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Perspektive Promotion in der Sozialen Arbeit

Das Interesse zu promovieren nimmt unter Studierenden Sozialer Arbeit zu (vgl. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.). Dies liegt zum einen daran, dass es inzwischen unterschiedliche Möglichkeiten für Studierende gibt, mit einem Master-Abschluss, der an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) erworben wurde, zu promovieren. Zum anderen wachsen mit dem studentischen Interesse auch die Unterstützungsstrukturen und Angebote für Promovierende der Sozialen Arbeit.

An der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, Studienbereich Soziale Arbeit, besteht aktuell eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen in Zusammenarbeit mit der Hochschule Mannheim. In diesem Rahmen findet das Forschungskolloquium from below statt – Ansprechperson ist Prof. Dr. Ellen Bareis. Darüber hinaus arbeiten wir an dem Aufbau weiterer Strukturen, die kooperative Promotionen ermöglichen. Ansprechperson ist Prof. Dr. Marion Ott, seit 2023 Beauftragte für Forschung und Promotion, Studienbereich Soziale Arbeit.

Eine Promotion ist ein herausforderndes und zeitintensives Unterfangen. Sie bedarf einer tragfähigen Motivation. Nicht selten fragen sich Studierende der Sozialen Arbeit, was eine Promotion denn überhaupt für Vorteile haben soll. Dabei gibt es zahlreiche gute Gründe, die für eine Promotion – gerade auch in der Sozialen Arbeit – sprechen. Als erstes eröffnet eine Promotion – egal in welchem Fachgebiet – neue Tätigkeitsfelder. Wer an einer Hochschule wissenschaftlich arbeiten möchte, ggf. sogar eine Professur anstrebt, braucht selbstverständlich einen Doktor:innentitel. Auch für Forschungsinteressierte kann die Promotion ein Einstieg sein. Schließlich ist eine Promotion für politisch engagierte Sozialarbeiter:innen interessant: Sie bietet Raum, sich intensiv mit einer Thematik auseinanderzusetzen – und eine Leitungsposition oder Referent:innen-Tätigkeit in einem fachlich relevanten Ressort anzustreben.

Abgesehen von den Laufbahnoptionen können auch berufs- und wissenschaftspolitische Motive eine Rolle spielen: Wer sich mit dem Bild Sozialer Arbeit als Profession und eigenständige Wissenschaft identifiziert, kann dazu beitragen, Forschung und Theorien Sozialer Arbeit (weiter) zu entwickeln. Dafür braucht es Wissenschaftler:innen und Professor:innen aus der Sozialen Arbeit. Darüber hinaus bietet eine Promotion immer auch die Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Entwicklung. Die intensive Zeit des Forschens, Schreibens und Vernetzens mit der Wissenschaftswelt ist für viele Promovierende eine Bereicherung. Sie wollen ihr Wissen vertiefen und sind neugierig auf ein Themengebiet. Auf diese Weise werden Sozialarbeiter:innen zu Expert:innen und auch im Berufsfeld als solche (an-)erkannt.

Die ersten Fragen von Promotionsinteressierten sind oft: Wie läuft eine Promotion eigentlich ab? Was sind erste Schritte? Und wie lange dauert sie? In Prüfungsordnungen gibt es oft die Vorgabe, innerhalb von drei Jahren zu promovieren. Das ist zwar möglich, dieser Zeitrahmen kann jedoch auch überschritten werden. Realistischer ist es, mit drei bis sechs Jahren für eine Promotion zu rechnen (vgl. Schmitt 2018).

Zu Beginn einer Promotion steht zunächst die vertiefte Beschäftigung mit einem Thema sowie die Kontaktaufnahme zu potenziellen Betreuer:innen. Auch Fragen der Finanzierung sind zu klären (s.u.). Sehr viel Raum nimmt schließlich das Verfassen eines Exposés ein, in dem das Promotionsprojekt ausführlich beschrieben wird. Das Exposé ist oft nicht nur für potentielle Betreuer:innen wichtig, sondern auch für den Promotionsausschuss einer Hochschule, der über die Annahme als Doktorand:in entscheidet. Die Prüfungsordnung der promotionsberechtigten Institutionen gibt zu erfüllende Kriterien (z.B. Abschlussnoten) sowie weitere Auflagen vor, die Studierende vor der Aufnahme als Doktorand:in erfüllen müssen (Prüfungen, Belegung bestimmter Fächer). Diese Vorbereitungsphase sollte hinsichtlich des zeitlichen und organisatorischen Aufwandes nicht unterschätzt werden und kann schnell ein ganzes Jahr – oder auch länger – dauern.

