Wichtige Information
Im Studiengang „Pflege (dual)“ wurden zum Sommersemester 2021 letztmalig Studierende aufgenommen.
Der Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen strebt an, zum Wintersemester 2022/2023 einen primärqualifizierenden dualen Studiengang Pflege anzubieten.
Zulassungsvoraussetzungen
Mit Abitur, Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung benötigen Sie
- einen Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationspartner im Sinne der Kooperationsvereinbarung
- und das Absolvieren eines ausreichenden Ausbildungsabschnittes der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger bei einem Kooperationspartner bis zum Beginn der Vorlesung des 1. Studienabschnittes (i.d.R. Absolvieren der ersten fünf Monate des ersten Ausbildungsjahres).
Mit Abitur, Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung benötigen Sie alternativ
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum
Gesundheits- und Krankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger benötigen Sie
- einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 (gut)
- und eine mindestens 2-jährige fachbezogene einschlägige berufliche Tätigkeit.
Die pauschale Anerkennung der Ausbildung in den o.g. Pflegeberufen im Umfang von 60 ECTS (im 1. Studienabschnitt) erfolgt im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung.
Bitte lesen Sie vor einer Studienplatzbewerbung unbedingt die Hinweise zur Bewerbung und zum Zulassungsverfahren durch.