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Promos

Promos unterstützt mit einer Teilförderung (Aufenthaltsstipendien und Fahrtkostenzuschüsse): Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule
kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
Praktikum im Ausland

außerhalb des Erasmusprogramms

Fördersätze: die Mindestförderdauerrichtet sichnach der Dauer des Aufenhaltes

bis zu 6 Wochen1 Monatsrate
6 Wochen - 3 Monate1,5 Monatsraten
mehr als 3 Monate2 Monatsraten

die aktuellen Fördersätze finden Sie hier       

Fördervoraussetzung:
Mindestdurchschnittsnote von 2,5
Mindestaufenhaltsdauer: 6 Wochen

Einzureichende Unterlagen:
aussagekräftiges Motivationsschreiben
Lebenslauf
aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote
unterschriebener Antrag
Kopie des Praktikumsvertrages ( falls zum Zeitpunkt der Bewerbung schon vorhanden)

Für Praktika im Erasmusraum beantragen Sie bitte ein Erasmus-Stipendium

Bewerbungsfristen:
15. November für das darauffolgende Sommersemester
15. April für das darauffolgende Wintersemester

Auswahlverfahren:
die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt zeitnah, d.h. Anfang Januar und Ende April durch eine Auswahlkommission bzw. nach dem 4-Augen Prinzip nach folgenden Kriterien: Vollständigkeit der Unterlagen
aussagekräftiges Motivationsschreiben
aktuelle Durchschnittsnote

evtl. Einkommen im Rahmen eines Auslandspraktikums wird berücksichtigt

Bitte bewerben Sie sich für eine Teilförderung durch Promos mit diesem Formular inkl. aller erforderlichen Unterlagen und schicken Sie Ihre Bewerbung per email an: darijo.zivkovic@hwg-lu.de

Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz

An den Hochschulen in Rheinland-Pfalz können Studierende sich für eine Teilförderung aus den Stipendienmitteln des Landes Rheinland-Pfalz bewerben für

Auslandsaufenthalte an einer ausländischen Hochschule

  • Praktikum im Ausland
  • Die Höhe der Fördersätze orientiert sich an den Promos-Teilstipendien. Nicht gefördert werden können Aufenthalte  im Erasmus+ Raum.

Fördervoraussetzungen

Mindestdurchschnittsnote von 2,0

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftiges Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote
  • unterschriebener Antrag
  • Praktikumsvertrag

Bewerbungsfristen: 2 Monate vor dem Auslandsvorhaben

Auswahlverfahren
die Auswahl der Stipendiatinnen undStipendiaten erfolgt zeitnah, d.h. Anfang Januar und Ende Aprildurch eine Auswahlkommission bzw. nach dem 4-Augen Prinzip nach folgenden Kriterien

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • aussagekräftiges Motivationsschreiben
  • aktuelle Durschnittsnote
  • Praktikumsvergütungen werden bei der Vergabe der Teilförderung berücksichtigt

Bitte bewerben Sie sich für eine Teilförderung durch Mittel der Stipendienstiftung mitdiesemFormularinkl. aller erforderlichen Unterlagen und schicken Sie Ihre Bewerbung per email an: darijo.zivkovic@hwg-lu.de

Auslands-BaföG

Fördervoraussetzungen weltweit:

  • Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein
  • Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein muss. Ferner muss die vorgeschriebene Dauer mindestens zwölf Wochen betragen und das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Zudem muss die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
  • Förderung von freiwilligen Auslandspraktika ist möglich
  • die Ausbildungsstätte in Ausland muss mit einer deutschen vergleichbar sein
  • Vor dem Auslandsaufenthalt muss schon 1 Jahr in Deutschland, einem Staat in der EU oder in der Schweiz in etwa der Fachrichtung studiert worden sein ; bei MA-Studenten wird BA-Studium angerechnet, d.h. gefördert werden kann auch ein Auslandspraktikum im 1. oder 2. Semester.
  • Das Auslandssemester wird nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet. Wer grundsätzlich keinen Anspruch auf Inlands Bafög hat, bekommt auch kein Auslands Bafög; grundsätzlich meint nicht rechnerisch. Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Förderhöchstdauer beginnen; Angaben zur Höhe des Länderzuschlags finden Sie auf den Seiten des Bmbf. Die Zuständigkeit liegt beim Ausland-Bafög für das ganze Bundesgebiet für bestimmte Ländergruppen bei ausgewählten Ämtern. Nähere Informationen zum Auslands-BAFÖG und Antragsformulare zum downloaden s. unter https://www.bafög.de/de/antragstellung-302.php

Bildungsfonds

Die Deutsche Bildung bietet eine Studienförderung für ein Auslandssemester an. In der Deutschen Bildung sind 5 Unternehmerfamilien aktiv, die als Gesellschafter und Investoren mit Hilfe eines Studienfonds finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für ein Auslandssemester anbieten.

Voraussetzungen

  • hohe Studienmotivation
  • Auslandssemester im Rahmen eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule
  • Noten (eine eher untergeordnetet Rolle)

unerheblich sind:

  • Studienfach
  • Semester

Leistungen

  • 100 - 100 €/Monat schon ab 4 Monate Förderzeit für Lebenshaltungs- und Studienkosten im Ausland
  • zusätzliche Einmalzahlung, z.B. für Studiengebühren und Flugticket
  • eine gesamtsumme zwischen 3.500 und 25.000€ sind möglich
  • Rückzahlung erfolgt anteilig vom späteren Einkommen

Die Studienförderung kann problemlos mit anderen Finanzierungsquellen kombinierbar

Weitere Inforamtionen unter:
www.deutsche-bildung.de

Studienkredite

Ein Studienkredit ist grundsätzlich die schlechteste Möglichkeit ein Studium bzw. ein Auslandssemester zu finanzieren - aber es ist oft das letzte Mittel. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss eines Studienkredits vorher genau über die verschiedenen Angebote erkundigen. In der CHE-Broschüre CHE-Studienkredit-Test 2017 werden 43 Studienkredite und Bildungsfonds verglichen; diese Broschüre können Sie kostenlos downloaden www.che-studienkredit-test.de

Ein Abschlussdarlehen für die letzten 2 Studienjahre kann auch für Auslandsaufenthalt genutzt werden und kann eine Alternative zum Bildungskredit der KfW sein.

Darauf sollten Sie bei der Aufnahe eines Darlehens oder Kredites auf alle Fälle achten:

  • Langfristige Auszahlung
  • Karenzzeit bei der Rückzahlung
  • Festzins, möglichst über die gesamte Laufzeit
  • Stundung der Zinsen während der Laufzeit, ansonsten verringert sich die ausgezahlte Summe

Bei Abbruch des Studiums wird Rückzahlung sofort fällig

Kontakt

Herr Darijo Zivkovic
Mobilität outgoing
Stipendienprogramme

Ernst-Boehe-Straße 4
D-67059 Ludwigshafen

 A 202
 0621 5203 275darijo.zivkovic@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de