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Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

zu Lehrzwecken ins Ausland

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
Dozent*innen ohne Dotierung
Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Unternehmenspersonal

Fördersätze Personalmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Im Projektjahr 2020/21 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

Gruppe 1 Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden180 €/Tag
Gruppe 2Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern160 €/Tag
Gruppe 3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische  Republik, Türkei, Ungarn140 €/Tag

 

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

100 km – 499 km180 Euro
500 km – 1.999 km275 Euro
2.000 km – 2.999 km360 Euro
3.000 km – 3.999 km530 Euro
4.000 km – 7.999 km820 Euro
8.000 km und mehr1.100 Euro

Von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen wird i.d.Regel eine Aufenthaltsdauer zwischen 2 Tagen und  1 Woche gefördert.