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Abschlussarbeit (Thesis)
Anmeldung der Abschlussarbeit
Der späteste Anmeldetermin der Abschlussarbeit und die Bearbeitungszeit sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) bzw. den Speziellen Prüfungsordnungen der besuchten Studiengänge geregelt. Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist eine Woche vor dem "Datum Beginn der Bearbeitung" schriftlich an den jeweiligen Prüfungsausschuss über das SSC-Studierendenmanagement zu richten.
Nachdem Sie da Thema Ihrer Abschlussarbeit mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer besprochen haben, füllen Sie bitte das Thesis-Anmeldeformular vollständig und gut lesbar aus und geben es mit Ihrer und der Unterschrift der Erstgutachterin / des Erstgutachters versehen beim SSC-Studierendenmanagement ab. Nach Genehmigung/Unterschrift des Antrags durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, wird die Anmeldung der Thesis durch das StudierendenServiceCenter systemseitig eingetragn und das Abgabedatum (Prüfungsdatum) wird dann auch in Ihrem Hochschulportal angezeigt.
Abgabe der Abschlussarbeit / Deckblatt / eidesstattliche Erklärung / Sperrvermerk
Die Thesis ist gebunden und zusätzlich in digitaler Form abzugeben:
1. Wir empfehlen, diese Deckblattvorlage für die Abschlussarbeit zu verwenden.
2. Ihre Versicherung darüber, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst haben und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, muss in jedem Exemplar mit eingebunden und von Ihnen unterschrieben sein. Für die Eigenständigkeitserklärung empfehlen die Fachbereiche I bis III diese Formulierung zu verwenden:
"Hiermit versichere ich, [Vorname Nachname], die vorliegende [Bachelor- / Masterarbeit] selbständig angefertigt zu haben. Ich habe keine unzulässige Hilfe in Anspruch genommen, insbesondere keine Unterstützung auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI). Eine hiervon abweichende Zulässigkeit von Unterstützung auf Basis von KI habe ich mit der/dem Erstgutachtenden abgestimmt. Ich habe ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt.
Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken oder Quellen entnommen wurden, habe ich unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Dies gilt auch für bildliche Darstellungen oder Erzeugnisse auf Basis von Künstlicher Intelligenz.
Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen. Darüber hinaus versichere ich, dass die von mir eingereichte Fassung in Papierform mit der elektronischen Version übereinstimmt.
Mir ist bewusst, dass jeder Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis geahndet wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Arbeit mit Hilfe einer Software auf Plagiate oder nicht angegebene Hilfsmittel überprüft und für Prüfungszwecke gespeichert werden kann."
Auch die elektronische Version der Thesis muss Ihre Unterschrift tragen.
3. Darf die Abschlussarbeit nicht von Dritten gelesen werden, so tragen Sie bitte auf einer der ersten Seiten einen „Sperrvermerk“ ein.
4. Bitte reichen Sie die Abschlussarbeit fest gebunden (keine Ring- oder Spiralbindung) fristgerecht ein. Die geforderte Anzahl der gebundenen Exemplare entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang gültigen Speziellen Prüfungsordnung bzw. der Allgemeinen Prüfungsordnung.
Sie können die Thesis entweder persönlich an der Hochschule abgegeben oder per Post spätestens am Abgabetag verschicken. Bei Versand per Post (Paket oder Einschreiben) senden Sie den Einlieferungsbeleg an die zuständige Sachbearbeitung (Sachbearbeiter*In im SSC-Studierendenmanagement) als Scan per E-Mail. Das Einlieferungsdatum bei der Post gilt als Eingangsdatum bei der Hochschule.
Für die persönliche Abgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrer Sachbearbeitung. Auf keinen Fall darf die Thesis in den Briefkasten der Hochschule eingeworfen werden!
5. Am Abgabetag der gebundenen Versionen versenden Sie Ihre Thesis zusätzlich per E-Mail als PDF-Datei an Ihre Sachbearbeitung im SSC-Studierendenmanagement. Diese PDF-Datei ist die laut Allgemeiner Prüfungsordnung geforderte elektronische Version.
ACHTUNG: Für die Fristwahrung gilt das Abgabedatum der gebundenen Abschlussarbeit!
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Grundsätzlich kann die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit in begründeten Ausnahmefällen durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dazu muss das Formular "Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit" (inkl. der den Grund nachweisenden Anlagen) ausgefüllt und mit der Unterschrift der Betreuerin / des Betreuers beim SSC-Studierendenmanagement abgegeben werden. Das Formular ist nur im SSC-Studierendenmanagement erhältlich!