Ist diese Einstiegsphase erfolgreich durchlaufen, erfolgt die Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss. Danach kommt die Phase des Forschens, Schreibens und Veröffentlichens. In dieser Phase ist der regelmäßige enge Austausch der Promovierenden mit der Betreuer:in besonders bedeutsam. Das Forschen und Schreiben kennen Studierende in der Regel schon aus dem Masterstudiengang. Die Veröffentlichung von eigenen Artikeln in Fachzeitschriften, das Halten von thematisch passenden Lehrveranstaltungen und die aktive Teilnahme (auch als Vortragende) an Tagungen und Workshops ist jedoch meist neu. Es ist gerade deshalb sinnvoll, mit diesen Tätigkeiten, die ebenfalls zu einer Promotion gehören, bereits früh zu beginnen. Denn hier können wichtige Kontakte geknüpft werden, Sie können von den Erfahrungen weiterer Promovierender lernen und auch selbst wichtiges Feedback zur eigenen Forschung erhalten. In der Linkliste (s.u.) werden einige Hinweise gegeben, wie Sie auf entsprechende Veranstaltungen oder thematisch passende Netzwerke aufmerksam werden.

Sobald die Dissertation fertiggeschrieben ist, wird sie im zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht und bewertet. Wird die Arbeit mit mindestens „befriedigend“ bewertet, werden die Doktorand:innen zu einer sogenannten Verteidigung (auch „Rigorosum“ oder „Disputation“ genannt) eingeladen. Hier wird vor dem Prüfungsausschuss und ggf. der Öffentlichkeit ein Vortrag zur eigenen Forschungsarbeit gehalten, der im Anschluss diskutiert wird. Besteht der:die Doktorand:in auch diese Prüfung, fehlt nur noch ein Schritt, bis der Doktor:innen-Titel verliehen wird: die Veröffentlichung der Dissertation entweder als Printausgabe oder im Onlineformat.

Wege zur Promotion

Studierende einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) sind nach ihrem Masterabschluss promotionsberechtigt. Die HAWs in Deutschland besitzen jedoch nach heutigem Stand (bis auf wenige Ausnahmen) kein eigenes Promotionsrecht, d.h. sie können Promotionen nicht eigenständig durchführen, sondern nur in Kooperation mit einer Universität (vgl. für Rheinland-Pfalz: Novelliertes Hochschulgesetz RLP, 10/2020, § 34 Promotion, Habilitation, insbesondere Abs. 7). Ausnahmen bilden sogenannte Promotionszentren. Darüber hinaus gibt es Promotionskollegs und Graduiertenstudiengänge. Auch die Promotion an einer Universität, also ohne Beteiligung einer HAW, ist möglich. Aus der Aufzählung wird ersichtlich, dass es für Sozialarbeiter:innen unterschiedliche Wege gibt, die zur Promotion führen. Alle haben Vor- und Nachteile, Bedingungen und Möglichkeiten. Zur Orientierung stellen wir hier die vier gängigsten Wege in aller Kürze vor. (Eine fünfte Möglichkeit ist die Promotion im Ausland. Sie wird an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt, da die Anforderungen und Möglichkeiten sehr unterschiedlich sind. Es ist empfehlenswert, sich bei Interesse an das International Office der HWG Ludwigshafen oder direkt an eine in Frage kommende Universität zu wenden.)

Viele Promovierende aus der Sozialen Arbeit wählen aktuell den Weg der kooperativen Promotion. Bei einer kooperativen Promotion schließen sich Universität und HAW für die Durchführung der Promotion zusammen. In diesem Fall kommt der:die Erstgutachter:in von einer Universität, der:die Zweitgutachter:in von einer HAW. Bei dieser Form der Promotion gibt es einige Aspekte zu beachten: Erstens liegt das Promotionsrecht bei der Universität. Aus diesem Grund ist die Universität die Institution, die den Doktor:innentitel verleiht und deren Promotionsordnung maßgeblich ist. Da die Studiengänge der Sozialen Arbeit im deutschsprachigen Raum mehrheitlich an HAWs verortet sind, promovieren Sozialarbeiter:innen oft in einer thematisch passenden Bezugsdisziplin, z.B. Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik, Soziologie usw. In diesem Fall wird auch der Doktor:innentitel in der Bezugsdisziplin verliehen, nicht in der Sozialen Arbeit. Zweitens können aufgrund des Disziplin- und Institutionenwechsels neben den üblichen Aufnahmekriterien (Güte des Exposés, Abschlussnote) zusätzliche Auflagen gelten. Dies kann eine mündliche Prüfung in dem Fach, in dem promoviert werden soll, oder der Besuch zusätzlicher Lehrveranstaltungen (z.B. im Bereich Forschungsmethoden) sein.

