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Bildungsnachweise, die zum Studium an der Hochschule berechtigen.
Eine Auflistung der Hochschulzugangsberechtigungen:

  • Allgemeine Hochschulreife /Fachgebundene Hochschulreife (auch Wirtschaftsgymnasium)
     
  • Schulischer Teil der Fachhochschulreife (z.B. Abgang 12. Klasse Gymnasium):
    gilt nur in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum. Ebenso wird die Ableistung eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres sowie die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes anerkannt. (praktischer Teil der Fachhochschulreife)*. Die dementsprechenden Zeugnisse über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife sind im Bewerbungsportal hochzuladen.
     
  • Berufs-/Fachoberschule / Berufskolleg FHR z.B. für Wirtschaft, Technik, Sozialwesen, gewerblich (Fachhochschulreife)
     
  • Höhere Berufsfachschule, Höhere Handelsschule, 2-jähriges Berufskolleg (staatlich geprüfte Assistenten):
    Die Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz bzw. BRD liegt erst in Verbindung mit einem halbjährigen Praktikum ** (welches vor, während oder nach dem Schulabschluss abgeleistet wurde), einer 2-jährigen Berufstätigkeit oder einer abgeschlossenen Ausbildung vor (praktischer Teil der Fachhochschulreife)*. Die dementsprechenden Zeugnisse über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife sind im Bewerbungsportal hochzuladen.
     
  • Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
    Personen die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt aus Berufsabschluss und Berufsschulzeugnis) von mindestens 2,5 nachweisen, erhalten damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und eine unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten. Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und an Universitäten (§ 65, Abs. 2 HochSchG).

     
  • Hochschulzugang für internationale Bewerber*innen:
    Weitere Informationen für ausländische Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen, finden Sie hier

 


*Wichtig: Der praktische Teil der Hochschulzugangsberechtigung muss bei einer Bewerbung für duale Studiengänge nicht nachgewiesen werden

** Bei Schulabschlüssen vor 2009/2010 muss das halbjährige Praktikum im Anschluss an den Schulbesuch erfolgt sein. WICHTIG: Praktika vor oder während des Schulbesuchs können nicht  akzeptiert werden!

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