…..Sie möchten sich mit Vorstudienzeiten bewerben?
unabhängig davon, ob Sie einen Hochschulwechsel oder einen Fachwechsel anstreben, Voraussetzung für die Zulassung in ein höheres Fachsemester ist, dass eine entsprechende Erklärung zur Prüfung einer Einstufung in ein höheres Fachsemester bei der Bewerbung abgegeben wird. Für Bewerber die bereits in demselben Studiengang (hinsichtlich des Studienfachs sowie dem Abschluss identischen) immatrikuliert sind, erfolgt die Prüfung auch ohne Abgabe einer Erklärung zur Prüfung einer Einstufung!
Für die Prüfung ist die Einreichung aller zum Nachweis geeigneter Unterlagen erforderlich. Anhand der insgesamt anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen aus Vorstudienzeiten, wird eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester vorgenommen und das Ergebnis der Prüfung wird ihnen im Bewerbungsportal angezeigt. Bei der Einstufung werden nur bereits erbrachte Prüfungsleistungen berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass nach Abgabe des Bewerbungsantrages eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist.
Einstufung in das 1. Fachsemester
Für eine Einstufung in höhere Fachsemester sind nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen vorhanden.
Eventuell ist jedoch eine Anerkennung einzelner Leistungen möglich. Ein Antrag auf Anerkennung kann nach erfolgter Immatrikulation gestellt werden unter „Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen“
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Die Prüfung der anerkennungsfähigen Leistungen, im gewünschten Studiengang, ergab eine Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- der Antrag wird entsprechend der Einstufung von der HWG Ludwigshafen angepasst.
- für einige Studiengänge gibt es einen Numerus Clausus auch für das höhere Fachsemester sofern eine Zulassungsbeschränkung vorliegt, muss zunächst geprüft werden, ob nach der Rückmeldung unserer Studierenden überhaupt noch freie Plätze in dem für Sie eingestuften Semester vorhanden sind.
- die Vergabeverfahren finden außerhalb von Hochschulstart (DoSV) im internen Bewerbungsportal statt. Der über hochschulstart.de abgegeben Antrag wird deshalb zurückgezogen.
- Achtung eine Einstufung ist noch keine Anerkennung ihrer bisherigen Prüfungsleistungen. Diese müssen Sie nach erfolgter Immatrikulation unter „Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen“ beantragen.
- Eine Einstufung hat unter Umständen Folgen in Bezug auf Ihre BAföG-Ansprüche.
Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Sie eine Erklärung zur Prüfung einer Einstufung stellen möchten und ob Sie eine Einstufung erhalten können, nehmen Sie gerne Kontakt zu, den für ihren Wunschstudiengang, zuständigen Programm Manager/Managerin auf. Den Kontakt finden Sie, indem Sie über unsere Studiengangübersicht Ihren Wunschstudiengang auswählen und in den Bereich „Kontakt“ wechseln.
oder, wenn Sie Fragen zum Ablauf haben, wenden sie sich direkt an das SSC- Bewerbungsmanagement.