Etwas anders ist es, wenn zwischen HAW und Universität eine offizielle Kooperationsvereinbarung besteht. In Kooperationsvereinbarungen werden ein erleichterter Zugang (z.B. reduzierte Auflagen), unterstützende Maßnahmen (wie z.B. gemeinsame Lehrangebote, Kolloquien etc.) und gemeinsame Betreuungsstrukturen vereinbart. Ebenso gibt es in diesem Fall bereits Verbindungen zwischen Professor:innen beider Hochschulen. Die Ermöglichung von Promotionen HAW-Studierender ist erklärtes gemeinsames Ziel. Dies erhöht die Chancen, als Promovierende angenommen zu werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich über bestehende Kooperationsvereinbarungen der Hochschulen zu informieren. Es gibt z.B. eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen in Zusammenarbeit mit der Hochschule Mannheim. Ansprechperson ist Prof. Dr. Ellen Bareis. Darüber hinaus arbeiten wir an dem Aufbau weiterer Strukturen zur kooperativen Promotion. Ansprechperson für Fragen zur Promotion ist Prof. Dr. Marion Ott, seit 2023 Beauftragte für Forschung und Promotion, Studienbereich Soziale Arbeit.

Eindeutiger Vorteil der kooperativen Promotion (mit oder ohne Kooperationsvereinbarung) ist, dass sie an jeder HAW, in jedem Bundesland, möglich ist. Zudem können Studierende in ihrem bereits bestehenden akademischen Umfeld bleiben. Dies ist vorteilhaft, wenn bereits Kontakte zu Professor:innen bestehen, die zum einen als Betreuer:innen und Gutachter:innen in Frage kommen und zum anderen bei der Kontaktaufnahme mit Universitäten und Erstgutachter:innen unterstützen können. Zudem sind die Kosten einer Promotion bei dieser Variante überschaubar: Es fallen in der Regel nur Studien- bzw. Semestergebühren an.

Eine weitere Möglichkeit ist die Promotion an einem Promotionszentrum. Ein Promotionszentrum ist ein Zusammenschluss mehrerer Hochschulen (Universitäten und HAWs), die besondere Forschungsstärke nachweisen können und müssen. Dass Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf diese Weise ein Promotionsrecht erwerben können, ist eine neue Entwicklung und noch nicht in jedem Bundesland etabliert. Eines der ersten und bekanntesten Promotionszentren der Sozialen Arbeit ist das Promotionszentrum Soziale Arbeit in Hessen. Ebenfalls in Hessen unterstützt ein Mentoring-Programm die Vernetzung unter Promovierenden und begleitet Perspektiven nach der Promotion.

Entscheidet ein:e Absolvent:in sich für diesen Weg, muss sie:er idealerweise den Kontakt zu thematisch passenden Betreuer:innen des Promotionszentrums aufnehmen. Je nach Promotionsordnung sind auch hier bestimmte Bedingungen wie ein guter Masterabschluss und die Erstellung eines Exposés zu erfüllen. Außerdem bieten einige Promotionszentren Eignungstests an, sollte die Abschlussnote nicht den Vorgaben entsprechen.

Besonders reizvoll an dieser Variante ist, dass in der Fachrichtung Soziale Arbeit promoviert werden kann, es also keines Wechsels in eine Bezugsdisziplin und keiner Anpassung an deren Perspektiven und Fragestellungen bedarf. Nachteil ist jedoch, dass Promotionszentren häufig feste Fristen für die Promotion vorgeben (z.B. 5 Jahre im Fall des Promotionszentrums in Hessen), das Promovieren ist also zeitlich festgelegt. Zudem gibt es bisher nur wenige Promotionszentren Soziale Arbeit in Deutschland, so dass diese Wahl mit einem (Wohn-)Ortswechsel verbunden sein kann.

