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Abschlussarbeit (Thesis)

Der späteste Anmeldetermin der Abschlussarbeit und die Bearbeitungszeit sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) bzw. den Speziellen Prüfungsordnungen der besuchten Studiengänge geregelt. Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist eine Woche vor dem "Datum Beginn der Bearbeitung" schriftlich an den jeweiligen Prüfungsausschuss über das SSC-Studierendenmanagement zu richten.

Nachdem Sie da Thema Ihrer Abschlussarbeit mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer besprochen haben, füllen Sie bitte das Thesis-Anmeldeformular vollständig und gut lesbar aus und geben es mit Ihrer und der Unterschrift der Erstgutachterin / des Erstgutachters versehen beim SSC-Studierendenmanagement ab. Nach Genehmigung/Unterschrift des Antrags durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, wird die Anmeldung der Thesis durch das StudierendenServiceCenter systemseitig eingetragn und das Abgabedatum (Prüfungsdatum) wird dann auch in Ihrem Hochschulportal angezeigt.

Die Thesis ist gebunden und zusätzlich in digitaler Form abzugeben:

1. Wir empfehlen, diese Deckblattvorlage für die Abschlussarbeit zu verwenden.

2. Ihre Versicherung darüber, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst haben und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, muss in jedem Exemplar mit eingebunden und von Ihnen unterschrieben sein. Für die Eigenständigkeitserklärung empfehlen die Fachbereiche diese Formulierung zu verwenden:

"Hiermit versichere ich, [Vorname Nachname], die vorliegende [Bachelor- / Masterarbeit] selbständig angefertigt zu haben. Ich habe keine unzulässige Hilfe in Anspruch genommen, insbesondere keine Unterstützung auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI). Eine hiervon abweichende Zulässigkeit von Unterstützung auf Basis von KI habe ich mit der/dem Erstgutachtenden abgestimmt. Ich habe ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt.

Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken oder Quellen entnommen wurden, habe ich unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Dies gilt auch für bildliche Darstellungen oder Erzeugnisse auf Basis von Künstlicher Intelligenz.

Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen. Darüber hinaus versichere ich, dass die von mir eingereichte Fassung in Papierform mit der elektronischen Version übereinstimmt.

Mir ist bewusst, dass jeder Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis geahndet wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Arbeit mit Hilfe einer Software auf Plagiate oder nicht angegebene Hilfsmittel überprüft und für Prüfungszwecke gespeichert werden kann."

Auch die elektronische Version der Thesis muss Ihre Unterschrift tragen.

3. Darf die Abschlussarbeit nicht von Dritten gelesen werden, so tragen Sie bitte auf einer der ersten Seiten einen „Sperrvermerk“ ein.

4. Bitte reichen Sie die Abschlussarbeit fest gebunden (keine Ring- oder Spiralbindung) fristgerecht ein. Die geforderte Anzahl der gebundenen Exemplare entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang gültigen Speziellen Prüfungsordnung bzw. der Allgemeinen Prüfungsordnung.

Sie können die Thesis entweder persönlich an der Hochschule abgegeben oder per Post spätestens am Abgabetag verschicken. Bei Versand per Post (Paket oder Einschreiben) senden Sie den Einlieferungsbeleg an die zuständige Sachbearbeitung (Sachbearbeiter*In im SSC-Studierendenmanagement) als Scan per E-Mail. Das Einlieferungsdatum bei der Post gilt als Eingangsdatum bei der Hochschule.

Für die persönliche Abgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrer Sachbearbeitung. Auf keinen Fall darf die Thesis in den Briefkasten der Hochschule eingeworfen werden!

5. Am Abgabetag der gebundenen Versionen versenden Sie Ihre Thesis zusätzlich per E-Mail als PDF-Datei an Ihre Sachbearbeitung im SSC-Studierendenmanagement. Diese PDF-Datei ist die laut Allgemeiner Prüfungsordnung geforderte elektronische Version.

ACHTUNG: Für die Fristwahrung gilt das Abgabedatum der gebundenen Abschlussarbeit!

Grundsätzlich kann die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit in begründeten Ausnahmefällen durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dazu muss das Formular "Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit" (inkl. der den Grund nachweisenden Anlagen) ausgefüllt und mit der Unterschrift der Betreuerin / des Betreuers beim SSC-Studierendenmanagement abgegeben werden. Das Formular ist nur im SSC-Studierendenmanagement erhältlich!

Müssen Sie die Bearbeitungszeit der schriftlichen Abschlussarbeit wegen Krankheit verlängern, ist zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit zusätzlich der ausgefüllte Vordruck Ärztliches Attest zur Begründung der Prüfungsunfähigkeit beim SSC-Studierendenmanagement einzureichen.

Die maximale Verlängerungsfrist der Bearbeitungszeit entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.

Der neue Abgabetermin wird durch ein offizielles Schreiben der/des Prüfungsausschussvorsitzenden mitgeteilt.

Sobald dem SSC-Studierendenmanagement die korrigierte Abschlussarbeit (und ggf. das Ergebnis des Kolloquiums) vorliegt, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung, die auch die Note der Thesis enthält.

In der Regel ist die Abschlussarbeit die letzte Prüfungsleistung. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung eingeschrieben bleiben müssen.

Liegt der Abgabetermin für die Abschlussarbeit, der Tag des Kolloquiums oder der Tag der letzten Prüfung erst im Folgesemester (Semesterende SS: 31.8., Semesterende WS: 28./29.2.), muss nochmals eine Rückmeldung zum neuen Semester erfolgen, d.h. der Semesterbeitrag (und ggf. Entgelt) muss nochmal überwiesen werden!

Von Amts wegen erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.

Kontakt

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier:

→ Kontakt für Bewerber*Innen und Studieninteressierte

→ Kontakt für Studierende

Aufgrund von mobiler Arbeit bitten wir um Vereinbarung eines Termins, wenn Sie persönlichen Kontakt vor Ort zu Ihrer Sachbearbeitung wünschen!

Öffnungszeiten für persönlichen Kontakt
Mo, Di, Do 9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do zusätzlich 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
mittwochs + freitags geschlossen

Besucheradresse:
Ernst-Boehe-Straße 6
Gebäude C (1. Obergeschoss)
67059 Ludwigshafen

Telefonisch sind wir Montag bis Donnerstag ganztags und freitags bis 12 Uhr erreichbar!

Anschrift der Hochschule

Annabell Terstappen

LeitungStudierenden-Service-Center

Ernst-Boehe-Str. 4
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Sybille Juretzka

Stellv. LeitungStudierenden-Service-Center

Ernst-Boehe-Straße 4
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