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Fördermöglichkeiten

Ein Auslandsaufenthalt ist teuer, es gibt aber viele Möglichkeiten, Föderungen zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Die Fördermöglichkeiten sind als Zuschuss zu betrachten und nie komplett kostendeckend.

Die Kosten für einen Auslandsaufenthalt variieren stark von Land zu Land (Reisekosten, Lebenshaltungskosten etc.). Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl Ihrer Wunschhochschulen. 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Stipendienprogrammen bzw. Fördermöglichkeiten für ihr Auslandssemester:

  • Erasmus
  • Promos
  • Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz
  • DAAD - Semesterprogramm
  • DAAD - Jahresprogramm
  • Fulbright (für Master in den USA)
  • Auslands-BaföG
  • Bildungsfonds
  • Studienkredite
  • weitere Stipendienprogramme, wie z.B. vom Ranke-Heinemann-Institut

Die EU fördert die Studierendenmobilität innerhalb Europas mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus + SMS. Seit 2015/16 gibt es hierbei 2 Programmlinien:

Einmal das Programmländerprogramm; hierunter fallen Studienaufenthalte an den EU-Ländern, den EFTA-Ländern und der Türkei . Seit 2015/16 gibt es auch ein Partnerländerprogramm, durch das die EU Mobilitäten außerhalb der EU besonders fördert.

  • Gefördert werden Studienaufenthalte an Partnerhochschulen
  • die aktuelle Höhe des Zuschusses für Programmländerund  Partnerländer
  • Bewerbungsfristen sind der 15.1. für das Winter- und der 1.7. für das Sommersemester;
  • Bewerbungsverfahren für einen Mobilitätzuschuss: Bitte legen Sie zu Ihrer Bewerbung für ein Auslandssemester an einer der Erasmus-Partnerhochschulen ein eigenes Motivationsschreiben bei, in dem Sie neben Ihrer Motivations bzgl. des Studienortes auch noch kurz auf die Finanzierung Ihres Auslandsprojekts eingehen.

Da die Schweiz aufgrund einer Volksabstimmung im Jahr 2014 nicht am Erasmus+ Programm teilnehmen kann, werden Studierende, die an einer Partnerhochschule in der Schweiz ein Austauschsemester studieren, von der Schweizer Nationalen Agentur gefördert.

Die aufnehmende Schweizer Hochschule entscheidet über die Bewilligung eines finanziellen Zuschusses für das Austauschsemester

Für Studierende aus Deutschland beträgt die monatliche Förderung CHF 420 (EUR 390)

Promos unterstützt mit einer Teilförderung (Aufenthalts- und Mobilitätsstipendien):
Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule
kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
Praktikum im Ausland
außerhalb des Erasmusprogramms

Fördersätze: die Mindestförderdauerrichtet sichnach der Dauer des Aufenhaltes

bis zu 6 Wochen: 1 Monatsrate
6 Wochen - 3 Monate: 1,5 Monatsraten
mehr als 3 Monate: 2 Monatsraten

die aktuellen Fördersätze finden Sie hier        

Fördervoraussetzung:
Mindestdurchschnittsnote von 2,5
Mindestaufenhaltsdauer: 6 Wochen

Einzureichende Unterlagen:
aussagekräftiges Motivationsschreiben
Lebenslauf
aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote
unterschriebener Antrag
Zusage der Gasthochschule, wenn es sich nicht um eine Partnerhochschule handelt

nicht gefördert werden können Aufenthalte an einer Partnerhochschule in Europa (Erasmus)

Bewerbungsfristen:
15. November für das darauffolgende Sommersemester
15. April für das darauffolgende Wintersemester

Auswahlverfahren:
die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt zeitnah, d.h. Anfang Januar und Ende April durch eine Auswahlkommission bzw. nach dem 4-Augen Prinzip nach folgenden Kriterien: Vollständigkeit der Unterlagen
aussagekräftiges Motivationsschreiben
aktuelle Durchschnittsnote

Studienaufenthalte an Partnerhochschulen werden bevorzugt gefördert

Bitte bewerben Sie sich für eine Teilförderung durch Promos mit diesem Formular inkl. aller erforderlichen Unterlagen und schicken Sie alles per email an: Darijo.Zivkovic@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de

An den Hochschulen in Rheinland-Pfalz können Studierende sich für eine Teilförderung aus den Stipendienmitteln des Landes Rheinland-Pfalz bewerben für

Auslandsaufenthalte an einer ausländischen Hochschule außerhalb des Erasmusprogramms

  • Praktikum im Ausland
  • Die Höhe der Fördersätze orientiert sich an den Promos-Teilstipendien; nicht gefördert werden können Aufenthalte an einer Partnerhochschule innerhalb des Erasmus+ Raums.