Eine weitere Möglichkeit ist die Promotion über ein strukturiertes Promotionsprogramm. Zu den Promotionsprogrammen gehören Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs, Promotionskollegs oder Promotionsstudiengänge. Allen gemein ist, dass sie zu einem mehr oder weniger eng gefassten Thema oder Themenkomplex ein Programm anbieten, in dessen Rahmen promoviert werden kann. Die Thematik ist oft interdisziplinär angelegt und offen für verschiedene Disziplinen.

Strukturierte Promotionsprogramme sind institutionell an Universitäten oder HAWs angesiedelt. Sie beginnen bereits vor der Annahme als Promovend:in durch eine promotionsberechtigte Universität und unterstützen in der Einstiegsphase. Auf die wenigen Plätze müssen sich Promotionsinteressierte bewerben. Für die Annahme als Promovend:in, welche meist nach einem Jahr erfolgen soll, gelten die gleichen Regeln wie für die kooperative Promotion oder die Promotion an einer Universität.

Neben einer meist sehr intensiven Betreuung und einem (obligatorischen) Begleitprogramm (Vorlesungen, Kurse, Workshops, Kolloquien) bieten strukturierte Promotionsprogramme auch weitere Unterstützung an. So gibt es häufig begleitende Stipendien oder Unterstützung bei der Wohnungssuche, insbesondere für internationale Promovierende. Strukturierte Promotionsprogramme sind oft befristet und ändern sich relativ schnell. Um ein geeignetes Promotionsprogramm zu finden, müssten Interessierte selbst recherchieren, etwa über die Wissenschafts- und Promotionsrundmail der Sozialen Arbeit (FH).

Studierende mit einem Masterabschluss der Sozialen Arbeit können sich auch an Universitäten einschreiben und promovieren. Da vielen HAW-Studierenden ein Kontakt zu Professor:innen an Universitäten fehlt, kann dieser Schritt eine Hürde darstellen. Mögliche Erstgutachter:in kann aber entweder selbst oder über eine:n Professor:in Ihrer Hochschule, die Sie bereits kennen, kontaktiert werden. Zweitgutachter:innen werden häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgewählt und angesprochen. Erst- und Zweitgutachter:innen sind in diesem Fall Mitglieder eines universitären Fachbereichs (für kooperative Promotionen, bei denen Zweitgutachtende an einer HAW verortet sind, s.o.). Zudem gelten dieselben Auflagen und Regelungen wie bei der kooperativen Promotion: Der Doktor:innentitel wird in einer universitären Bezugsdisziplin verliehen und vor der Annahme als Promovend:in werden oft mündliche Eignungsprüfungen oder die Belegung zusätzlicher Kurse (z.B. Methoden der Sozialforschung) verlangt. Details sind der Promotionsordnung der jeweiligen Universität/des Fachbereichs zu entnehmen.

Finanzierung einer Promotion

Aber wie wird eine Promotion finanziert? Auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, z.B. Promotionsstipendien und geförderte Promotionskollegs, Qualifikationsstellen als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, die Mitarbeit in einem drittmittelgeförderten Forschungsprojekt oder eine Promotion neben einer davon unabhängigen Erwerbstätigkeit. Je länger eine Promotion andauert, umso wahrscheinlicher sind Mischformen dieser vier Finanzierungsformen.

Eine Möglichkeit ist die Finanzierung über ein Stipendium. Stipendien werden durch Stiftungen vergeben, die die Stipendien an unterschiedliche Bedingungen knüpfen, z.B. Leistungen oder gesellschaftliches Engagement. Eine Übersicht über Stiftungen und Stipendiumsmöglichkeiten findet sich auch bei der Initiative Arbeiterkind.de. Diese Art der Finanzierung hat den Vorteil, dass Promovierende sich ausschließlich auf die Promotion konzentrieren können. Zudem werden Vernetzung und Publikationsmöglichkeiten durch die geldgebende Stiftung ermöglicht und auch gefördert. Viele Stipendien sind zeitlich allerdings begrenzt. Gleiches gilt für die Höhe des Stipendiums. Einige Stipendien können den Lebensunterhalt abdecken, manche Stipendien finanzieren jedoch nur einen Teil der durch die Promotion anfallenden Kosten und sind als zusätzliche Unterstützung gedacht. Außerdem sind sehr gute Leistungen (Abschlussnoten, Exposé), gesellschaftliches Engagement sowie ein zum Leitbild der Stiftung passendes Promotionsthema oft Voraussetzungen für die Annahme. Ähnliches gilt für geförderte Promotionskollegs, wobei hier die thematische Ausrichtung stärker vorgegeben ist als bei einem Einzelstipendium. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass mit einem Stipendium keine Sozialabgaben geleistet werden – mit Folgen für die späteren Rentenansprüche.

