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Flexibel Studieren

Das flexible Studieren ermöglicht eine Entzerrung des Studienverlaufs durch eine Reduzierung der Studiengeschwindigkeit. Dies führt zu einer Verlängerung des Studiums um beispielsweise 25-50%.  Im Rahmen eines vorgegebenen Studienverlaufs können Inhalte und Prüfungsleistungen zeitlich nach hinten verschoben werden. Für die Teilnahme am flexiblen Studieren gibt es keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Studierende können individuell zwischen dem Regelstudium und einer individuellen Studienzeit wechseln, dies wird jedoch durch die Angebotshäufigkeit von verschobenen Veranstaltungen limitiert. Natürlich ist es auch möglich auf die gleiche Weise das Studium zu verkürzen.

Derzeit ist das flexible Studieren möglich in:

Die Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner:

Die Vorteile:

  • Verringerung des Leistungsaufwands durch eine reduzierte Studiengeschwindigkeit auf beispielsweise 75%. Modulinhalte und Prüfungsleistungen können zeitlich nach hinten verschoben werden. Eine abgestimmte Lehrplanung garantiert die Möglichkeit den Besuch von verschobenen Modulen in späteren Semestern
  • Flexibler Wechsel zwischen Vollzeitstudium und verlängerter Regelstudienzeit (lediglich die Angebotshäufigkeit der Module muss beachtet werden)
  • E-Learning Angebote ermöglichen in vielen Studiengängen eine zusätzliche örtliche und zeitliche Flexibilisierung des Studiums und schafft neue Lernräume
  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und im Studienverlauf

Darüber  hinaus können Sie im flexiblen Studium das Studium über BAföG finanzieren. Nach dem 4. Semester muss allerdings ein Leistungsnachweis erbracht werden. Dadurch möchte das  BAföG-Amt sicherstellen, dass auch wirklich studiert wird und man BAföG berechtigterweise bekommt. Der Leistungsnachweis zeigt, dass höchstwahrscheinlich in Regelstudienzeit das Studium beendet wird. Wenn der Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann, bekommt man auch kein BAföG mehr!

Verlängerung der Förderungshöchstdauer unter speziellen Bedingungen:

Die Förderung durch BAföG endet normalerweise mit der Regelstudienzeit. In einigen Fällen, ist es aber auch möglich, nach der Förderungshöchstdauer BAföG zu empfangen.

Aufgrund dieser Fälle kann ein Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim BAföG gestellt werden:

  • Die Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes. (Hierbei gibt es jedoch weitere Einschränkungen: das Kind muss unter 10 Jahren sein und es müssen weiterhin mindestens 21 Stunden pro Woche für das Studium aufgewendet.)
  • Krankheit. Bei einer chronischen oder längerfristigen Erkrankung kann man beantragen, dass die Förderungshöchstdauer verlängert wird.
  • Behinderung. Wenn man durch eine Behinderung nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium zu absolvieren, kann  die Förderungsdauer verlängert werden.
  • Mitwirkung in Hochschulgremien. Arbeitet man in einem Gremium, das gesetzlich vorgeschrieben ist und durch Wahlen besetzt wird, kannst das Studium so weit verlängert werden, wie die Arbeit das Studium beeinträchtigt hat.

 

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