Studienplatzbewerbung
Studienbeginn | Jeweils zum Wintersemester |
Bewerbungsschluss | 15. Juli des laufenden Jahres |
Bewerbungsverfahren | Online in der Regel ab Anfang Mai |
Zulassungsbeschränkt | Ja |
Für Studieninteressierte: Informationsveranstaltung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
Am 4. April 2023 findet um 17:00 Uhr findet in Raum M111 am Standort Maxstraße 29 (Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen, 67059 Ludwigshafen) eine Informationsveranstaltung zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit statt. Weitere Informationen finden Sie hier in Kürze.
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Bei Fragen zur Bewerbung finden Sie als Studieninteressierte hier die notwendigen Informationen und in der rechten Seitenleiste den Kontakt zu Timo Schweitzer vom Bewerbungsmanagement. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess (u.a. Informationen über einzureichende Bewerbungs- und Antragsunterlagen, zur Hochschulzugangsberechtigung). Zu den Voraussetzungen des sozialen Vorpraktikums finden Sie hier ein extra Informationsblatt. Wenn Sie sich soweit informiert haben, steht Ihnen hier alles zur Registrierung im Onlinebewerbungsverfahren zur Verfügung.
Sollten Sie inhaltliche Fragen zum Studiengang haben (Aufbau, Praktika, Unterstützungsangebote während des Studiums etc.), so wenden Sie sich an die Fachberatung von Stefanie Gora (Kontakt siehe rechte Seitenleiste).
Hochschulzugangsberechtigungen & Zugangsvoraussetzungen
Mit Abitur oder Fachhochschulreife benötigen Sie
- einen Nachweis über ein soziales Vorpraktikum von 12 Wochen.
Für den Hochschulzugang für Personen mit qualifizierter, fachbezogener Berufsausbildung benötigen Sie
- den erfolgreichen Abschluss einer fachbezogenen Berufsausbildung (Notendurchschnitt von mindestens 2,5) und
- danach eine mindestens 2-jährige berufliche Tätigkeit.
Für den Hochschulzugang für Personen mit qualifizierter, nicht fachbezogener Berufsausbildung benötigen Sie
- den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung (Notendurchschnitt von mindestens 2,5) und
- danach eine mindestens 2-jährige berufliche Tätigkeit und
- einen Nachweis über ein soziales Vorpraktikum von 12 Wochen.
Für den Hochschulzugang für Personen mit beruflicher Weiterqualifikation benötigen Sie
- eine erfolgreiche berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung, unabhängig vom Notendurchschnitt und ohne das Erfordernis einer anschließenden beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit (über die Vergleichbarkeit entscheidet im Einzelfall die Hochschule) und
- einen Nachweis über ein soziales Vorpraktikum von 12 Wochen. Dieses entfällt, wenn die Weiterqualifikation durch die Hochschule als fachbezogen bewertet wird.
Bitte lesen Sie vor einer Studienplatzbewerbung die Handreichung zu den Hochschulzugangsberechtigungen und Zugangsvoraussetzungen sowie die Hinweise zum sozialen Vorpraktikum durch.