An Hochschulen und Universitäten werden immer wieder sogenannte Qualifikationsstellen nach dem Wissenschaftsarbeitszeitgesetz (WissZeitVG) ausgeschrieben. Gesetzlich festgeschrieben ist bei diesen Stellen, dass neben der Arbeit an der Hochschule eine Promotion angestrebt wird. Der überwiegende Teil der regulären Arbeitszeit ist gesetzlich als Qualifikationszeit festgelegt, d.h. in dieser Zeit können die Promovierenden frei über ihre Arbeitszeit verfügen und sich auf die eigene Promotion konzentrieren. Gerade an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind diese Stellen aufgrund der unterschiedlichen Hochschulgenese leider noch selten (vgl. kritisch dazu Kampagne des Hochschullehrerbund). Qualifikationsstellen bieten eine Möglichkeit, die Promotion mit ersten Lehrerfahrungen zu verknüpfen – in der Regel Voraussetzung für eine Professur an einer Hochschule. (Eine weitere Möglichkeit, Lehrerfahrungen zu machen, besteht in – schlecht bezahlten –  Lehraufträgen. An Hochschulen dürfen Master-Absolvent:innen Lehraufträge für Veranstaltungen in Bachelorstudiengängen übernehmen.) Zudem erleichtert eine solche Stelle die Vernetzung mit weiteren Wissenschaftler:innen und Professor:innen. Neben der Promotion hat der:die Mitarbeiter:in aber auch weitere Verpflichtungen zu erfüllen (Lehre, Selbstverwaltung etc.), die maximal zwei Drittel der Arbeitszeit in Anspruch nehmen dürfen. Auch ist die Zeit, in der Promovierende auf einer solchen Stelle beschäftigt werden können, gesetzlich durch das Wissenschaftszeitarbeitsgesetz auf sechs Jahre begrenzt (vgl. kritisch dazu Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft). Die zeitliche Begrenzung in Kombination mit der Doppelbelastung kann für Promovierende herausfordernd sein. Verlängerungen sind in besonderen Fällen wie z.B. bei Schwangerschaft, Elternzeit und Ähnlichem möglich (§2 Abs.2 WissZeitVG). Qualifikationsstellen finden Sie auf den Homepages der Hochschulen und Universitäten oder auf academics, dem Stellenportal der Zeit mit kostenfreiem Zugang zum wöchentlichen Newsletter. Auch die Wissenschafts- und Promotionsrundmail Soziale Arbeit (FH) umfasst Stellenangebote.

Auch im Rahmen eines Forschungsprojekts kann auf einer Mitarbeiter:innenstellen promoviert werden. In Stellenausschreibungen wird auf diese Option häufig explizit hingewiesen. In diesem Fall besteht wenig freie Wahl bei dem Thema, auch die Frage nach den genutzten Forschungsmethoden ist oft bereits vorgegeben. Dies kann einerseits einschränkend wirken, andererseits aber auch die Arbeit erleichtern. Auch diese Stellen in Forschungsprojekten sind in der Regel zeitlich begrenzt. Promovierende (und Forschungsteam) stehen oft unter großem Druck, Ergebnisse zu bestimmten Zeitpunkten zu präsentieren. Positiv hervorheben lässt sich der Austausch in einem Team, auch über das Promotionsthema. Die Anbindung an eine Wissenschaftscommunity ist damit erleichtert.

Es gibt auch die Möglichkeit, neben der Erwerbsarbeit zu promovieren. Vorteil ist hier erstens die Anbindung an die Praxis, welche unter Umständen zu einem guten Theorie-Praxis-Transfer führt. Dafür muss die Stelle allerdings inhaltlich zum Promotionsthema passen. Zweitens gibt es in diesem Fall zumindest von der Geldgeber:in her keine zeitlichen Einschränkungen. Und drittens wird so nebenbei noch die für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften notwendige praktische Berufserfahrung erreicht. Allerdings kann diese Finanzierungsform herausfordernd und anstrengend sein. Sie erfordert viel Selbstdisziplin und hohe Motivation. Auch ist die Vernetzung mit weiteren Wissenschaftler:innen und Promovierenden schwieriger als bei einer direkten Anbindung an eine Universität oder Hochschule.

