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Informationen zu Nachteilsausgleichen

Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche, sofern sie bei der Durchführung ihres Studiums und/oder dem Ablegen von Prüfungen infolge ihrer Beeinträchtigung und/oder Behinderung gegenüber ihren Mitstudierenden benachteiligt sind.  Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. An der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen sind Schutzbestimmungen für Studierende mit Behinderung im § 25 der Allgemeinen Prüfungsordnung aufgeführt.

Von den Schutzbestimmungen eingeschlossen sind nicht nur Studierende mit Sinnes- oder Bewegungsbeeinträchtigungen, sondern auch mit chronischen Erkrankungen, z.B. Epilepsie, Rheuma oder Multipler Sklerose, sowie psychisch Erkrankte oder auch Studierende mit Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie oder Autismus.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss bei dem Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs gestellt werden. Bitte wenden Sie sich deshalb an diesen bzw. der/dem Vorsitzenden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind immer vor der Prüfung oder Klausur zu stellen. Am besten gleich zu Beginn des Semesters. Nach der Genehmigung erhalten Sie ein Schreiben, das Sie zur Inanspruchnahme des jeweiligen Nachteilsausgleichs  berechtigt. Dieses Schreiben enthält zur Wahrung Ihrer Privatsphäre keine Diagnosen! Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs darf nicht in den Zeugnissen vermerkt werden.

  • Studierende sind in der Begründungs- und Nachweispflicht
    Es muss keine amtliche (Schwer-)behinderung festgestellt sein. Aber zur Beurteilung des Antrags sind entsprechende fachärztliche Nachweise zu erbringen und darzulegen wie sich die Behinderung und/oder chronische Erkrankung auf das Studium auswirken.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form des  Nachteilsausgleich. Über die Form des Nachteilsausgleich entscheidet der Prüfungsausschuss.

Es gibt Nachteilsausgleiche in Bezug auf

  • die Organisation und Durchführung des Studiums, z.B. individueller Stundenplan im Rahmen eines Vollzeitstudiums und
  • Prüfungen und Leistungsnachweisen, z.B. Änderung der Prüfungsform.

Im Downloadbereich finden Sie eine Liste mit allen Informationen, in der auch exemplarisch einige Nachteilsausgleiche aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass dies nur Beispiele sind! Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen. Sie können auch keine Ansprüche aus der Liste ableiten, da der Prüfungsausschuss immer den individuellen Einzelfall beurteilt.

Außerdem finden Sie dort eine Formulierungshilfe zum Antrag auf Nachteilsausgleich.

Beratung

Wir beraten Sie gerne zu dem Thema Nachteilsausgleich und Studium! 

Ansprechpartner/innen:

Bitte scheuen Sie sich nicht mit uns Kontakt aufzunehmen!

Als sehr gute Orientierungshilfe können wir das Handbuch "Studium und Behinderung - Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten" empfehlen.