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Spektrum 11

12 Aktuell Damit gehen die beiden Fachbereiche einen wichtigen Schritt in der vom Wissenschafts- rat schon lange geforderten Durchlässigkeit vom Fachhochschulstudium zur Promotion. Nach der Anpassung der allgemeinen Bestimmungen der Goethe-Universität und der Bestimmungen für das Fach Erziehungswissenschaft erhalten die Profes- sorinnen und Professoren des Fachbereichs Sozial- und Gesundheitswesen nun die weitere Möglichkeit, als betreuende Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter ihrer Promovenden in einer gleichberech- tigten Kooperation mitzuwirken. Themenfeld soziale Ausschließung Möglich wurde diese grundlegende Veränderung in der Hochschullandschaft, da sich an den beiden Fach- bereichen in den Bereichen Soziale Arbeit und Sozial- pädagogik in den vergangenen Jahren in den Studien- und Forschungsschwerpunkten Gemeinsamkeiten herausgebildet haben: Die Analyse von Prozessen ● der sozialen Ausschließung und der institutionel- len Diskriminierung, ● des wohlfahrtstaatlichen Umgangs mit sozialer Ungleichheit, mit Differenz und Devianz ● sowie Analysen im Themenfeld Bewältigung in- stitutionalisierter Lebensläufe und alltäglicher „Arbeit am Sozialen“. Durch den neuen Master-Studiengang Soziale Ar- beit an der Hochschule Ludwigshafen, der gene- ralistisch und forschungsorientiert ausgerichtet ist und im Sommersemester 2012 eröffnet wurde, sind zudem die institutionellen Bedingungen für grund- lagen- wie praxisorientierte Forschung bezogen auf die oben ausgewiesenen Themenfelder geschaffen worden. Die methodologische Ausrichtung des neu- en Master-Studiengangs, die reflexive und qualitati- ve sozial- und erziehungs- wissenschaftliche For- schung, zeigt eine weitere Wahlverwandtschaft von Arbeitsschwerpunkten der beiden Fachbereiche. Priorität Nachwuchsför- derung durch kooperative Promotionen Priorität genießt in der Kooperation die Nach- wuchsförderung: Absol- ventinnen und Absolven- ten (Master und Diplom), die promovieren möch- ten, können von Profes- sorinnen und Professoren ihres Fachbereichs betreut und mit promoviert wer- den. Auch bei den koope- rativen Promotionen bleibt die Promotionsordnung des Fachbereichs Erziehungswissenschaft (Dr. phil.) die Grundlage der Zulassung zum Promotionsver- fahren. Mit der Kooperationsvereinbarung wird jedoch für besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Soziale Arbeit an der Hochschule Ludwigshafen der Zugang zur Promotion deutlich verbessert, die Regelungen für das Fachhochschuldiplom wurden an die neu- en Regelungen angepasst. Der Master-Studiengang Soziale Arbeit wird im Zulassungsverfahren faktisch den sogenannten „benachbarten“ universitären Fä- chern des Fachs Erziehungswissenschaft gleichge- stellt (zum Beispiel einem Abschluss in Soziologie). Eine bedeutende Vereinbarung zwischen Hochschule Kooperative Promotionen und Fors von Ellen Bareis (HS LU) und Helga Cremer-Schäfer (Goethe-Universität Im Rahmen einer wissenschaftlichen Partnerschaft haben der Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Ludwigshafen und der Fachbereich Erziehungs- wissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt im Januar 2013 eine Kooperations- vereinbarung abgeschlossen. Diese legt den Grundstein für kooperative Promotionen und zukünftige Forschungskooperationen.

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