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Willkommen auf der Informationsseite für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung!

Frau Jessica Heuser, unsere Behindertenbeauftragte, steht behinderten und chronisch kranken Studienbewerber*innen und Studierenden bei Fragen oder bei Problemen mit dem Studium zur Verfügung.
Studienbewerber*innen und Studierende mit Handicap können sich per E-Mail melden.

Natürlich können Sie sich auch gerne an die Studiengangsassistent*innen wenden. Die Kontakdaten können Sie den Internetseiten der Fachbereiche entnehmen.

Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche, sofern sie bei der Durchführung ihres Studiums und/oder dem Ablegen von Prüfungen infolge ihrer Beeinträchtigung und/oder Behinderung gegenüber ihren Mitstudierenden benachteiligt sind.  Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. An der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen sind Schutzbestimmungen für Studierende mit Behinderung im § 25 der Allgemeinen Prüfungsordnung aufgeführt.

Von den Schutzbestimmungen eingeschlossen sind nicht nur Studierende mit Sinnes- oder Bewegungsbeeinträchtigungen, sondern auch mit chronischen Erkrankungen, z.B. Epilepsie, Rheuma oder Multipler Sklerose, sowie psychisch Erkrankte oder auch Studierende mit Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie oder Autismus.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss beim StudierendenServiceCenter gestellt werden gestellt werden. Bitte wenden Sie sich deshalb an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Anträge auf Nachteilsausgleich sind immer vor der Prüfung oder Klausur zu stellen, bzw. zwei Wochen vor der Sitzung des Prüfungsausschusses ihres Studiengangs. Am besten gleich zu Beginn des Semesters. Die Termine der Prüfungsauschusssitzungen werden auf den Seiten Ihres Fachbereichs rechtzeitig veröffentlicht. Nach der Genehmigung erhalten Sie ein Schreiben, das Sie zur Inanspruchnahme des jeweiligen Nachteilsausgleichs  berechtigt. Dieses Schreiben enthält zur Wahrung Ihrer Privatsphäre keine Diagnosen! Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs darf nicht in den Zeugnissen vermerkt werden.

  • Studierende sind in der Begründungs- und Nachweispflicht
    Es muss keine amtliche (Schwer-)behinderung festgestellt sein. Aber zur Beurteilung des Antrags sind entsprechende fachärztliche Nachweise zu erbringen und darzulegen wie sich die Behinderung und/oder chronische Erkrankung auf das Studium auswirken.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form des  Nachteilsausgleich. Über die Form des Nachteilsausgleich entscheidet der Prüfungsausschuss.

Es gibt Nachteilsausgleiche in Bezug auf

  • die Organisation und Durchführung des Studiums, z.B. individueller Stundenplan im Rahmen eines Vollzeitstudiums und
  • Prüfungen und Leistungsnachweisen, z.B. Änderung der Prüfungsform.

Im Downloadbereich finden Sie eine Liste mit allen Informationen, in der auch exemplarisch einige Nachteilsausgleiche aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass dies nur Beispiele sind! Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen. Sie können auch keine Ansprüche aus der Liste ableiten, da der Prüfungsausschuss immer den individuellen Einzelfall beurteilt.

Außerdem finden Sie dort eine Formulierungshilfe zum Antrag auf Nachteilsausgleich.

Wir beraten Sie gerne zu dem Thema Nachteilsausgleich und Studium! 

Ansprechpersonen:

  • Jessica Heuser, beauftragte Person für Studierende mit Schwerbehinderung und chronischen Erkrankungen
  • Assistentinnen und Assistenten der Studiengänge

Bitte scheuen Sie sich nicht mit uns Kontakt aufzunehmen!

Als sehr gute Orientierungshilfe können wir das Handbuch "Studium und Behinderung - Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten" empfehlen.

Im Downloadbereich können Sie unsere Infobroschüre "Barrierefrei durch die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen" runterladen.

Diese Broschüre bietet eine Übersicht über die Zugänglichkeit der Gebäude der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen für mobilitätseingeschränkte Menschen. Alle Gebäude sind prinzipiell auch für mobilitätsbehinderte Menschen zugänglich. Dies trifft allerdings nicht für alle Räumlichkeiten in den Gebäuden zu. Einschränkungen gibt es insbesondere im M-Gebäude, in der Maxstraße.

Bitte beachten Sie, dass das C Gebäude (Neubau in der Ernst-Boehe Str.) noch nicht in der Broschüre aufgeführt ist.


Falls Sie spezielle Fragen zur Zugänglichkeit von bestimmten Gebäuden oder Räumen haben, können Sie sich gerne an Jessica Heuser (Beauftragte für Studierende mit Schwerbehinderung und chronischen Erkrankungen) oder die Studienassistenz der einzelnen Studiengänge wenden.

Selbstverständlich machen wir auch gerne einen Rundgang mit Ihnen durch unsere Hochschule. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

Grundsätzlich können Sie sich wie jeder andere Studieninteressierte bewerben. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeitenden des StudierendenServiceCenters zur Verfügung.
Für inhaltliche Fragen zu unseren Studiengängen stehen Ihnen die betreffenden Studiengangsassistenz (Sie finden die jeweiligen Kontaktdaten auf den Internetseiten der Fachbereiche) zur Verfügung.

Zulassungschancen können durch einen

  • Härtefallantrag, einen
  • Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches, einen
  • Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder einen
  • Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

verbessert werden.

Insbesondere bezüglich der Anerkennung eines Härtefalls werden strenge Maßstäbe angelegt.

Bitte beachten Sie:

  • Das erforderlich fachärztliche Gutachten muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen (genauere Informationen entnehmen Sie bitte der oben genannten Veröffentlichung der Stiftung für Hochschulzulassung).

Die Anerkennung eines Härtefalls garantiert keinen Studienplatz, da nur 2% der insgesamt verfügbaren Plätze im Rahmen der Härtefallquote vergeben werden können

Jessica Heuser

Raum: C.2.121
Mail: Jessica.Heuser@hwg-lu.de
Telefon: +49 (0) 621/5203-384