Direkt zum Inhalt springen

Häufig gestellte Fragen

Antragsberechtigt sind alle Studierende, die an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen immatrikuliert sind, sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und voraussichtlich noch mindestens zwei Semester in diesem Studiengang an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen eingeschrieben sein werden. Bewerben können sich deutsche und ausländische Studierende. Schülerinnen und Schüler, die im jeweiligen Wintersemester ein Studium aufnehmen wollen können sich ebenfalls bewerben. Studienplatzbewerber/-innen können den Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibebestätigung nachreichen.

Nicht gefördert werden kann, wer bereits eine begabungs- oder leistungsabhängige materielle Förderung durch öffentliche oder öffentlich unterstützte Einrichtung im In- oder Ausland in Höhe von mehr als 30 Euro monatlich erhält.

Außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie:

  • eine ehrenamtliche Tätigkeit
  • gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement
  • die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
  • gute Noten

Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie:

  • Krankheiten und Behinderungen
  • die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger
  • die Mitarbeit im familiären Betrieb
  • studienbegleitende Erwerbstätigkeiten
  • Migrationshintergrund

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden mit 300 € im Monat unterstützt.

Geförderte Studierende sollen möglichst lange den Rücken frei haben und sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können. Die Förderung dauert in der Regel mindestens zwei Semester und umfasst maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach einem Jahr prüft die Hochschule, ob die Stipendiatin oder der Stipendiat die Förderkriterien noch erfüllt. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sämtliche Bewerbungsunterlagen noch einmal aktualisiert im Bewerbungsportal hochladen.

Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Einen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer können Sie stellen, wenn Sie sich um ein Deutschlandstipendium über das Online-Bewerbungssystem bewerben. Sie stellen den Antrag im Feld "Anmerkungen zur Bewerbung" und begründen ihn dort. Einen schriftlichen Beleg für Ihren Verlängerungsgrund fügen Sie als Anlage Ihrer Bewerbung bei. Nur vollständige Verlängerungsanträge mit Begründung und Beleg werden berücksichtigt.

Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums auf Anzeige der Stipendiatin oder des Stipendiaten angepasst. Die Zeit der Beurlaubung wird auf die Förderungsdauer nicht angerechnet.

Der Bewerbungszeitraum ist jährlich von April bis Anfang Juni. Die genauen Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich im Bewerbungszeitraum und online im Bewerbungsportal. Die dort hinterlegte Bewerbungsvereinbarung ist zwingend zu unterschreiben und der Bewerbung online beizufügen. Nur dann ist Ihre Bewerbung vollständig und kann berücksichtigt werden.

Über den Link "Zur Online-Bewerbung" rechts gelangen Sie zum Bewerbungssystem. Der Bewerbung sind folgende Dokumente beizufügen (hochzuladen):

  • Bewerbungsvereinbarung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (bei Studienbewerbern der Zulassungsbescheid)
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
  • aktueller Leistungsnachweis der bisher erworbenen ECTS-Punkte und Noten
  • bei Masterstipendium: Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
  • sonstige Unterlagen, die die im Antrag gemachten Angaben belegen

Explizit möchte ich auf die BEWERBUNGSVEREINBARUNG hinweisen. Diese ist unerlässlich für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung. Ohne diese von Ihnen unterschriebene Vereinbarung kann ihr Bewerbung nicht berücksichtigt werden!!!!

Folgende Nachweise ergänzen gegebenenfalls deine Bewerbung:

  • Nachweis einer abgeschlossen Berufsausbildung inklusive Zeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • weitere erworbene Qualifikationen und Kenntnisse
  • besondere Auszeichnungen und Preise
  • gesellschaftliches, soziales und familiäres Engagement
  • Gründe, die sich erschwerend oder hinderlich auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Stipendienvergabeausschuss

Ernst-Boehe-Str. 4

67059 Ludwigshafen

Als Anrede nutzen Sie bitte "Sehr geehrte Damen und Herren,".

 

Aus den form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt der Stipendienauswahlausschuss gemäß den Auswahlkriterien, die in der „Satzung der Hochschule Worms für die Vergabe von Deutschlandstipendien“ festgelegt sind, die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden können. Der Auswahlausschuss wählt zudem nach denselben Kriterien weitere Bewerbungen aus, die in einer von ihm festgelegten Reihung nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen werden oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können.

Dem Stipendienauswahlausschuss gehören an kraft Amtes

  1. die Präsidentin oder der Präsident oder eine von der Präsidentin oder dem Präsidenten bestellte Person als Vorsitzende oder Vorsitzender,
  2. die zentrale Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme.
  3. Die folgenden Mitglieder des Stipendienauswahlausschusses werden auf

Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren, im Falle von Nr. 2 für eine Amtszeit von einem Jahr, gewählt:

  1. drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer (je 1 Mitglied pro Fachbereich)
  2. eine Studierende oder ein Studierender,
  3. eine akademische oder nicht wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein akademischer oder nicht wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied gewählt. Mit beratender Stimme können Vertreterinnen oder Vertreter der privaten Mittelgeber an den Sitzungen des Stipendienauswahlausschusses teilnehmen. Die Beschlussfähigkeit des Stipendienauswahlausschusses richtet sich nach § 38 HochSchG.

Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig gewährt.

Das Deutschlandstipendium hat keine Auswirkungen auf eine BaföG-Unterstützung.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h. ein Stipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine weitere begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhält.

Die Bewilligung des Stipendiums soll mit mindestens sechswöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats widerrufen werden, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat der Pflicht nach § 10 Absatz 2 und 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes nicht nachgekommen ist oder entgegen § 4 Absatz 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes eine weitere Förderung erhält oder die Hochschule bei der Prüfung feststellt, dass die Eignungs- bzw. Begabungs- und Leistungsvoraussetzungen für das Stipendium nicht mehr fortbestehen. Ein rückwirkender Widerruf der Bewilligung ist insbesondere im Fall der Doppelförderung möglich, ferner in den Fällen, in denen die Bewilligung auf falschen Angaben der Stipendiatin oder des Stipendiaten beruht.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben die für das Auswahlverfahren notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen, insbesondere die zur Prüfung der Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Nachweise zu erbringen.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben der Hochschule die für Erfüllung ihrer Auskunftspflicht gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 des Stipendienprogramm-Gesetzes erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

Stipendiatinnen/Stipendiaten stellen sich vor

Wörter wie „hätte“, „würde“, „später“ sind für mich alles Ausreden und so lebe ich unter dem Motto „machen“. Mir war es schon immer wichtig mich neben dem Lernen auch noch für weitere Tätigkeiten einzusetzen. Egal ob es die Tätigkeit der Kurssprecherin am Gymnasium oder der Hochschule war, die Mitgliedschaft des Senats oder Verantwortung in meinem Nebenjob.  So war der Tag, an dem ich von meiner Zusage gehört habe für mich etwas Besonderes. Ich konnte es zunächst nicht glauben, aber meine schulischen Leistungen und mein außerschulisches Engagement haben mir dabei geholfen ein Teil der Stipendiaten 2020 zu werden.  Es ist eine schöne Anerkennung über all diejenigen Leistungen, die man in seinem bisherigen Leben schon erbracht hat und motiviert mich jeden Tag weiterhin mein Bestes zu geben. Das Besondere an dem Deutschlandstipendium ist, dass es unter dem Motto „Menschen verbinden“ steht. So erhält jeder Student, egal ob er im Bachelor oder im Master steckt, die Möglichkeit mit Firmen in einen engeren Kontakt zu treten. Solche Einblicke in einer zuvor unbekannten Branche sind interessant und wertvoll für das später Leben. Das Corona-Virus erschwert diesen Prozess leider ein wenig, aber hindert uns dank der zunehmenden Digitalisierung nicht den Kontakt weiter aufrecht zu erhalten, um zu einem späteren Zeitpunkt weitere Einblicke erhalten zu können. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht es mir mich voll und ganz auf mein Studium zu konzentrieren sowie Geld für meinen Auslandaufenthalt beiseite zu legen.

Karolin Epstein, Deutschlandstipendiatin 2020/2021

 

„Ich bin gebürtige Ukrainerin, habe in der Ukraine Jura studiert und als Unternehmensjuristin gearbeitet. 2018 bin ich nach Deutschland gezogen und habe zunächst einen Intensivsprachkurs besucht. Seit März 2019 studiere ich an der HWG Ludwigshafen „Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung.
Das Deutschlandstipendium ermöglicht mir, mich optimal auf meine Hochschulausbildung zu konzentrieren und mich fachlich weiterzuentwickeln. Ich habe bereits an zwei Weiterbildungen von DATEV im Bereich “Lohn- und Gehaltsabrechnung“ teilgenommen und bin meinem beruflichen Traum, Steuerberaterin zu werden, näher gekommen.

Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung unserer Förderer. Ihr Engagement ist beeindruckend!“

Svitlana Fedko, Deutschlandstipendiatin 2019/2020

 

Inzwischen sind schon ein paar Monate seit der Übergabefeier des Stipendiums vergangen und für mich stellt es nach wie vor eine große Anerkennung meiner Leistung und darüber hinaus eine Motivation dar, weiterhin mein Bestes zu geben. Durch die Unterstützung kann ich mich besser auf mein akademisches Leben fokussieren und mich weniger mit den finanziellen Aspekten befassen. Das merke ich insbesondere in der aktuellen Phase, in der ich durch Corona bedingt, meinem Werkstudentenjob so gut wie gar nicht nachkommen kann. Daher möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich ausgesprochen dankbar bin.

Zwischen meinem Förderer MLP und mir hat es Anfang des Jahres ein Treffen gegeben, das für mich wirklich ein interessanter Austausch war. So wie es in meinem Fall ist, finde ich es gut, dass man als Stipendiat einen festen Ansprechpartner beim Förderunternehmen hat. Für mehr Betreuung durch die Hochschule hatte ich keinen Bedarf bzw. ich hatte das Gefühl, dass ich jederzeit auf Sie hätte zukommen können, sofern ich mehr Betreuung benötigt hätte. Auch die Zahlungen sind insgesamt betrachtet regelmäßig erfolgt.

Mario Walter, Deutschlandstipendiat 2019/2020; 2020/2021