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Datenschutz

Datenschutz wird als Grundrecht geschützt. Es gewährleistet, dass jeder Bürger das Recht hat, über die Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung).

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffenen). Sie dürfen nur erhoben, gespeichert, genutzt, übermittelt, gesperrt und gelöscht werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt wird oder die betroffene Person darin eingewilligt hat.

Datenschutzbeauftragte

Die Bestellung, die Befugnis und die Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten sind in Art. 37 bis 39 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.

Die Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Mitarbeiter*innen und Studierende der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen in allen Fragen des Datenschutzes.

Sie unterstützt bei der Sicherstellung des Datenschutzes und berät zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Bei der Einführung und Anwendung von Verfahren, in denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, hat sie auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinzuwirken. Sie ist deshalb über entsprechende Vorhaben rechtzeitig zu unterrichten. 

Weiterhin koordiniert sie die Erfüllung der Rechte von betroffenen Personen durch die Organisationseinheiten.

Bei Datenschutzverletzungen und Vermutungen von Datenschutzverletzungen ist sie erste Ansprechpartnerin, prüft den Sachverhalt und legt das weitere Vorgehen fest.

Die Datenschutzbeauftragte ist in ihrer Tätigkeit weisungsfrei, untersteht unmittelbar dem Präsidenten. Sie ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 38 Abs. 5 DSGVO). 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz: https://www.datenschutz.rlp.de/de/startseite/