Immatrikulation
In der Regel erfolgt die Immatrikulation postalisch. Wünschen Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Immatrikulationsunterlagen, dann legen Sie bitte eine an Sie adressierte und ausreichend frankierte Postkarte den Unterlagen bei.
Sollten Sie unvollständige Immatrikulationsunterlagen eingereicht haben, werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt.
Bitte halten Sie sich in jedem Fall an die genannte Frist zur Immatrikulation!
Nach erfolgreicher Immatrikulation durch das SSC-Studierendenmanagement erhalten Sie eine Info-E-Mail, in der Sie u.a. gebeten werden, sich im Portal einzuloggen, wo eine PDF-Datei mit Ihrer Matrikelnummer bereitsteht.
ErstsemesterInfo-Seite
Auf der ErstsemesterInfo-Seite, finden Sie alle Informationen zur Einführungswoche.
Die Seite wird zur gegeben Zeit freigeschaltet.
Für eine erfolgreiche Immatrikulation
Bitte arbeiten Sie die Punkte 1 - 10 ab - sofern diese bei Ihnen zutreffen.
1. Online-Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Sie haben eine Zulassung zum Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen erhalten. Wir bitten Sie Ihre Daten zur Immatrikulation im Bewerbungsportal bei dem Punkt "Immatrikulation" online zu ergänzen.
Sie können diese Aktion nur durchführen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Halten Sie Ihre Unterlagen bereit, z.B. Versicherungsnummer der Krankenkasse
- Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, steht Ihnen der Antrag auf Immatrikulation als PDF zur Verfügung
- Bitte drucken Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation aus, unterschreiben diesen und reichen ihn zusammen mit allen für Sie relevanten Unterlagen bei der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft fristgerecht ein.
2. Amtlich beglaubigte Kopien der eingereichten Zeugnisse
Hatten Sie bereits mit Ihrer Bewerbung amtlich beglaubigte Kopien eingereicht, dann müssen Sie diese Unterlagen selbstverständlich nicht noch einmal abgeben.
Bei einer persönlichen Immatrikulation können auch Originale vorgelegt werden, die wir dann mit den bereits vorliegenden einfachen Kopien abgleichen.
Die Kopie einer amtlich beglaubigten Kopie gilt nicht als beglaubigt und muss erneut amtlich beglaubigt werden.
3. Einzahlungsbeleg über den Semesterbeitrag und ggf. die Studiengebühr
Einreichen können Sie z.B. eine Kopie des Kontoauszugs, den Beleg nach Online-Überweisung etc.
Die Bankdaten der Landeshochschulkasse Mainz für die Überweisung des Semesterbeitrags und ggf. einer Studiengebühr finden Sie auf dieser Seite "Semesterbeitrag".
4. Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 SGB V müssen Studierende bei der Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse vorlegen. Weitere Infos finden Sie in unseren FAQ´s unter dem Punkt "Krankenversicherung"
5. Kopie des Personalausweises
Nehmen Sie Ihre Immatrikulation vor, dann müssen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises vorlegen.
6. Fehlende Unterlagen
Sollten neben den Unterlagen zur Immatrikulation weitere Unterlagen fehlen, informieren Sie sich bitte in Ihrem Portal, was nachgereicht werden muss.
7. Vollmacht
Sollten Sie Ihre Immatrikulation nicht selbst vornehmen können, darf eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person dies für Sie erledigen. Hierfür benötigen wir die Vollmacht, sowie eine Kopie des Personalausweises der bevollmächtigten Person.
8. höheres Semester
Für Bewerber, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester erhalten haben, muss eine umfassende mündliche Beratung durch die Hochschule dem Studium vorausgehen.
9. Passfoto für die StudiCard in elektronischer Form
Die StudiCard ist ein Studierendenausweis mit diversen weiteren Funktionen. Sie wird nur ausgestellt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr hochgeladenes Passfoto liegt uns vor.
- Die Landeshochschulkasse Mainz hat den Eingang Ihres Semesterbeitrags (u. ggf. der Studiengebühr) bestätigt.
- Sie haben alle noch fehlenden Unterlagen zur Immatrikulation nachgereicht.
Nähere Informationen und eine Anleitung zum Hochladen des Fotos erhalten Sie auf der Seite Foto StudiCard.
10. Generaleinwilligung für Minderjährige
Sind Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch minderjährig, dann müssen Sie Ihren Immatrikulationsunterlagen eine ausgefüllte und von Ihren/Ihrer/Ihrem Erziehungsberechtigten unterschriebene Generaleinwilligung für Minderjährige im Original beilegen. Der Grund dafür ist, dass die Immatrikualtion von Minderjährigen an einer Hochschule die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraussetzt.
Rücktritt von der Immatrikulation
Von Ihrer Einschreibung können Sie vor dem offiziellen Beginn der Lehrveranstaltungen (siehe Semestertermine) zurücktreten. Senden Sie uns dazu bitte einen formlosen schriftlichen Antrag auf Stornierung der Einschreibung zu. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit eine Rückerstattung Ihres Semesterbeitrags zu beantragen.