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tn_spektrum15.pdf

7 Titel FB IV: Studentische Forschung und Theorieentwicklung Coolout in der Pflege von Karin Kersting In den Studienprogrammen der pflege- und gesundheitsbezogenen Studiengänge im Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen ist die Durchführung von studentischen Forschungsprojekten curricular verankert. Die For- schungsrichtung – quantitative oder qualitative Forschung – wird von den Studierenden selbst gewählt, die Themen werden ihnen vorgeschlagen. Die Projekte werden in kleinen Gruppen durchgeführt und von Prof. Ingeborg Löser-Priester (quantitative Projekte) und Prof. Karin Kersting (qualitative Projekte) begleitet. In den letzten Jahren interessierten sich immer wieder Studierende für eine Fortsetzung der „Coolout-Studien“, so dass im Laufe der Zeit – nicht zuletzt durch das Engagement der Studierenden – die Coolout-Forschung als qualitative Studienreihe an unserer Hochschule weiterentwickelt werden konnte. Das zentrale Thema der Coolout-Studien ist der Widerspruch zwischen normativem Anspruch und ökonomischen Zwängen in der Pflege: Pflegekräfte geraten in ihrem Ar- beitsalltag immer wieder in moralische Konfliktsitu- ationen. Gemeint sind damit Situationen, in denen sie das „Gute und Richtige“ im Sinne einer am je individuellen Patienten und seinen Bedürfnissen ausgerichteten Pflege tun sollen und wollen, aber zu wenig Zeit dafür zur Verfügung steht. Denn es wird von ihnen gleichzeitig erwartet, sich funktional an den Erfordernissen der Stationsabläufe zu orien- tieren: Alle Patienten müssen versorgt werden, alle Arbeiten müssen erledigt werden, egal wie viele Pa- tienten zu betreuen sind, egal wie viel oder wenig Pflegepersonal zur Verfügung steht. Pflegende sehen sich dadurch oftmals genötigt, „schnell“ zu arbeiten. Die Rahmenbedingungen, un- ter denen Pflege stattfindet, führen so zu einem Wi- derspruch in den Anforderungen an Pflegende, die in der Praxis tätig sind. Und dieser Widerspruch findet sich auch in den Anforderungen wieder, die an die Pflegelehrenden/Pflegepädagog(inn)en und an die Praxisanleiter(innen) gestellt sind. Sie sind es, die den Schüler(inne)n den pflegefachlichen Anspruch ver- mitteln sollen und zugleich Sorge dafür tragen sollen, dass Schüler(innen) „praxistauglich“ ausgebildet wer- den. Bislang wurden insgesamt 85 Proband(inn)en aus der Pflege untersucht: Gesundheits- und Kranken-, Altenpflegeschüler(innen), examinierte Pflegen- de, Pflegelehrer(innen)/Pflegepädagog(inn)en und Praxisanleiter(innen). Dazu wurden typische Szenari- en aus den jeweiligen Tätigkeitsbereichen erarbeitet, den Proband(inn)en vorgelegt und dazu leitfadenge- stützte Einzelinterviews geführt und mittels Objek- tiver Hermeneutik in Interpretationsgruppen ausge- wertet. Der pflegefachliche Anspruch ist im Krankenpfle- gegesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsver- ordnung festgeschrieben und in der Ausbildung zu vermitteln. Demnach sind Pflegende zu befähigen: • pflegerische Interventionen am individuellen Pflegebedarf auszurichten, • Pflegemaßnahmen mit einer entsprechenden In- teraktion und Kommunikation durchzuführen, • Maßnahmen zur Förderung und Wiederherstel- lung von Gesundheit anzuregen, • entsprechende Hilfen und Begleitung anzubieten, • Betroffene in ihrer Selbstständigkeit zu fördern, • in ihrem Pflegehandeln insbesondere das Selbst- bestimmungsrecht und die individuelle Situation der zu pflegenden Personen zu berücksichtigen. Zugleich arbeiten Pflegende in einer beruflichen Pra- xis, in der die Umsetzung dieses Anspruchs so nicht möglich ist. An dieser Stelle sei nur auf Untersuchun- gen wie etwa das „Pflegethermometer“(Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung) verwiesen. Hier werden unter anderem die Bedingungen im Pflegebereich, der massive Stellenabbau in Kranken- häusern in der Vergangenheit, die steigende Arbeits- verdichtung und Belastung der Pflegenden und ein

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