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Mindestlohngesetz

Mindestlohngesetz

Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland das Mindestlohngesetz eingeführt. Infolgedessen haben alle Beschäftigten, auch Studierenden einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 EUR brutto. Von dem Mindestlohngesetz ausgenommen sind:

·      Pflichtpraktika, wenn sie im Studienplan vorgesehen sind und

·      Freiwillige Praktika, wenn sie nicht länger als drei Monaten dauern.

<link file:40505 download file>Broschüre zum Download

Stand Juli 2015.

Die Informationen auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kontakt

Johanna Weber

Johanna Weber

Ausländerzulassung Bachelor-Studiengänge

Ernst-Boehe-Str. 4
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