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Prüfungsordnung

Diese Seite fasst einige wichtigste Punkte der aktuellen Prüfungsordnung des Studienganges Internationale Betriebswirtschafslehre mit Schwerpunkt Management zusammen. Daraus kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

    Versäumnis von Prüfungen

    Eine Prüfung wird mit „nicht ausreichend“(5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, bei:

    • Fernbleiben ohne triftige Gründe
    • Zurücktreten ohne triftige Gründe nach Beginn einer Prüfung
    • Nicht fristgerechte Abgabe einer Prüfungsarbeit

     Eine Prüfung kann mit „nicht ausreichend“ bewertet werden, bei:

    • Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel
    • Ausschluss aus der Prüfung wegen Störung

    Bei Krankheit muss unverzüglich, d.h. spätestens bis zum 3. Tag nach Prüfungstermin ein Attest über das Prüfungsamt dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorgelegt werden, welches wenigstens die folgenden Angaben enthält:

    • Dauer der Erkrankung,
    • Termine der ärztlichen Behandlung,
    • Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der durch die Ärztin oder den Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellungen (die Angabe der Diagnose ist nicht erforderlich), und
    • Auswirkungen der Erkrankung auf die Prüfungen.

    Wiederholung von Prüfungen

    • Jede Prüfung kann bei Nichtbestehen 2x wiederholt werden.
    • Eine mit „nicht ausreichend“ bewertete Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden.
    • Wiederholungsversuche sind im Folgesemester abzuleisten.
    • Während des Studiums kann eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Diese Prüfung muss jedoch bestanden sein und im Folgesemester wiederholt werden.

    Anmeldung zu Prüfungsleistungen

    Jede Prüfung muss angemeldet werden (auch die „erfolgreiche Teilnahme“). Die Anmeldung erfolgt innerhalb eines bestimmten Zeitraums über die PC-Pools (der sogenannte "Prüfungsanmeldezeitraum"). Der Zeitraum wird u.a. via OLAT bekannt gegeben. Die Anmeldung ist verbindlich und kann NUR während des Prüfungsanmeldezeitraums erfolgen. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

    Die Abmeldung von einer Prüfung wird nur bis 10 Tage vor der jeweiligen Prüfung angenommen.

    Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen

    • Die Anerkennung muss vor der Klausuranmeldung beantragt werden.
    • Für bereits angemeldete Klausuren gibt es keine Möglichkeit diese nachträglich anzuerkennen.
    • Es können nur Module anerkannt werden. Teilanerkennungen sind nicht möglich.
    • „Bestandene“ Leistungen ohne Note werden mit 4,0 gewertet.
    • Sind Noten einmal anerkannt, kann diese Leistung nicht mehr verbessert werden.

    Bewertung von Prüfungsleistungen

    • sehr gut                              1,0; 1,3
    • gut                                      1,7; 2,0; 2,3
    • befriedigend                         2,7; 3,0; 3,3
    • ausreichend                         3,7; 4,0
    • nicht ausreichend                 5,0

    Zusätzlich und unabhängig von der jeweiligen Note werden die ausgewiesenen Credits vergeben. Zur Ermittlung der Gesamtnote werden die Noten der einzelnen Module und der Abschlussarbeit mit den jeweiligen Leistungspunkten multipliziert. Die Summe der gewichteten Noten wird anschließend durch die Summe der Leistungspunkte dividiert.