Fördervoraussetzungen

Mindestdurchschnittsnote von 2,0

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftiges Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote
  • unterschriebener Antrag
  • Zusage der Gasthochschule, wenn es sich nicht um eine Partnerhochschule handelt

Bewerbungsfristen: 15. November für das darauffolgende Sommersemester/ 15. April für das darauffolgende Wintersemester

Auswahlverfahren
die Auswahl der Stipendiatinnen undStipendiaten erfolgt zeitnah, d.h. Anfang Januar und Ende Aprildurch eine Auswahlkommission bzw. nach dem 4-Augen Prinzip nach folgenden Kriterien

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • aussagekräftiges Motivationsschreiben
  • aktuelle Durschnittsnote
  • Studienaufenthalte an Partnerhochschulen werden bevorzugt gefördert

Bitte bewerben Sie sich für eine Teilförderung durch die Stipendienstiftung mitdiesemFormularinkl. aller erforderlichen Unterlagen und schicken Sie Ihre Unterlagen per email an: Johanna.Weber@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de

Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH (Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen) erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit außerhalb des Erasmusprogramms

Wer kann gefördert werden?
Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland.
Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts:
- Studienaufenthalte 3 bis 6 Monate,
- Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten 1 bis 6 Monate.

Bewerbungstermine

  • 31.10.2022 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni 2023
    (Auswahltermin Januar 2023)

ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD

Der DAAD bietet für Studierende aller Fachrichtungen ein Jahresstipendum an.
Das Programm richtet sich insbesondere an Studierende, die während eines Studiums in Deutschland ein Auslandsjahr außerhalb der Erasmus Programmländer absolvieren möchten.

Gefördert wird ein Studienjahr (ein akademisches Jahr, je nach Gastland 2 Semester oder 3 Trimester) mit maximal 12-monatiger Förderdauer. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass kürzere Aufenthalte bzw. Semesteraufenthalte in diesem Programm nicht gefördert werden.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate

  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland

  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

  • Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:

  • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze

  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache

Bewerbungstermine

  • Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
    31. März 2021, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2021 oder ab Februar/März/April 2022 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)

  • Taiwan, VR China, Hongkong, Macao, Singapur:
    30. September 2020, Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2021

  • USA, Kanada:
    01. Oktober 2020, Auswahltermin im Januar für Förderbeginn ab September 2021

Weitere Informationen finden Sie unter: daad.de/go/stipd57503530

Ziel des Programms ist es, Studierenden und Masterstudierenden internationale Studien- und Praxiserfahrung im Rahmen eines zusammenhängenden Auslandsaufenthalts zu ermöglichen. Durch die Kombination eines Studien- mit einem Praxissemester sollen sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten sowohl im Hinblick auf ihre weitere akademische als auch die berufliche Laufbahn international qualifizieren.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Kombination eines Studien- und eines Praxissemesters.
Ein Praxissemester ist eine in den Regelstudienverlauf integrierte berufspraktische Tätigkeit. Es muss im Curriculum des betreffenden Studiengangs vorgeschrieben sein und von der Heimathochschule anerkannt werden.
Grundsätzlich können Vorhaben sowohl mit dem Studien- als auch dem Praxissemester beginnen. Das Studien- und das Praxissemester sollen in demselben Land absolviert werden.
Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse, zur Durchführung landeskundlicher Studien oder zur Abfassung einer Abschlussarbeit.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Dauer der Förderung

Das Stipendium wird je nach Vorhaben für eine Gesamtdauer von sieben bis zwölf Monaten vergeben.
Die Dauer des Studiensemesters (mindestens drei Monate) kann je nach Gastland variieren. Die Anforderungen an die Dauer und Gestaltung des Praxissemesters (mindestens zwei Monate) ergeben sich aus dem Curriculum der Heimathochschule.

Bewerbungstermine (Auswahl)

  • Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
    31. März 2021, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2021 oder ab Februar/März/April 2022 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Taiwan, VR China, Hongkong, Macao, Singapur:
    30. September 2020, Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2021

Weiter Informationen auch die deadlines zu anderen Ländergruppen finden Sie unter

Die Fulbright Kommission vergibt Teilstipendien und Reisestipendien für Studienaufenthalte von Studierenden und Absolventen deutscher Hochschulen und Universitäten in den USA

  • Die Förderung wird für einen 4 bis 9monatigen Studienaufenthalt bereitgestellt, der mit dem amerikanischen Fall Term im August/September beginnt.

Teilstipendien
Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2020/21: April wird voraussichtlich Ende April 2019 sein.

Alle Informationen finden Sie unter:
https://www.fulbright.de/programs-for-germans/studierende-und-graduierte/studienstipendien

Reisestipendien
Förderbeginn
August/September 2019
Bewerbungsfrist: 15. Januar 2019

Wer kann sich bewerben?
Studierende, die durch Ihre Persönlichkeit und Ihr Engagement aktiv zum akademischen und kulturellen Austausch zwischen Deutschland und den USA beitragen. Bewerben können sich:

  • Bachelor-Studierende, die zum Zeitpunkt der Studienaufnahme in den USA (August/September) mindestens vier erfolgreich abgeschlossene Fachsemester nachweisen und nach Abschluss des USA-Studiums ihr Bachelor-Programm an der deutschen Hochschule beenden
  • Master-Studierende, die nach Abschluss des USA-Studiums ihr Master-Programm an der deutschen Hochschule beenden.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter:
https://www.fulbright.de/programs-for-germans/studierende-und-graduierte/reisestipendien

