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Fördermöglichkeiten

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgendenStipendienprogrammen bzw. Fördermöglichkeiten für ihr Auslandssemester:

  • Erasmus
  • Promos
  • Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz
  • DAAD - Semesterprogramm
  • DAAD - Jahresprogramm
  • Fulbright
  • Auslands-BaföG
  • Bildungsfonds
  • Studienkredite
  • weitere Stipendienprogramme, wie z.B. vom Ranke-Heinemann-Institut

Erasmus + Studienaufenthalte an Partnerhochschulen in Europa

Die EU fördert die Studierendenmobilität innerhalb Europas mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus + SMS. Seit 2015/16 gibt es hierbei 2 Programmlinien:

Einmal das Programmländerprogramm; hierunter fallen Studienaufenthalte an den EU-Ländern, den EFTA-Ländern und der Türkei . Seit 2015/16 gibt es auch ein Partnerländerprogramm, durch das die EU Mobilitäten außerhalb der EU besonders fördert.

  • Gefördert werden Studienaufenthalte an Partnerhochschulen
  • die aktuelle Höhe des Zuschusses für Programmländerund  Partnerländer
  • Bewerbungsfristen sind der 15.1. für das Winter- und der 1.7. für das Sommersemester;
  • Bewerbungsverfahren für einen Mobilitätzuschuss: Bitte legen Sie zu Ihrer Bewerbung für ein Auslandssemester an einer der Erasmus-Partnerhochschulen ein eigenes Motivationsschreiben bei, in dem Sie neben Ihrer Motivations bzgl. des Studienortes auch noch kurz auf die Finanzierung Ihres Auslandsprojekts eingehen.

    Studienaufenthalten an einer Partnerhochschule in der Schweiz

    Da die Schweiz aufgrund einer Volksabstimmung im Jahr 2014 nicht am Erasmus+ Programm teilnehmen kann, werden Studierende, die an einer Partnerhochschule in der Schweiz ein Austauschsemester studieren, von der Schweizer Nationalen Agentur gefördert.


    Die aufnehmende Schweizer Hochschule entscheidet über die Bewilligung eines finanziellen Zuschusses für das Austauschsemester

    Für Studierende aus Deutschland beträgt die monatliche Förderung CHF 420 (EUR 390)

    Promos

    Promos unterstützt mit einer Teilförderung (Aufenthalts- und Mobilitätsstipendien):
    Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule
    kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
    Praktikum im Ausland
    außerhalb des Erasmusprogramms

    Fördersätze: die Mindestförderdauerrichtet sichnach der Dauer des Aufenhaltes

    bis zu 6 Wochen: 1 Monatsrate
    6 Wochen - 3 Monate: 1,5 Monatsraten
    mehr als 3 Monate: 2 Monatsraten

    die aktuellen Fördersätze finden Sie hier        

    Fördervoraussetzung:
    Mindestdurchschnittsnote von 2,5
    Mindestaufenhaltsdauer: 6 Wochen

    Einzureichende Unterlagen:
    aussagekräftiges Motivationsschreiben
    Lebenslauf
    aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote
    unterschriebener Antrag
    Zusage der Gasthochschule, wenn es sich nicht um eine Partnerhochschule handelt

    nicht gefördert werden können Aufenthalte an einer Partnerhochschule in Europa (Erasmus)

    Bewerbungsfristen:
    15. November für das darauffolgende Sommersemester
    15. April für das darauffolgende Wintersemester

    Auswahlverfahren:
    die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt zeitnah, d.h. Anfang Januar und Ende April durch eine Auswahlkommission bzw. nach dem 4-Augen Prinzip nach folgenden Kriterien: Vollständigkeit der Unterlagen
    aussagekräftiges Motivationsschreiben
    aktuelle Durchschnittsnote

    Studienaufenthalte an Partnerhochschulen werden bevorzugt gefördert

    Bitte bewerben Sie sich für eine Teilförderung durch Promos mit diesem Formular inkl. aller erforderlichen Unterlagen und schicken Sie alles per email an: Darijo.Zivkovic@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de

     

    Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz

    An den Hochschulen in Rheinland-Pfalz können Studierende sich für eine Teilförderung aus den Stipendienmitteln des Landes Rheinland-Pfalz bewerben für

    Auslandsaufenthalte an einer ausländischen Hochschule außerhalb des Erasmusprogramms

    • Praktikum im Ausland
    • Die Höhe der Fördersätze orientiert sich an den Promos-Teilstipendien; nicht gefördert werden können Aufenthalte an einer Partnerhochschule innerhalb des Erasmus+ Raums.

