Vertrauliche Beratung

Studierende, Professor*innen, Lehrbeauftragte und andere Personen, die zu dem im § 1 der Richtlinie definierten Personenkreis gehören, haben die Möglichkeit sich im Rahmen des nicht-förmlichen Verfahrens beraten zu lassen. Dafür stehen an der Hochschule verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung.
Die Aufgaben der Beratungsstellen sind in § 8 der Richtlinie festgelegt.
Dazu zählen...
- das Aufzeigen von Schutz- und Handlungsmöglichkeiten gegen Benachteiligung bzw. Diskriminierung, Belästigung, Stalking und Mobbing
- die Unterstützung bei der schriftlichen Formulierung der Beschwerde
- das Begleitung bei Gesprächen
Alle Gespräche finden vertraulich statt.