Spezifische Unterstützung

Gerade Studierende der Sozialen Arbeit zeichnen sich durch hohe Diversität und unterschiedliche Lebenslagen aus. Auch das kann als Grund gesehen werden, weshalb es tendenziell weniger Promovierende aus der Sozialen Arbeit gibt. Zahlreiche Studien zeigen, dass Dimensionen wie z.B. Geschlecht, soziale Herkunft, Gesundheit, familiäre Situation einen Einfluss darauf haben, ob jemand promoviert oder nicht (vgl. Dülcke et al. 2021). Was ist also, wenn Sie neben der Promotion Care-Arbeit zu leisten haben? Was ist, wenn Sie chronisch krank sind oder eine Behinderung haben? Was ist, wenn Sie Kinder haben oder während der Promotionszeit bekommen? Und was ist, wenn Sie aufgrund von sozialen Ungleichheitsverhältnissen weniger Unterstützung haben als andere Promovierende?

Die gute Nachricht ist, dass es inzwischen mehr Unterstützungsangebote gibt als noch vor einigen Jahren. Die Unterstützung kann dabei finanzieller, aber auch ideeller Art sein. Eine erste Beratung hierzu bieten die meisten Hochschulen durch ihre Gleichstellungsbeauftragten an. Darüber hinaus gibt es Stipendien und Förderprogramme, die sich spezifisch an Adressat:innen richten, Beratungsangebote, Netzwerke und teilweise sogar länderspezifische Regelungen und Vorgaben. Eine Auswahl soll hier kurz erwähnt werden.

Stipendien und Förderprogramme, die sich ausschließlich an Frauen wenden, gelten leider oft nur für Promovendinnen aus den MINT-Fächern oder dem medizinischen Bereich. Darüber hinaus gibt es aber ein paar verstreute, befristete oder unbekanntere Stipendien und Unterstützungsangebote, die oft von Hochschulen initiiert werden oder auf Landesebene angesiedelt sind (so etwa das Professorinnen-Programm an der HWG Ludwigshafen). Wegen dieser regionalen Unterschiede ist es sinnvoll, sich bei der Frage nach finanzieller und ideeller Förderung explizit für Frauen an den/die Gleichstellungsbeauftragte:n Ihrer Hochschule zu wenden. Lohnend ist außerdem ein Blick auf die Webseiten der Wissenschaftsministerien der Länder, die oft ihre Förderprogramme für Frauen auflisten. Für Promovend:innen der Sozialen Arbeit sind unter bestimmten Umständen die folgenden, seit mehreren Jahren laufenden, Stipendien interessant: In Bayern werden jährlich drei Stipendien an Frauen vergeben, die entweder einen FH-Abschluss, Berufserfahrung oder einen Diplomabschluss sowie einen Bezug zu Bayern (Wohn- oder Studienort) haben.

Eine spezifische oder auch intersektionale Berücksichtigung von Menschen der LGBTIQ+- und der BIPOC-Community ist institutionell unseres Wissens noch nicht sichtbar verankert. Projektbezogene Zuschüsse können bei der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung beantragt werden. Die Universität Paderborn vergibt regelmäßig Stipendien für Dissertationen aus dem Bereich Genderstudies. Ideelle und theoretisch-fachliche Vernetzung bietet z.B. die Sektion Gender und Queer Studies in der Sozialen Arbeit, Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit DGSA.

Gerade familienfreundliche Hochschulen bieten Studierenden und Mitarbeiter:innen mit Kindern besondere Unterstützung an. An der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen gibt es z.B. für Hochschulangehörige ein Kinderbetreuungsangebot (vormittags oder ganztägig), mehrere Eltern-Kind-Zimmer sowie E-Learning-Module zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie (vgl. Zentrum für Forschung & Kooperation).

