Direkt zum Inhalt springen

Studienplatzbewerbung

StudienbeginnJeweils im Sommersemester
BewerbungsschlussJeweils 31. Januar für das darauf folgende SoSe
BewerbungsverfahrenAb November online über das Bewerbungsportal
Zulassungsbeschränkt            Nein

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Bei Fragen zur Bewerbung finden Sie als Studieninteressierte hier allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess (u.a. Informationen über einzureichende Bewerbungs- und Antragsunterlagen). Wenn Sie sich soweit informiert haben, steht Ihnen hier alles zur Registrierung im Onlinebewerbungsverfahren zur Verfügung. Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen, werden Sie direkt immatrikuliert ggf. entscheidet der Prüfungsausschuss über eine Immatrikulation. Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und alle Bewerbungsunterlagen vollständig sowie fristgerecht einreichen, können direkt in den Studiengang immatrikuliert werden.

Sollten Sie inhaltliche Fragen zum Studiengang haben (Aufbau, Praktika, Unterstützungsangebote während des Studiums etc.), so wenden Sie sich an die Fachberatung von Stefanie Gora. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess finden können Sie als Studieninteressierte an Timo Schweitzer vom Bewerbungsmanagement wenden (Kontakt rechte Seitenleiste). 

Zugangsvoraussetzungen

  • Der konsekutive Masterstudiengang Soziale Arbeit setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Studiengang der Fachrichtung ‚Soziale Arbeit‘ (Bachelor of Arts; Diplom) an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einen solchen Abschluss an einer ausländischen Hochschule, für den in der Regel 210 ECTS-Punkte nachzuweisen sind, voraus.
  • Bewerber*innen, die über einen unter dem ersten Spiegelstrich genannten Abschluss verfügen, hierfür aber weniger als 210 ECTS-Punkte erreicht haben, können zum Studiengang zugelassen werden. In diesem Fall prüft der Prüfungsausschuss, ob die Bewerber*innen über gleichwertige Kompetenzen verfügen. Fehlende Kompetenzen können über die Anrechnung hochschulisch oder außerhochschulisch erbrachter Leistungen ausgeglichen werden.
  • Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung (§2 Abs. 3) können auch Bewerber*innen zugelassen werden, die noch nicht über einen grundständigen Studienabschluss verfügen, aber die Gewähr dafür bieten, den Abschluss innerhalb eines Semesters nach Einschreibung in den Studiengang ‚Soziale Arbeit, Master of Arts‘ zu erwerben (die Anzahl der noch offenen Leistungen darf 30 ECTS-Punkte nicht überschreiten). In diesem Fall müssen die Bewerber*innen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen, dass sie die Abschlussarbeit des grundständigen Studiengangs bereits angemeldet haben.
  • Das Bewerbungsverfahren im Masterstudiengang Soziale Arbeit (M.A.) wurde im SoSe 2020 administrativ vereinfacht. Durch Aufhebung der Zulassungsbeschränkung ist es möglich, dass Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und alle Bewerbungsunterlagen vollständig sowie fristgerecht einreichen, direkt in den Studiengang immatrikuliert werden.