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Versicherungen während des Auslandspraktikums

Studierende, die ein Auslandspraktikum absolvieren, müssen auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Klären Sie mit dem Unternehmen/der Einrichtung im Vorfeld ab, ob für Sie ein Unfall- und/oder Haftpflichtversicherungsschutz besteht oder ob Sie sich selbst darum kümmern müssen.

EU inkl. Türkei
während Ihres Auslandspraktikums innerhalb der EU (inkl. Türkei) sind Sie über die europäische  Gesundheitskarte Ihrer Ersatzkasse automatisch in diesen Ländern krankenversichert, wenn Sie kein Entgelt erhalten. Sie erhalten dort die landesüblichen Leistungen. Welche dies sind, und ob eine zusätzliche private Auslandskrankversicherung sinnvoll ist, erfahren Sie von Ihrer Krankenversicherung.

Wenn Sie ein Praktikumsvergütung erhalten, fallen Sie automatisch unter die Versicherungspflicht des Gastlandes, d.h. das gastland/Unternehmen entscheidet über die Versicherungspflicht; das Wohnstaatsprinzip ist in diesem Fall nicht gültig. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Deutschland in Verbindung ob und wenn ja unter welchen Umständen Ihre KV in Deutschland ohne Nachteile für Sie für die Dauer Ihres Auslandspraktiums ruhen kann.

außerhalb EU und der Türkei
Für alle Länder außerhalb dieser Region müssen Sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich auch für Praktika und Studienaufenthalte innerhalb der EU und in der Türkei, da bei den nationalen KVs der Fall des Rücktransports oder einer besonderen Behandlung nicht eingeschlossen sind.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, inwieweit Schäden, die Sie während eines Auslandsaufenthaltes verursachen, abgedeckt sind.

Während eines Auslandspraktikums sind Sie nicht über die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen unfallversichert. Bitte versichern Sie sich privat, bevor Sie ins Ausland gehen.

Studierende, die über ein Erasmus-Stipendium, ein Promos-Stipendium oder ein DAAD-Stipendium gefördert werden, können über den DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Nähere Informationen finden Sie hier

Aber auch hier beachten Sie bitte, dass das Wohnstättenprinzip für die Krankenversicherung innerhalb der EU nicht mehr greift.

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