Studiengebühren
Die Studiengebühren betragen derzeit 2.450 Euro pro Semester (zzgl. studentischer Beitrag i.H.v. derzeit ca. 140 Euro). Insgesamt sind dies 9.800 Euro für den MBA-Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit.
Förderung
Bildungsurlaub
Es besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) Bildungsurlaub zu erhalten (i.d.R. 10 Arbeitstage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre).
In diesem Fall gewährt der Arbeitgeber auf Antrag bezahlten Urlaub ohne jedoch die Kosten der Bildungsmaßnahme zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in einem Bundesland angestellt sind, in dem ein Bildungsfreistellungsgesetz besteht, und dass die Bildungsmaßnahme sowie ihr Veranstalter als bildungsurlaubswürdig anerkannt ist.
Unsere Präsenzphasen sind unter anderem in folgenden Bundesländern heute bereits anerkannt:
- Rheinland-Pfalz: Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)
- Baden-Württemberg: Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG/BW)
- Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG)
- Berlin: Berliner Bildungsurlaubgesetz (BiUrlG).
Die Anerkennung kann auch für weitere Bundesländer angefragt und beantragt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Sie können Aufwendungen für berufliche Weiterbildung i.d.R. in Ihrer Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen.
Hierzu gehören z.B. Aufwendungen für
- Reise- und Übernachtungskosten,
- Verpflegung während der Präsenzphasen,
- Internet- und Telefongebühren,
- Portokosten sowie
- Auslagen für weitere Fachliteratur.
Sonstige Fördermöglichkeiten
Der Bund und die Länder unterstützen Bildungsinteressierte bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung.
Informieren Sie sich gerne zu folgenden Programmen:
- Bildungsgutschein
- Aufstiegsstipendium
- Deutschlandstipendium (HWG LU)
- Begabtenförderung
- Bildungsscheck (speziell in NRW)
- Qualifizierungsscheck (speziell in Hessen)