Aufbau des Beschwerdeverfahrens

Ziel der Richtlinie ist es, vor Benachteiligungen im Sinne von Diskriminierung, Belästigung, Stalking und Mobbing zu schützen. Dazu zählen auch präventive Maßnahmen, um Benachteiligungen vorzubeugen und das Aufzeigen von klaren Verfahrensabläufen sowie Sanktionsmöglichkeiten.
Dafür wurde ein zweistufiges Verfahren, bestehend aus Beratungen und Begleitung (nicht-förmliches Verfahren) und/oder der Beschwerde bei der Beschwerdestelle (förmliches Verfahren) entwickelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ein Konfliktlösungsverfahren in Anspruch genommen wird.