In einigen Bundesländern (z.B. in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) gibt es Wiedereinstiegsstipendien für Mütter und (meistens auch) Väter, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder/Schwangerschaft eine Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit hatten. Auch Universitäten und Hochschulen vergeben hin und wieder entsprechende Stipendien. Diese müssen jedoch im Einzelnen recherchiert werden. Bei allgemeinen Stipendien oder Graduiertenförderungen gilt, dass die Regelungen von den Geldgeber:innen abhängen. Gesetzliche Ansprüche gibt es nicht. Es gibt unter Umständen die Option, aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft ein Stipendium für maximal ein Jahr zu unterbrechen oder durch Reduzierung um die Hälfte der Grundförderung auf die doppelte Dauer auszudehnen. Zudem gibt es teilweise Kinderzuschläge oder Kinderbetreuungszuschläge. Die Bedingungen und Möglichkeiten müssen hier im Einzelnen erfragt und ggf. ausgehandelt werden.

Wird die Promotion über eine Qualifikationsstelle oder eine Drittmittelstelle finanziert, gelten alle üblichen arbeitsrechtlichen Schutzbedingungen bzgl. Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit. Qualifikationsstellen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz ermöglichen für den Zeitraum des Mutterschutzes/der Elternzeit sogar einen Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung. Nähere Informationen entnehmen sie dem §2 Abs. 2 WissZeitVG.

Promovierende mit körperlicher und/oder psychischer Beeinträchtigung erfahren die Anforderungen eines Stipendiums oder einer Promotionsordnung oft als besonders hohe Hürde. Sehr hohe Leistung in sehr kurzer Zeit zu erbringen, lässt sich oft nur schwer mit dauerhaften Erkrankungen in Einklang bringen. Zwar gibt es das Nichtdiskriminierungsgebot, Nachteilsausgleiche und je nach Hochschule weitere Unterstützungsangebote, die sich aus Inklusionsvereinbarungen ergeben. Allerdings betreffen diese oft nur bedingt das Thema Promotion. Es ist trotzdem empfehlenswert, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht, einzufordern. Gleichzeitig ist es aus naheliegenden Gründen für viele Betroffene nicht einfach zu entscheiden, ob sie sich offenbaren wollen oder nicht, insbesondere wenn die Beeinträchtigung nicht sichtbar ist. Die Webseite sag-ich’s, entwickelt von einem Team der Universität zu Köln, kann hier Entscheidungshilfen bieten.

An der HWG LU gibt es zwei potenzielle Ansprechpartner:innen. Sind Sie betroffen von chronischer Krankheit oder einer Behinderung und als Promovierende an der HWG LU immatrikuliert, ist die Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung ihre Ansprechpartner:in. Sie kann Sie beraten und hinsichtlich ihrer rechtlichen Ansprüche unterstützen. Sind Sie im Rahmen einer Qualifikations- oder Mitarbeiter:innenstelle an der HWG LU, so ist die Vertrauensperson der Beschäftigten mit Schwerbehinderung für Ihre Belange zuständig.

Eine überregionale Anlaufstelle für Promotionsinteressierte mit körperlicher und/oder psychischer Beeinträchtigung bietet die sehr empfehlenswerte Webseite des Projekts Promi – Promotion inklusive der Universität zu Köln. Hier gibt es sehr gut aufbereitete, aktuelle Informationen zum Thema Promotion mit Beeinträchtigung und einige Vernetzungsmöglichkeiten. Zudem ist das Projekt auf gesellschaftlicher Ebene aktiv. Auch zum Thema Finanzierung der Promotion gibt es viele Informationen und Hinweise, z.B. eine Linkliste für spezielle Stipendien oder rechtliche Ansprüche. Die Finanzierung der Promotion über ein Stipendium/gefördertes Kolleg ist allerdings gerade für Promovierende mit Beeinträchtigung oft nicht empfehlenswert, da sie sich hier selbst versichern müssen und aus diesem Grund kein Rechtsanspruch auf notwendige berufliche Reha-Leistungen im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit besteht. Aus diesem Grund sind im Rahmen des Projekts Promi an Partnerhochschulen bereits einige sozialversicherungspflichtige Qualifikationsstellen für Behinderte geschaffen worden.

