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Rückmeldung

Eine Rückmeldung ist nur dann notwendig, wenn im Folgesemester Leistungen zu erbringen sind.

Die Rückmeldung zum nächsten Semester erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags sowie eventuell anderer fälliger Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren in Höhe von i.d.R. EUR 700) bei der Landeshochschulkasse Mainz.

Geht der Semesterbeitrag unvollständig oder zu spät bei der Landeshochschulkasse ein, so ist eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 25 innerhalb der 7-tägigen Nachfrist zu überweisen. Die Nachfrist für eine verspätete Rückmeldung endet am siebten Tag nach Ende der regulären Rückmeldefrist.

Semesterbeitrag und Bankverbindung

Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Mainz
IBAN: DE78550000000055001527
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6641-Ihre Matrikelnummer in Ziffern-20231 (z.B.: 6641-123456-20231)

Semesterbeitrag: EUR 142,25

Semesterbeitrag und Urlaubssemester

Der Semesterbeitrag muss auch dann überwiesen werden, wenn ein Urlaubssemester in Anspruch genommen wird. Die (Zweit-)Studiengebühr muss im Urlaubssemester jedoch nicht entrichtet werden.

Selbständiger Gebühren-Check im Hochschulportal

Bitte prüfen Sie Ihren Gebührenstand im Ihrem Hochschulportal → Gebührenkonto, bevor Sie einen Betrag überweisen. Manchmal enthält ein Konto ein kleines Guthaben aus dem Vorsemester, sodass lediglich ein Differenzbetrag überwiesen werden muss.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es ab Überweisungsdatum bis zu drei Arbeitstage dauern kann, bis der Betrag im System der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen gebucht wurde.

Exmatrikulationsbescheid aufgrund fehlender Rückmeldung

Haben Sie die Rückmelde- und die Nachfrist verpasst oder es bestehen andere Rückmeldehindernisse, dann erhalten Sie einen Exmatrikulationsbescheid, in dem über die bevorstehende Exmatrikulation von Amts wegen zum Ende des aktuellen Semesters informiert wird. Möchten Sie Ihr Studium fortsetzen, dann müssen Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen sowie die im Bescheid auferlegten Pflichten erfüllen.

Zusammensetzung des Semesterbeitrags

Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der die Belange der Studierendenschaft, wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote finanziert. Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen nimmt den Semesterbeitrag entgegen und gibt ihn an die Empfänger, d.h. die Studierendenschaft und das Studierendenwerk Vorderpfalz, weiter.

EUR 95,00Sozialbeitrag an das Studierendenwerk Vorderpfalz
EUR 6,70Regulierungsbeitrag StudiCard
EUR 40,55

Studierendenschaftsbeitrag*

 *Zusammensetzung des Studierendenschaftsbeitrags in Höhe von EUR 40,55:
EUR 29,30 Finanzierung der Kostenbeteiligung zum VRN–Ticket/Semesterticket
EUR 11,25 sonstige satzungsmäßige Ausgaben der verfassten Studierendenschaft
 Wir bitten zu beachten, dass die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen keinen Beleg für die Finanzbehörden über die überwiesenen Beiträge ausstellen kann.

Kontakt

Kontakt

Bitte auf einen der beiden Quicklinks klicken:

Kontakt für Bewerber*Innen

Kontakt für Studierende

 

Öffnungszeiten

Aufgrund von Homeoffice bitten wir um Vereinbarung eines Termins, wenn Sie persönlichen Kontakt zur Ihrer Sachbearbeitung wünschen!

Persönlicher Kontakt
Mo, Di, Do 9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do zusätzlich 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
mittwochs + freitags geschlossen

Telefonisch sind wir Montag bis Donnerstag ganztags und freitags bis 12 Uhr erreichbar.

Besucheradresse BWL-Studiengänge:
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Anschrift der Hochschule

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