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Arbeiten während des Studiums

Viele ausländische Studierende arbeiten während des Studiums, sei es um berufliche Erfahrungen zu sammeln oder um Geld zur Finanzierung ihres Studiums zu verdienen.

Wer allerdings neben dem Studium arbeitet, muss einiges beachten:

·         Studentenjobs

Studentenjobs sind Nebenjobs! Das heißt: Ihr Studium ist Ihre Hauptbeschäftigung. Für Ihre Nebenbeschäftigung bedeutet dies, dass die wöchentliche Arbeitszeit – unabhängig vom Verdienst – keinesfalls 20 Stunden überschreitendarf (Ausnahme: sie arbeiten ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit) und Ihren Studienerfolg nicht beeinträchtigen darf. Zudem dürfen ausländische Studierende pro Jahr, gemäß § 16 Absatz 3 AufenthG, 120 ganze oder 240 halbe Tage in Deutschland arbeiten… mehr

·         Mindestlohngesetz

Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland das Mindestlohngesetz eingeführt. Infolgedessen haben alle Beschäftigten, auch Studierenden einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 EUR brutto. Von dem Mindestlohngesetz ausgenommen sind aber:

·         Pflichtpraktika, wenn sie im Studienplan vorgesehen sind und

·         Freiwillige Praktika, wenn sie nicht länger als drei Monaten dauern

·      Sozialversicherungen:

Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht. Von diesem Grundsatz werden allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Studierende ausgenommen, wie zum Beispiel, wenn die Beschäftigung…mehr

Stand Juli 2015.

Die Informationen auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

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Johanna Weber

Johanna Weber

Ausländerzulassung Bachelor-Studiengänge

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