Noten aus dem Bereich Internationale Angelegenheiten
  • ein mindestens 5 DIN-A-4-seitiger Erfahrungsbericht in der Regel auf Englisch
    • spätestens in der 1. Vorlesungswoche des Folgesemesters einzureichen
  • Fragebogen über das Auslandssemester
  • Präsentation des Auslandssemesters
  • Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Rahmen des Auslandssemesters

 Sie haben 30 ECTS im Ausland nicht erreicht. Was nun?

Falls Sie sich für ein Auslandssemester an einer NICHT-Partnerhochschule entscheiden, müssen Sie sich um Ihr Auslandssemester selbst kümmern. Allerdings gelten auch für Sie studiengangsspezifische Formalitäten vor- und nach dem Auslandssemester!

Alle Unterlagen sowohl vor als auch nach dem Auslandssemester sind im Fachbereich vorzulegen!!!

Bitte, beachten Sie die Bewerbungsfristen für das Auslandssemester in Bereich Internationale Angelegenheiten. Diese finden Sie auf den Seiten des Bereichs.

Kontakt

Prof. Dr. Dieter Thomaschewski

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Simeon Gkontokos

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