    Fördervoraussetzungen

    Mindestdurchschnittsnote von 2,0

    Einzureichende Unterlagen

    • Aussagekräftiges Motivationsschreiben
    • Lebenslauf
    • aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote
    • unterschriebener Antrag
    • Zusage der Gasthochschule, wenn es sich nicht um eine Partnerhochschule handelt

    Bewerbungsfristen: 15. November für das darauffolgende Sommersemester/ 15. April für das darauffolgende Wintersemester

    Auswahlverfahren
    die Auswahl der Stipendiatinnen undStipendiaten erfolgt zeitnah, d.h. Anfang Januar und Ende Aprildurch eine Auswahlkommission bzw. nach dem 4-Augen Prinzip nach folgenden Kriterien

    • Vollständigkeit der Unterlagen
    • aussagekräftiges Motivationsschreiben
    • aktuelle Durschnittsnote
    • Studienaufenthalte an Partnerhochschulen werden bevorzugt gefördert

    Bitte bewerben Sie sich für eine Teilförderung durch die Stipendienstiftung mitdiesemFormularinkl. aller erforderlichen Unterlagen und schicken Sie Ihre Unterlagen per email an: Johanna.Weber@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de

    DAAD Stipendienprogramm HAW.International

    Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH (Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen) erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit außerhalb des Erasmusprogramms

    Wer kann gefördert werden?
    Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.

    Was wird gefördert?
    Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland.
    Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts:
    - Studienaufenthalte 3 bis 6 Monate,
    - Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten 1 bis 6 Monate.

    Bewerbungstermine

    • 02.11.2021 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni 2022
      (Auswahltermin Januar 2022)
    • 28.02.2022 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober 2022
      (Auswahltermin Mai 2022)
    • 30.06.2022 für Stipendienbeginn zwischen November 2022 und Februar 2023
      (Auswahltermin September 2022)
    • 31.10.2022 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni 2023
      (Auswahltermin Januar 2023)

    ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD

    Jahresstipendium des DAAD

    Der DAAD bietet für Studierende aller Fachrichtungen ein Jahresstipendum an.
    Das Programm richtet sich insbesondere an Studierende, die während eines Studiums in Deutschland ein Auslandsjahr außerhalb der Erasmus Programmländer absolvieren möchten.

    Gefördert wird ein Studienjahr (ein akademisches Jahr, je nach Gastland 2 Semester oder 3 Trimester) mit maximal 12-monatiger Förderdauer. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

    Bitte beachten Sie, dass kürzere Aufenthalte bzw. Semesteraufenthalte in diesem Programm nicht gefördert werden.

    Stipendienleistungen

    Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

    • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate

    • Reisekostenzuschuss je nach Gastland

    • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

    • Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:

    • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze

    • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache

    Bewerbungstermine

    • Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
      31. März 2021, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2021 oder ab Februar/März/April 2022 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)

    • Taiwan, VR China, Hongkong, Macao, Singapur:
      30. September 2020, Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2021

    • USA, Kanada:
      01. Oktober 2020, Auswahltermin im Januar für Förderbeginn ab September 2021

    Weitere Informationen finden Sie unter: daad.de/go/stipd57503530

     

    Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland

    Ziel des Programms ist es, Studierenden und Masterstudierenden internationale Studien- und Praxiserfahrung im Rahmen eines zusammenhängenden Auslandsaufenthalts zu ermöglichen. Durch die Kombination eines Studien- mit einem Praxissemester sollen sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten sowohl im Hinblick auf ihre weitere akademische als auch die berufliche Laufbahn international qualifizieren.

