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Auslandssemester BCO

Sie planen ein integriertes Auslandssemester während Ihres Studiums zu absolvieren? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Hier erhalten Sie die notwendigen Informationen rund um die Vor- und Nachbereitung und die Anerkennung Ihres Auslandssemesters.

Das freiwillige Auslandssemester findet im Studiengang BCO im 5. Fachsemester statt. Damit Ihr Auslandssemester als ein integriertes Auslandssemester anerkannt wird, müssen Sie vor und nach dem Auslandssemester einige Formalitäten erledigen.

Vor dem Auslandssemester müssen Sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme an der Infoveranstaltung Auslandssemester(in der Regel im 3. Semester)
  • Nachweis über das Bestehen aller Modulprüfungen der ersten beiden Studiensemester
  • Englisch B2-Nachweis
  • Genehmigung der im Ausland zu erbringenden Leistung
    • reichen Sie zuerst inkl. Kursbeschreibungen und Notenauszug im Fachbereich ein
    • nach der Genehmigung reichen Sie diese spätestens mit der Bewerbung für das Auslandssemester im Bereich Internationales ein

 

Nach dem Auslandssemester sind folgende Formalitäten zur Anerkennung des Auslandssemesters zu erledigen:

  • Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule
  • Bescheinigung der bestandenen, vorab genehmigten Studienleistungen im Umfang von 30 Credits (ECTS)
  • Umrechnung der Noten aus dem Bereich Internationale Angelegenheiten
  • mindestens 5 DIN-A-4-seitiger Erfahrungsbericht in der Regel auf Englisch
    • spätestens in der 1. Vorlesungswoche des Folgesemesters
  • Fragebogen über das Auslandssemester
  • Präsentation des Auslandssemesters
  • Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Rahmen des Auslandssemesters

 Sie haben 30 ECTS im Ausland nicht erreicht. Was nun?

Alle Unterlagen sowohl vor als auch nach dem Auslandssemester sind im Fachbereich vorzulegen!!!

Bitte, beachten Sie die Bewerbungsfristen für das Auslandssemester im Bereich Internationale Angelegenheiten. Diese finden Sie auf der Seiten des Bereiches.