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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die sowohl zur Förderung der individuellen Gesundheit als auch zu einer gesunden Organisation beitragen können.

Ziel des BGM ist, die Belastungen der Beschäftigten zu optimieren und die persönlichen Ressourcen zu stärken. Durch gute Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz wird die Gesundheit und Motivation nachhaltig gefördert

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

§84 Abs. 2 SBG IX verpflichtet jeden Arbeitgeber, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen und sich damit aktiv um die Gesundheit der Beschäftigten zu kümmern.

Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement haben alle Beschäftigte, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig krank sind. Unerheblich ist, ob die Beschäftigten 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig sind oder ob sich mehrere Fehlzeiten auf 6 Wochen summieren.

Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist freiwillig. Die Einladung zu einem Gespräch erfolgt, wenn insgesamt 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten erreicht sind. In diesem Gespräch werden gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie im Intranet.

Angebote Betriebliches Gesundheitsmanagement

Angaben zu Inhalten und Terminen der Angebote finden Sie im Intranet.

Allgemeine Angebote

  • Höhenverstellbare Schreibtische
  • Firmentarif Fitness-Studio

 

Angebote

Kurse, Workshops und Vorträge zu unterschiedlichen Themen wie Rückengesundheit, Entspannung oder arbeitsmedizinische Untersuchungen.