Rückmeldung
Die Rückmeldung zum nächsten Semester erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags sowie eventuell anderer fälliger Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren in Höhe von i.d.R. 700 €) auf dem Semesterbeitragskonto der HWG LU bei der Landeshochschulkasse Mainz. Eine Rückmeldung ist nur dann notwendig, wenn im Folgesemester Leistungen zu erbringen sind.
Semesterbeitrag und Bankverbindung
Semesterbeitrag: 152,25 €
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Mainz
IBAN: DE78550000000055001527
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6641Matrikelnummer (zum Beispiel: 6641123456)
ACHTUNG: Geht der Semesterbeitrag unvollständig oder zu spät ein, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 25 € fällig.
An die Rückmeldephase schließt sich eine siebentägige Nachfrist für eine verspätete Rückmeldung an. Ab der Nachfrist ist die Säumnisgebühr fällig.
Selbständiger Gebühren-Check im Hochschulportal
Bitte prüfen Sie Ihren Gebührenstand im Ihrem Hochschulportal → Gebührenkonto, bevor Sie einen Betrag überweisen. Manchmal enthält ein Konto ein kleines Guthaben aus dem Vorsemester, sodass lediglich ein Differenzbetrag überwiesen werden muss.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es ab Überweisungsdatum bis zu drei Arbeitstage dauern kann, bis der Betrag im System der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen gebucht wurde.
Semesterbeitrag und Urlaubssemester
Der Semesterbeitrag muss auch dann überwiesen werden, wenn ein Urlaubssemester in Anspruch genommen wird. Die (Zweit-)Studiengebühr muss im Urlaubssemester jedoch nicht entrichtet werden.
Exmatrikulationsbescheid aufgrund fehlender Rückmeldung
Haben Sie die Rückmelde- und die Nachfrist verpasst oder es bestehen andere Rückmeldehindernisse, dann erhalten Sie einen Exmatrikulationsbescheid, in dem über die bevorstehende Exmatrikulation von Amts wegen zum Ende des aktuellen Semesters informiert wird. Möchten Sie Ihr Studium fortsetzen, dann müssen Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen sowie die im Bescheid auferlegten Pflichten erfüllen.
Zusammensetzung des Semesterbeitrags
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der die Belange der Studierendenschaft, wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote finanziert. Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen nimmt den Semesterbeitrag entgegen und gibt ihn an die Empfänger, d.h. die Studierendenschaft und das Studierendenwerk Vorderpfalz, we
105,00 € | Sozialbeitrag an das Studierendenwerk Vorderpfalz |
6,70 € | Regulierungsbeitrag StudiCard |
40,55 € | Studierendenschaftsbeitrag Zusammensetzung des Studierendenschaftsbeitrags: |
Wir bitten zu beachten, dass die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen keinen Beleg für die Finanzbehörden über die überwiesenen Beiträge ausstellen kann.