Hinweisen wollen wir (mit Dank an Johanna Leidich für die Details) auf §112 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe an Bildung). Hierbei handelt es sich um einen im hochschulischen Bereich (noch) relativ unbekannten Leistungsanspruch (bei Vorliegen einer Behinderung im sozialrechtlichen Sinne (s. §2 SGB IX)). Das konkrete Leistungsspektrum reicht von der Kostenübernahme für spezifische Hilfsmittel, welche primär zum Erreichen des persönlichen Bildungsziels benötigt werden (bspw. PC-Programme, Lesehilfen, Mikrofone & Kopfhörer, ...) bis hin zur persönlichen Assistenz. Wesentlich ist an dieser Stelle allerdings der Hinweis, dass das zuständige Sozialamt anhand der Ergebnisse der Bedarfsermittlung und Gesamtplankonferenz (§§ 117 ff SGB IX) festlegt, welche Leistungen ge- bzw. verwehrt werden. Empfehlenswert ist, sich bspw. durch das nächstgelegene ISL - Zentrum (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben) oder – sofern eine Mitgliedschaft besteht bzw. in Betracht kommt – sich durch den Sozialverband VdK beim Verfahren beraten und/oder unterstützen zu lassen.

Die wohl prominenteste und wichtigste Anlaufstelle für allgemeine Informationen, ideelle und finanzielle Unterstützung für Akademiker:innen der ersten Generation ist die Website arbeiterkind.de. Hier gibt es auch Informationen und Tipps zur Finanzierung einer Doktor:innenarbeit sowie Hinweise auf ortsübergreifende Doktorand:innengruppen.

Es gibt Stiftungen, die ein angepasstes Aufnahmeverfahren für Menschen mit Fluchtgeschichte und internationale Studierende haben. Die meisten der 13 großen Stiftungen/Stipendiengeber:innen begrüßen Bewerbungen von Promovierenden mit Migrationsgeschichte ausdrücklich. Einige Studienwerke berücksichtigen Migrationsgeschichte in ihrem Auswahlprozess. Darüber hinaus gibt es viele kleine Stipendiengeber:innen mit speziellen Programmen, die im Einzelnen zu recherchieren sind.

Linkliste

Ansprechpartner:innen an der HWG LU

Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen (FB IV), Studienbereich Soziale Arbeit

Forschungsbeauftragte des Studienbereichs Soziale ArbeitProf. Dr. Marion Ott
Kolloquium ‚from below‘Prof. Dr. Ellen Bareis 
PromotionscaféJohanna Burk

Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Zentrum für Forschung und Kooperation ZFK 
GleichstellungsbeauftragteProf. Dr. Petra Weber-Dreßler
Beauftragte für Studierende mit Schwerbehinderung und chronischen ErkrankungenKristina Scheuermann
Vertrauensperson der Beschäftigten mit SchwerbehinderungPeter Lösch

Newsletter, Vernetzung und Broschüren

Spezifische Unterstützungsangebote

Stipendien, Graduiertenkollegs, Bücher

  • Stipendiendatenbank
  • Stiftungen / Stipendiengeber:innen
  • Materialien zur Promotion nach FH-Abschluss in Sozialer Arbeit, inkl. Infos zu Graduiertenkollegs
  • Dülcke, Dana / Moes, Johannes / Plietzsch, Anton / Schülein, Jessica / Steidten, Torsten (Hg.) (2021): Promovieren mit Perspektive. Das GEW-Handbuch zur Promotion. utb (3. Aufl.).
  • Ehlert, Gudrun / Gahleitner, Silke Birgitta / Köttig, Michaela / Sauer, Stefanie / Riemann, Gerhard / Schmitt, Rudolf / Völter, Bettina (Hrsg.) (2017): Forschen und Promovieren in der Sozialen Arbeit. Opladen: Budrich.
  • Koepernik, Claudia / Steidten, Torsten et al. (2021): Promovieren mit Perspektive. Das GEW-Handbuch zur Promotion. 3. vollst. akt. Aufl., wbv Publikation.

Kontakt

Prof. Dr. Hans-Ulrich Dallmann

Profilbild Hans-Ulrich Dallmann

Dekan

Ernst-Boehe-Str. 4
67059 Ludwigshafen

C 1.241+49 621 5203-553+49 621 5203-569

Prof. Dr. Monika Greening

Monika Greening

Prodekanin

Ernst-Boehe-Str. 4
67059 Ludwigshafen

C 1.175+49 621 5203-584+49 621 5203-569

Prof. Dr. Andrea Lutz-Kluge

Prodekanin

Ernst-Boehe-Str. 4
67059 Ludwigshafen

C 1.240+49 621 5203-543+49 621 5203-569