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Diversity Projekte

Im Bereich Diversity wurde ein Fördertopf geschaffen aus dem Mitglieder der Hochschule Projektgelder beantragen können. 

Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen steht ein für gegenseitigen Respekt und Wertschätzung, lebendige Vielfalt und Chancengleichheit, Reflexion und gestalteten Wandel, Dialogorientierung und Offenheit sowie Kritikfähigkeit und Partizipation. (aus dem Leitbild der Hochschule)

Vor diesem Hintergrund werden Diversity-Projekte gefördert, die…

  • Interkulturalität fördern und erlebbar machen.
  • sich für Antidiskriminierung einsetzen, privilegierte Gruppen zum kritischen Denken anregen und Benachteiligte empowern.
  • chancengleichheits- und chancengerechtigkeitsfördernde Maßnahmen im Lehr- und Hochschulkontext fokussieren.
  • Vielfaltsthemen und aktuelle gesellschaftspolitische Diskurse aufgreifen.
  • gleichstellungs- und vielfaltsrelevante Fragen aus dem wirtschaftlichen Kontext thematisieren.

Seit dem Sommersemester 2015 gibt es an der Hochschule den Diversity Projektfonds aus dem Hochschulmitglieder (Lehrende, Studierende und Beschäftigte der Hochschule) Projektmittel beantragen können. Darüber sind auch Kooperationsprojekte, z.B. von Hochschulmitgliedern mit Lehrbeauftragten denkbar.

Hauptzielgruppe der Projekte sind die Studierenden der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen. Es ist jedoch möglich die Zielgruppe, um weitere Personenkreise, z.B. Beschäftigte oder auch Externe, zu erweitern.

  • Reichweite des Projektes: Dazu zählt die Anzahl der Studierenden, die an dem Projekt teilnehmen können. Relevant ist aber auch, ob die Teilnahme auf einen Studiengang beschränkt ist oder die Studierenden fachbereichs- und studiengangsübergreifend akquiriert werden bzw. von der Maßnahme profitieren.
  • Zusätzliches Angebot: Mit dem Fonds sollen zusätzliche Angebote für Studierende geschaffen werden. Kernaufgaben eines Studiengangs, z.B. Lehraufträge für Studienleistungen, können nicht abgedeckt werden.
  • Innovation: Innovative Maßnahmen und Projekte, vor allem Projekte, die die Interkulturalität fördern und erlebbar machen werden bevorzugt finanziert.
  • Nachhaltigkeit und Integration in bestehende Projekte: Es ist von Vorteil, wenn Projekte eine Verstetigungsperspektive haben und/oder in bestehende Strukturen bzw. Projekte integriert werden.
  • Angemessene Kosten: Eine wichtige Maßgabe ist es, dass mit den Fördergeldern angemessen umgegangen wird.
  • Bestätigung durch Dekanats- und Abteilungsleitungen: Die Projektanträge müssen durch die Abteilungs- und Dekanatsleitungen (per Unterschrift) bestätigt werden

Ob ein Projekt gefördert wird, entscheidet die Koordinierungsstelle für Chancengleichheit & Vielfalt nach Abwägung der Förderkriterien. Das Koordinierungsgremium Diversität, unter Einbezug der Fachbereiche und relevanter Akteure im Bereich Diversität an der Hochschule, unterstützt die Entscheidungsfindung, indem es Empfehlungen über die Mittelvergabe ausspricht.

Für das Kalenderjahr 2023 stehen - vorbehaltlich der Budgetzusage - 5.000 € zur Verfügung.

Für das Kalenderjahr gibt es zwei Antragsfristen:

  • 1. Frist: Die erste Frist endet am 18. Jan 2023. Der Versand der Förderbescheide erfolgt bis zum 08. Februar.
  • 2. Frist:  Die zweite Frist endet am 19. Juli 2023. Der Versand der Förderbescheide erfolgt bis zum 09. August.

Bitte beachten sie, dass die Mittel nicht direkt an Sie ausgezahlt werden können, sondern Sie die Rechnungen im dem Bereich Diversität bei Frau Schorat-Waly einreichen.  Budgetbedingt erfolgen die Zusagen und Auszahlung der Mittel immer für das aktuelle Kalenderjahr. Genauere Hinweise erhalten Sie mit der Förderzusage.

Um die Maßnahmen an der Hochschule transparent zu machen, veröffentlichen wir alle Projekte auf der Diversity-Homepage. Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein kurzer Bericht vorgesehen.

Den Projektantrag und die Hinweise zur Projektförderung können Sie sich im Downloadbereich auf der rechten Seite herunterladen.