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Bewerbung mit Vorstudienzeiten: So geht’s…

Sie haben bereits studiert und möchten zu uns wechseln oder intern das Fach ändern? Hier finden Sie alle Details zum Bewerbungsverfahren.

Für Alle

Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Online-Portal technisch immer zunächst für das 1. Fachsemester (FS) bewerben.

Bachelor-Studiengänge in Vollzeit

Prüfung auf Einstufung in ein höheres Fachsemester:
Unabhängig davon, ob Sie einen Hochschulwechsel oder einen Fachwechsel anstreben, ist Voraussetzung für die Zulassung in ein höheres Fachsemester, dass Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung eine „Erklärung zur Prüfung einer Einstufung in ein höheres Fachsemester“ abgeben.

  • Automatische Prüfung: Wenn Sie bereits im selben Studiengang (gleiches Fach sowie Abschluss identisch) immatrikuliert waren, erfolgt die Prüfung/Einstufung auch ohne Abgabe einer separaten Erklärung, in das fortsetzenden Fachsemester (vorausgesetzt dieses wird noch angeboten).
  • Unterlagen: Bitte reichen Sie für die Prüfung alle erforderlichen Nachweise vollständig ein. Anhand der anerkennungsfähigen Leistungen aus Vorstudienzeiten wird die Einstufung vorgenommen. Das Ergebnis wird Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt.
  • Prüfung: Es werden nur bereits erbrachte/bewertete Leistungen berücksichtigt. 

⚠️ Hinweis: Nach Abgabe des Bewerbungsantrages ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich. Prüfen Sie Ihre Angaben daher sorgfältig!

Besonderheit für neue Studiengänge
(Hier bewerben Sie sich auf einen neuen Studiengang!)

Für alle Studiengänge, die ab dem WS 26/27 neu starten, ist keine Einstufung in ein höheres FS möglich. 

Ausnahme: Wenn Sie im Vorgängerstudiengang immatrikuliert waren und nach einer Unterbrechung Ihr Studium im Vorgängerstudiengang fortsetzen möchten, reichen Sie bitte die „Erklärung zur Prüfung einer Einstufung in ein höheres Fachsemester“ ein.

Wir empfehlen Ihnen dringend eine Beratung durch den Programm Manger des jeweiligen Studiengangs:

  • BWL – Internationales Management (B.Sc.)
  • BWL – Management, Controlling und Information (B.Sc.)
  • Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung (B.A.) 

Besonderheit bei neuer Prüfungsordnung
(Hierbei handelt es sich um einen PO Wechsel!)

Für alle Studiengänge, die ab dem WS 26/27 eine neue Prüfungsordnung anbieten, ist eine Bewerbung nicht erforderlich. 

Wir empfehlen Ihnen dringend eine Beratung durch den Programm Manger des jeweiligen Studiengangs:

  • Betriebswirtschafslehre mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft (B.A.)
  • Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Logistik (B.A.)
  • Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)
  • Soziale Arbeit (B.A.) 

Master-Studiengänge

Diese Regelungen gelten nicht für Master-Studiengänge. Bitte informieren Sie sich zur Anrechnung von Vorleistungen direkt im Fachbereich des jeweiligen Studiengangs bei den zuständigen Programmmanagern.

 

Hinweis für Alle: Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Sie eine Erklärung zur Prüfung einer Einstufung stellen möchten und ob Sie eine Einstufung erhalten können, nehmen Sie gerne Kontakt zu, den für ihren Wunschstudiengang, zuständigen Programm Manager/Managerin auf. Den Kontakt finden Sie, indem Sie über unsere Studiengangübersicht Ihren Wunschstudiengang auswählen und in den Bereich „Kontakt“ wechseln.

oder, wenn Sie Fragen zum Ablauf haben, wenden sie sich direkt an das SSC- Bewerbungsmanagement.

Einstufung in das 1. Fachsemester
Für eine Einstufung in höhere Fachsemester sind:

  • nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen vorhanden oder
  • das entsprechende Fachsemester wird noch nicht angeboten

Ihre Chance: Einzelne Leistungen können Sie sich oft trotzdem anerkennen lassen. Ein Antrag auf Anerkennung kann nach erfolgter Immatrikulation gestellt werden unter Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Die Prüfung der anerkennungsfähigen Leistungen, im gewünschten Studiengang, ergab eine Einstufung in ein höheres Fachsemester.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • der Antrag wird entsprechend der Einstufung von der HWG Ludwigshafen angepasst.
     
  • für einige Studiengänge gibt es einen Numerus Clausus auch für das höhere Fachsemester sofern eine Zulassungsbeschränkung vorliegt, muss zunächst geprüft werden, ob nach der Rückmeldung unserer Studierenden überhaupt noch freie Plätze in dem für Sie eingestuften Semester vorhanden sind.
     
  • die Vergabeverfahren finden außerhalb von Hochschulstart (DoSV) im internen Bewerbungsportal statt. Der über hochschulstart.de abgegeben Antrag wird deshalb zurückgezogen.
     
  • Achtung eine Einstufung ist noch keine Anerkennung ihrer bisherigen Prüfungsleistungen. Diese müssen Sie nach erfolgter Immatrikulation unter „Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen“ beantragen.
     
  • Eine Einstufung hat unter Umständen Folgen in Bezug auf Ihre BAföG-Ansprüche.