Fördervoraussetzungen weltweit:

  • Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein
  • Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester dauern; im Rahmen einer Kooperation wird auch ein Aufenthalt von 12 Wochen gefördert – Trimester werden nicht gefördert
  • Förderung von freiwilligen Auslandsemestern ist u.U. nicht möglich
  • die Ausbildungsstätte in Ausland muss mit einer deutschen vergleichbar sein
  • Vor dem Auslandsaufenthalt muss schon 1 Jahr in Deutschland, einem Staat in der EU oder in der Schweiz in etwa der Fachrichtung studiert worden sein ; bei MA-Studenten wird BA-Studium angerechnet, d.h. gefördert werden kann auch ein Auslandssemester im 1. oder 2. Semester das Auslandssemester, d.h. Leistungen sollen von der Heimathochschule anerkannt werden;
  • das Auslandssemester kann auch während eines Urlaubssemesters stattfinden ein Auslandssemester, das zwischen einem BA- und MA-Studium stattfindet, kann nicht gefördert werden, wenn keine Einschreibung vorliegt Plus alle Regeln, die auch für das Inlands BaföG gelten ( Förderhöchstdauer, Leistungsnachweis, Fachrichtungswechsel)
  • Das Auslandssemester wird nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet. Wer grundsätzlich keinen Anspruch auf Inlands Bafög hat, bekommt auch kein Auslands Bafög; grundsätzlich meint nicht rechnerisch. Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Förderhöchstdauer beginnen; Angaben zur Höhe des Länderzuschlags finden Sie auf den Seiten des Bmbf. Die Zuständigkeit liegt beim Ausland-Bafög für das ganze Bundesgebiet für bestimmte Ländergruppen bei ausgewählten Ämtern. Nähere Informationen zum Auslands-BAFÖG und Antragsformulare zum downloaden s. unter https://www.bafög.de/de/antragstellung-302.php

Die Deutsche Bildung bietet eine Studienförderung für ein Auslandssemester an. In der Deutschen Bildung sind 5 Unternehmerfamilien aktiv, die als Gesellschafter und Investoren mit Hilfe eines Studienfonds finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für ein Auslandssemester anbieten.

Voraussetzungen

  • hohe Studienmotivation
  • Auslandssemester im Rahmen eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule
  • Noten (eine eher untergeordnetet Rolle)

unerheblich sind:

  • Studienfach
  • Semester

Leistungen

  • 100 - 100 €/Monat schon ab 4 Monate Förderzeit für Lebenshaltungs- und Studienkosten im Ausland
  • zusätzliche Einmalzahlung, z.B. für Studiengebühren und Flugticket
  • eine gesamtsumme zwischen 3.500 und 25.000€ sind möglich
  • Rückzahlung erfolgt anteilig vom späteren Einkommen

Die Studienförderung kann problemlos mit anderen Finanzierungsquellen kombinierbar

Weitere Inforamtionen unter:
www.deutsche-bildung.de

Ein Studienkredit ist grundsätzlich die schlechteste Möglichkeit ein Studium bzw. ein Auslandssemester zu finanzieren - aber es ist oft das letzte Mittel. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss eines Studienkredits vorher genau über die verschiedenen Angebote erkundigen. In der CHE-Broschüre CHE-Studienkredit-Test 2017 werden 43 Studienkredite und Bildungsfonds verglichen; diese Broschüre können Sie kostenlos downloaden www.che-studienkredit-test.de

Ein Abschlussdarlehen für die letzten 2 Studienjahre kann auch für Auslandsaufenthalt genutzt werden und kann eine Alternative zum Bildungskredit der KfW sein.

Darauf sollten Sie bei der Aufnahe eines Darlehens oder Kredites auf alle Fälle achten:

  • Langfristige Auszahlung
  • Karenzzeit bei der Rückzahlung
  • Festzins, möglichst über die gesamte Laufzeit
  • Stundung der Zinsen während der Laufzeit, ansonsten verringert sich die ausgezahlte Summe

Bei Abbruch des Studiums wird Rückzahlung sofort fällig

http://www.e-fellows.net/e-fellows.net-Stipendium
nicht alle dort aufgeführten Stipendiengeber auf dieser Seite kommen in Frage, da sie z.T. regional oder weltanschaulich gebunden sind; aber die Suche kann sich lohnen.

Stipendien des Ranke-Heinemann-Instituts
diese Stipendien sind für Auslandssemester in Australien und Neuseeland
hier finden Sie alle angebotenen Stipendien
und hier die Nutzungsbedingungen

GOstralia
GOstralia vergibt ebenfalls Stipendium für ein Auslandssemester an einer der von Ihnen vertregenen Universitäten in Australien oder Neuseeland,
vor allem aber im Jahr 2020 anlässlich des 20jährigen Bestehens

Kontakt

Darijo Zivkovic

Profilbild Darijo Zivkovic

Mobilität outgoing Stipendienprogramme

Ernst-Boehe-Str. 4
67259 Ludwigshafen

A 202+49 621 5203-275+49 173 3937253