Zweitstudium ab WiSe 2025/2026 nicht mehr gebührenpflichtig
Gemäß Fünftem Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften werden die Zweitstudiengebühren in Rheinland-Pfalz abgeschafft. Ab dem Wintersemester 2025/2026 werden keine Studiengebühren für ein Zweitstudium erhoben.
Die zu Studienbeginn versandten Gebührenbescheide gemäß Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung vom 27.11.2014 sind ab dem WS 25/26 nicht mehr gültig.
Studierende, die für das WiSe 25/26 die Studiengebühr in Höhe von 700 € entrichtet haben, können sich diese per "Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags" erstatten lassen. Der Antrag ist dazu an ssc@hwg-lu.de zu richten.
Studierende, die einen Exmatrikulationsbescheid aufgrund fehlender Studiengebühr erhalten haben und weiterstudieren möchten, müssen nur den Semesterbeitrag zzgl. Säumnisgebühr überweisen.