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Kombination eines Studien- und eines Praxissemesters.
    Ein Praxissemester ist eine in den Regelstudienverlauf integrierte berufspraktische Tätigkeit. Es muss im Curriculum des betreffenden Studiengangs vorgeschrieben sein und von der Heimathochschule anerkannt werden.
    Grundsätzlich können Vorhaben sowohl mit dem Studien- als auch dem Praxissemester beginnen. Das Studien- und das Praxissemester sollen in demselben Land absolviert werden.
    Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse, zur Durchführung landeskundlicher Studien oder zur Abfassung einer Abschlussarbeit.

    Stipendienleistungen

    Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

    • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
    • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
    • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

    Dauer der Förderung

    Das Stipendium wird je nach Vorhaben für eine Gesamtdauer von sieben bis zwölf Monaten vergeben.
    Die Dauer des Studiensemesters (mindestens drei Monate) kann je nach Gastland variieren. Die Anforderungen an die Dauer und Gestaltung des Praxissemesters (mindestens zwei Monate) ergeben sich aus dem Curriculum der Heimathochschule.

    Bewerbungstermine (Auswahl)

    • Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
      31. März 2021, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2021 oder ab Februar/März/April 2022 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
    • Taiwan, VR China, Hongkong, Macao, Singapur:
      30. September 2020, Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2021

    Weiter Informationen auch die deadlines zu anderen Ländergruppen finden Sie unter

          Fulbright - Studienaufenthalte für Graduierte (Master) in den USA

          Die Fulbright Kommission vergibt Teilstipendien und Reisestipendien für Studienaufenthalte von Studierenden und Absolventen deutscher Hochschulen und Universitäten in den USA

          • Die Förderung wird für einen 4 bis 9monatigen Studienaufenthalt bereitgestellt, der mit dem amerikanischen Fall Term im August/September beginnt.

          Teilstipendien
          Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2020/21: April wird voraussichtlich Ende April 2019 sein.

          Alle Informationen finden Sie unter:
          https://www.fulbright.de/programs-for-germans/studierende-und-graduierte/studienstipendien

          Reisestipendien
          Förderbeginn
          August/September 2019
          Bewerbungsfrist: 15. Januar 2019

          Wer kann sich bewerben?
          Studierende, die durch Ihre Persönlichkeit und Ihr Engagement aktiv zum akademischen und kulturellen Austausch zwischen Deutschland und den USA beitragen. Bewerben können sich:

          • Bachelor-Studierende, die zum Zeitpunkt der Studienaufnahme in den USA (August/September) mindestens vier erfolgreich abgeschlossene Fachsemester nachweisen und nach Abschluss des USA-Studiums ihr Bachelor-Programm an der deutschen Hochschule beenden
          • Master-Studierende, die nach Abschluss des USA-Studiums ihr Master-Programm an der deutschen Hochschule beenden.

          Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter:
          https://www.fulbright.de/programs-for-germans/studierende-und-graduierte/reisestipendien

          Auslands-Bafög

          Fördervoraussetzungen weltweit:

          • Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein
          • Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester dauern; im Rahmen einer Kooperation wird auch ein Aufenthalt von 12 Wochen gefördert – Trimester werden nicht gefördert
          • Förderung von freiwilligen Auslandsemestern ist u.U. nicht möglich
          • die Ausbildungsstätte in Ausland muss mit einer deutschen vergleichbar sein
          • Vor dem Auslandsaufenthalt muss schon 1 Jahr in Deutschland, einem Staat in der EU oder in der Schweiz in etwa der Fachrichtung studiert worden sein ; bei MA-Studenten wird BA-Studium angerechnet, d.h. gefördert werden kann auch ein Auslandssemester im 1. oder 2. Semester das Auslandssemester, d.h. Leistungen sollen von der Heimathochschule anerkannt werden;
          • das Auslandssemester kann auch während eines Urlaubssemesters stattfinden ein Auslandssemester, das zwischen einem BA- und MA-Studium stattfindet, kann nicht gefördert werden, wenn keine Einschreibung vorliegt Plus alle Regeln, die auch für das Inlands BaföG gelten ( Förderhöchstdauer, Leistungsnachweis, Fachrichtungswechsel)
          • Das Auslandssemester wird nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet. Wer grundsätzlich keinen Anspruch auf Inlands Bafög hat, bekommt auch kein Auslands Bafög; grundsätzlich meint nicht rechnerisch. Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Förderhöchstdauer beginnen; Angaben zur Höhe des Länderzuschlags finden Sie auf den Seiten des Bmbf. Die Zuständigkeit liegt beim Ausland-Bafög für das ganze Bundesgebiet für bestimmte Ländergruppen bei ausgewählten Ämtern. Nähere Informationen zum Auslands-BAFÖG und Antragsformulare zum downloaden s. unter https://www.bafög.de/de/antragstellung-302.php

            Bildungsfonds

            Die Deutsche Bildung bietet eine Studienförderung für ein Auslandssemester an. In der Deutschen Bildung sind 5 Unternehmerfamilien aktiv, die als Gesellschafter und Investoren mit Hilfe eines Studienfonds finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für ein Auslandssemester anbieten.

            Voraussetzungen

            • hohe Studienmotivation
            • Auslandssemester im Rahmen eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule
            • Noten (eine eher untergeordnetet Rolle)

            unerheblich sind:

            • Studienfach
            • Semester

            Leistungen

            • 100 - 100 €/Monat schon ab 4 Monate Förderzeit für Lebenshaltungs- und Studienkosten im Ausland
            • zusätzliche Einmalzahlung, z.B. für Studiengebühren und Flugticket
            • eine gesamtsumme zwischen 3.500 und 25.000€ sind möglich
            • Rückzahlung erfolgt anteilig vom späteren Einkommen

            Die Studienförderung kann problemlos mit anderen Finanzierungsquellen kombinierbar

            Weitere Inforamtionen unter:
            www.deutsche-bildung.de

            Studienkredite

            Ein Studienkredit ist grundsätzlich die schlechteste Möglichkeit ein Studium bzw. ein Auslandssemester zu finanzieren - aber es ist oft das letzte Mittel. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss eines Studienkredits vorher genau über die verschiedenen Angebote erkundigen. In der CHE-Broschüre CHE-Studienkredit-Test 2017 werden 43 Studienkredite und Bildungsfonds verglichen; diese Broschüre können Sie kostenlos downloaden www.che-studienkredit-test.de

            Ein Abschlussdarlehen für die letzten 2 Studienjahre kann auch für Auslandsaufenthalt genutzt werden und kann eine Alternative zum Bildungskredit der KfW sein.

            Darauf sollten Sie bei der Aufnahe eines Darlehens oder Kredites auf alle Fälle achten:

            • Langfristige Auszahlung
            • Karenzzeit bei der Rückzahlung
            • Festzins, möglichst über die gesamte Laufzeit
            • Stundung der Zinsen während der Laufzeit, ansonsten verringert sich die ausgezahlte Summe

            Bei Abbruch des Studiums wird Rückzahlung sofort fällig

            link zu weiteren Stipendien

            http://www.e-fellows.net/e-fellows.net-Stipendium
            nicht alle dort aufgeführten Stipendiengeber auf dieser Seite kommen in Frage, da sie z.T. regional oder weltanschaulich gebunden sind; aber die Suche kann sich lohnen.

            Stipendien des Ranke-Heinemann-Instituts
            diese Stipendien sind für Auslandssemester in Australien und Neuseeland
            hier finden Sie alle angebotenen Stipendien
            und hier die Nutzungsbedingungen

            GOstralia
            GOstralia vergibt ebenfalls Stipendium für ein Auslandssemester an einer der von Ihnen vertregenen Universitäten in Australien oder Neuseeland,
            vor allem aber im Jahr 2020 anlässlich des 20jährigen Bestehens