Müssen Sie die Bearbeitungszeit der schriftlichen Abschlussarbeit wegen Krankheit verlängern, ist zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit zusätzlich der ausgefüllte Vordruck Ärztliches Attest zur Begründung der Prüfungsunfähigkeit beim SSC-Studierendenmanagement einzureichen.
Die maximale Verlängerungsfrist der Bearbeitungszeit entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Der neue Abgabetermin wird durch ein offizielles Schreiben der/des Prüfungsausschussvorsitzenden mitgeteilt.
Notenbekanntgabe Abschlussarbeit
Sobald dem SSC-Studierendenmanagement die korrigierte Abschlussarbeit (und ggf. das Ergebnis des Kolloquiums) vorliegt, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung, die auch die Note der Thesis enthält.
Studierendenstatus und Exmatrikulation
In der Regel ist die Abschlussarbeit die letzte Prüfungsleistung. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung eingeschrieben bleiben müssen.
Liegt der Abgabetermin für die Abschlussarbeit, der Tag des Kolloquiums oder der Tag der letzten Prüfung erst im Folgesemester (Semesterende SS: 31.8., Semesterende WS: 28./29.2.), muss nochmals eine Rückmeldung zum neuen Semester erfolgen, d.h. der Semesterbeitrag (und ggf. Entgelt) muss nochmal überwiesen werden!
Von Amts wegen erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.
Adressänderung Heimatadresse
Die Änderung Ihrer Heimatadresse kann nur vom SSC-Studierendenmanagement vorgenommen werden. Geben Sie dazu bitte das ausgefüllte Formular "Mitteilung Adressänderung" bei der/dem für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter/in ab.
Hat sich Ihre Semesteranschrift geändert, dann können Sie diese selbst im Hochschulportal aktualisieren.
Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen
Möchten Sie an einer Hochschule erbrachte oder außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Leistungen anerkennen lassen, dann füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen aus und geben diesen mit den notwendigen Unterlagen in Ihrem Fachbereich zur Prüfung ab.
Beurlaubung / Urlaubssemester
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Download-Bereich (Formulare)
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Einschreibeordnung
- Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft (Einschreibeordnung)
- Änderungsordnung zur Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen (Einschreibeordnung)
Alle Ordnungen der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft finden Sie auf der Seite "Ludwigshafener Hochschulanzeiger"
E-Mail-Adresse Studierende
Nach Antritt Ihres Studiums an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen teilt Ihnen unser IT-Service Center eine HWG-LU-E-Mail-Adresse zu (...@studmail.hwg-lu.de). Bitte beachten Sie, dass die Hochschule nur diese E-Mail-Adresse für die Korrespondenz mit Ihnen verwenden wird!
Nähere Informationen zum E-Mail-Account erhalten Sie auf der Seite "E-Mail Account" des IT-Service Centers.
ErstsemesterInfo
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Exmatrikulation
Wenn Sie Ihr Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen beendet haben und eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, dann reichen Sie bitte den von der Bibliothek entlasteten"Antrag auf Exmatrikulation" beim SSC-Studieredenmanagement ein. Erst dann kann die Exmatriulationsbescheinigung - sowie Studienverlaufsbescheinigung und die Bescheinigung über die Rentenausfallzeit - erstellt werden.
Soll Ihnen der Semesterbeitrag rückerstattet werden, dann reichen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags" beim SSC- Studierendenmanagement ein. Entsprechend § 13 Abs. 5 der "Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein (Einschreibeordnung)" kann der Beitrag nur dann rückerstattet werden, wenn der entsprechende Antrag vor dem ersten Lehrveranstaltungstag eines neuen Semesters beim SSC-Studierendenmanagement eingeht.
Generaleinwilligung für minderjährige Bewerberinnen/Bewerber und Studierende
Die Einschreibung von Minderjährigen an einer Hochschule setzt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus. Deshalb ist die unterschriebene "Generaleinwilligung für Minderjährige" bei der Immatrikulation im Original vorzulegen.
Hochschulportal
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Hunde sind in den Gebäuden der Hochschule nicht erlaubt
Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen dürfen sich in öffentlichen Gebäuden keine Hunde aufhalten. Dies gilt auch für alle Gebäude der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen.
Kontakt SSC-Studierendenmanagement
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Krankenversicherung
Elektronische Krankenversicherungsmeldung
In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht (1).
