Studienplatzbewerbung
Studienbeginn | Jeweils im Sommersemester |
Bewerbungsschluss | Jeweils 31. Januar für das darauf folgende SoSe |
Bewerbungsverfahren | Online über das Bewerbungsportal |
Zulassungsbeschränkt | Nein |
Das Bewerbungsportal der Hochschule ist ab sofort bis Ende Januar geöffnet. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier. Haben Sie noch Fragen oder möchten sich weiter zum Master-Studiengang informieren? Dann nehmen Sie gerne an unserer Online-Infoveranstaltung, am Mittwoch den 18.01.2023 von 16:00-17:00 Uhr, teil. Die Zugangsdaten zur Zoom-Veranstaltung erhalten Sie per Mail: stefanie.gora@hwg-lu.de
Zugangsvoraussetzungen
- Der konsekutive Masterstudiengang Soziale Arbeit setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Studiengang der Fachrichtung ‚Soziale Arbeit‘ (Bachelor of Arts; Diplom) an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einen solchen Abschluss an einer ausländischen Hochschule, für den in der Regel 210 ECTS-Punkte nachzuweisen sind, voraus.
- Bewerber*innen, die über einen unter dem ersten Spiegelstrich genannten Abschluss verfügen, hierfür aber weniger als 210 ECTS-Punkte erreicht haben, können zum Studiengang zugelassen werden. In diesem Fall prüft der Prüfungsausschuss, ob die Bewerber*innen über gleichwertige Kompetenzen verfügen. Fehlende Kompetenzen können über die Anrechnung hochschulisch oder außerhochschulisch erbrachter Leistungen ausgeglichen werden.
- Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung (§2 Abs. 3) können auch Bewerber*innen zugelassen werden, die noch nicht über einen grundständigen Studienabschluss verfügen, aber die Gewähr dafür bieten, den Abschluss innerhalb eines Semesters nach Einschreibung in den Studiengang ‚Soziale Arbeit, Master of Arts‘ zu erwerben (die Anzahl der noch offenen Leistungen darf 30 ECTS-Punkte nicht überschreiten). In diesem Fall müssen die Bewerber*innen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen, dass sie die Abschlussarbeit des grundständigen Studiengangs bereits angemeldet haben.
- Das Bewerbungsverfahren im Masterstudiengang Soziale Arbeit (M.A.) wurde im SoSe 2020 administrativ vereinfacht. Durch Aufhebung der Zulassungsbeschränkung ist es möglich, dass Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und alle Bewerbungsunterlagen vollständig sowie fristgerecht einreichen, direkt in den Studiengang immatrikuliert werden.