Prüfung bei noch nicht beendetem Studium
Sollten Sie Ihr Studium zum Bewerbungsschluss noch nicht beendet haben, können Sie sich bewerben, wenn Sie nicht mehr als 30 ECTS offen haben.
Gem. §19 Abs. (3) Hochschulgesetz i. V. m. §2 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung und §2 Abs. 1 der Speziellen Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen am Rhein i.d.g.F. kann zum Studium in einem konsekutiven Master-Studiengang auch zugelassen werden, wer einen Studiengang mit Bachelor-Abschluss oder mit einem gleichwertigen Abschluss noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat, aber die Gewähr dafür bietet, den Abschluss innerhalb eines Semesters nach Einschreibung in den Master-Studiengang zu erwerben. Der Abschluss muss einen betriebswirtschaftlichen Anteil von mindestens 50% umfassen und mit der Note 2,5 oder besser erreicht sein.
Wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber ausgewählt, so erfolgt die Zulassung unter dem Vorbehalt, dass innerhalb einer im Zulassungsbescheid bestimmten Frist ein Nachweis über den erfolgreichen vorhergehenden Bachelorabschluss vorgelegt wird, der die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nachweist. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung. Die endgültige Prüfung findet nach Ablauf des ersten Fachsemesters statt.
Wie empfehlen Ihnen daher - vereinbaren Sie noch vor Ihrer Bewerbung einen Beratungstermin mit Frau Christine Preis (0621/5203-182 oder per Mail). Damit kann vorab geprüft werden, ob Sie mit Beendigung Ihres Bachelor-Studiums die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen werden.