Deshalb müssen Studieninteressierte/Studierende vor der Immatrikulation (und ggf. Rückmeldung) an einer Hochschule ihre Krankenkasse auffordern, der Hochschule, an der sie sich einschreiben möchten, den Versichertenstatus zu melden (2). Der Versichertenstatus wird der Hochschule durch die Krankenkasse elektronisch übermittelt. Sie erhalten also keine Bescheinigung in Papierform.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse auffordern, uns die Meldung über Ihren Versichertenstatus zu übermitteln, dann nennen Sie dabei bitte den Namen unserer Hochschule "Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen" und unsere Absendernummer "H0000719".
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(1) Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 5 Versicherungspflicht
(2) Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (V) § 199a
Notenabfrage
Zur Notenabfrage loggen Sie sich bitte im Hochschulportal ein.
Prüfungen - Anmeldung
- Prüfungsanmeldezeitraum Sommersemester 2023 für Studierende der BWL-Studiengänge (Fachbereiche I bis III): 01. - 12.05.2023.
- Der Prüfungsan-/abmeldezeitraum Sommersemester 2023 für Studierende des Fachbereichs IV - Sozial- und Gesundheitswesen kann HIER nachgelesen werden.
Die Anmeldung zu Modulprüfungen erfolgt online durch die Studierenden innerhalb der Anmeldefrist für Modulprüfungen über das Hochschulportal.
Die Online-Prüfungsanmeldung ist durchzuführen, wenn:
1) eine Modulprüfung erstmalig anzutreten ist,
2) im Vorsemester eine Prüfung nicht bestanden wurde,
3) im Vorsemester eine angemeldete Prüfung nicht angetreten wurde (Versäumnis),
3) eine Prüfung wegen Krankheit, Auslands-/Praxissemester oder Urlaubssemester nicht angetreten werden konnte.
Joker oder Verbesserungsversuche müssen bei der zuständigen Sachbearbeiterin / bei dem zuständigen Sachbearbeiter im SSC-Studierendenmanagement angemeldet werden.
Für Studierende, die auch im Sommersemester 2022 eingeschrieben waren, entfällt die Bindung bei der Prüfungsanmeldung. Es müssen also weder Erstversuche noch Wiederholungsversuche gemäß korrespondierender Regelungen in den sonstigen Prüfungsordnungen angemeldet werden. Näheres lesen Sie bitte in der "8. Corona-Ordnung" nach.
Prüfungen - Abmeldung
Eine Abmeldung für erstmalig angemeldete schriftliche Modulprüfungen ist online im Hochschulportal bis spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich.
Wie Sie im Krankheitsfall in der Prüfungsphase verfahren sollen, wird unter „Prozedere bei Prüfungsunfähigkeit“ erklärt.
Prüfungsunfähigkeit
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Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen finden Sie auf der Seite "Ludwigshafener Hochschulanzeiger"
Rückerstattung Semesterbeitrag
Wenn Sie sich aus triftigen Gründen Ihren Semesterbeitrag rückerstatten lassen möchten, dann reichen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags" beim SSC- Studierendenmanagement ein.
Wir bitten folgendes zu beachten:
- Entsprechend § 13 Abs. 5 der "Einschreibeordnung der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen "kann der Beitrag nur dann rückerstattet werden, wenn der entsprechende Antrag vor dem ersten Lehrveranstaltungstag eines neuen Semesters beim SSC-Studierendenmanagement eingeht.
- Laut Verwaltungsvorschrift über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen vom 14.04.2022 wird bei einer Aufhebung der Einschreibung und Rückerstattung des Semesterbeitrags eine Gebühr einbehalten: Zulassungsfreier Studiengang = 25,00 € / Zulassungsbeschränkter Studiengang = 45,00 €
Rückmeldung zum Folgesemester
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Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, den die Hochschule Ludwigshafen lediglich entgegennimmt und an die Empfänger, d.h. die Studierendenschaft und das Studierendenwerk Vorderpfalz, weitergibt.
Informationen zur Zusammensetzung des Semesterbeitrags finden Sie auf unserer Seite "Rückmeldung".
Semestertermine
Hier finden sie die aktuellen Semestertermine
StudiCard
Informationen rund um die StudiCard finden Sie auf der Seite "StudiCard".
Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Wenn Sie den Studiengang innerhalb der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen wechseln möchten, dann führen Sie bitte die Online-Bewerbung während der offiziellen Bewerbungsphase durch.
Ob Sie in ein höheres Semester zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Fachbereich.
Virtual Reality Tour - Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Einen Überblick über die Standorte unserer Hochschule verschaffen können Sie sich mit der VR-Tour durch die Hochschule