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Prüfung bei noch nicht beendetem Studium

Sollten Sie Ihr Studium zum Bewerbungsschluss noch nicht beendet haben, können Sie sich bewerben, wenn Sie nicht mehr als 30 ECTS offen haben.

Gem. §19 Abs. (3) Hochschulgesetz i. V. m. §2 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung und §2 Abs. 3 der Speziellen Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen am Rhein i.d.g.F. kann zum Studium in einem konsekutiven Master-Studiengang auch zugelassen werden, wer einen Studiengang mit Bachelor-Abschluss oder mit einem gleichwertigen/fachlich verwandten Abschluss noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat, aber die Gewähr dafür bietet, den Abschluss innerhalb eines Semesters nach Einschreibung in den Master-Studiengang zu erwerben.

In diesem Fall erfolgt eine Immatrikulation unter Vorbehalt. Die Einschreibung erlischt, wenn die fehlenden Qualifikationen nicht bis spätestens Ende des 1. Fachsemesters nachgewiesen werden. Die endgültige Prüfung findet nach Ablauf des ersten Fachsemesters statt.

Wie empfehlen Ihnen daher - vereinbaren Sie noch vor Ihrer Bewerbung einen Beratungstermin mit Frau Christine Preis (0621/5203-182 oder per Mail). Damit kann vorab geklärt werden, ob Sie mit Beendigung Ihres Bachelor-Studiums die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen werden.

Programm Managerin